Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils

<< < (12/12)

RR-E-ft:
@Zottel

Spekulationen sind vollkommen müßig. Man könnte auch bei Astro- TV anrufen und sich von den Experten dort  Tarrot- Karten legen lassen... :D

Für den Antrag eines Mahnbescheides ist es nicht erforderlich, dass der geltend gemachte  Zahlungsanspruch überhaupt besteht. Über diesen wird im Falle des Widerspruches gegen den erlassenen Mahnbescheid im gerichtlichen Verfahren entschieden.

Wenn Sie Gerichtskosten übrig haben und entbehren können, können Sie also einen Mahnbescheid gegen Ihren Nachbarn wegen einer offen stehenden Zahlung in Höhe von 1 Mio. EUR beantragen. Das Gericht wird diesen Mahnbescheid erlassen und zustellen.  Wenn sich Ihr Nachbar nicht dagegen wehrt, bekommen Sie so gegen diesen einen entsprechenden vollstreckbaren Zahlungstitel, von dem Sie indes wohl wissen können, dass er erschlichen ist. Vom betroffenen Nachbarn sollten Sie hiernach nichts Gutes mehr erwarten.

terminator3:
@RR: Der mit dem Nachbarn war gut  ! LOL

 :D :D :D

ÄNTÄGA-Opfer:
@RR-E-ft

In dem von Ihnen erstellten Musterbrief finde ich zu den Erdgaspreisen folgende Passage.
\"In Anbetracht der Erdgasimportpreise in ihrer absoluten Höhe (Wert der Ware an der deutschen Grenze) wie auch der aktuellen Erdgasnotierungen an der Gasbörse der Leipziger EEX gehe ich davon aus, dass die Erdgaspreise vollkommen überhöht sind:
Wie Sie wissen liegt der Erdgasimportpreis im Juli 2007 bei etwa 1,90 Cent/kWh. Die Leipziger Gasbörse EEX teilte mit, dass am 02.07.2007 das Erdgas für das vierte Quartal 2007 zu 19,20 Euro/MWh gehandelt worden sei. Im kurzfristigen Bereich waren es 11,60 und 12,50 Euro/MWh im fortlaufenden Handel.
Die Differenz zwischen diesen Großhandelspreisen und den von mir verlangten Erdgaspreisen, welche Sie mir gegenüber einseitig festgelegt haben, erscheint deshalb absolut krass und überhaupt nicht nachvollziehbar. Insbesondere haben Sie die Erdgaspreise in absoluten Beträgen nach dem Mai 2003 weit stärker erhöht, als sich die Erdgasimportpreise (Wert der Ware an der deutschen Grenze) in dieser Zeit in absoluten Beträgen überhaupt geändert haben. Ich muss deshalb davon ausgehen, dass Sie mit Ihren Vorlieferanten in der Lieferkette zu meinen Lasten ständig Zusatzgewinne teilen.\"

Meine konkrete Frage: Gibt es eine ähnlich plausible Erklärung auch für die Strompreise?

Vielen DANK!

Ein ÄNTÄGA-Opfer

superhaase:
Nein.
Erstens wird der Strom nicht importiert, und zweitens sind bekanntlich die Börsenpreise für Strom überhöht (Neben den Netzentgelten).

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