Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Ultimative Aufforderung zur Zahlung wegen des BGH - Urteils

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Alligator:
Zitat:\"...das solch eine Besttarifermittlung vom Gesetzgeber nicht mehr erlaubt sei und deshalb neue Verträge gemacht werden müßten.\" von ktown

Ich weiß nicht ob das stimmt. Vielleicht ist es auch nur ein Vorwand vom Gasversorger, um einen neuen Vertrag zu neuen -  für den Verbraucher ungünstigeren Bedingungen - abzuschließen????


Es grüsst der Alligator

Alligator:
Hallo hatte letzte Woche folgende Frage gestellt, kann mir darauf bitte jemand antworten?

Und was ist man nun, wenn eine Besttarifsermittlung besteht?

Bei niedrigem Verbrauch also Kleinverbrauchstarif bzw. Grundpreistarif und bei hohem Verbrauch Sonderabkommen.

Wenn der Verbrauch sich nun ständig ändert, kann doch auch vom Gericht keine eindeutige Zuordnung bestimmt werden.

Und ist diese Besttarifermittlung heute noch möglich oder vom Gesetzgeber nicht mehr erlaubt? (Kann ich mir gar nicht vorstellen)

Freundliche Grüße aus GRZ

Der Alligator

Cremer:
@Alligator,

lesen Sie doch mal im EnWG § 1:  güntig wie möglich

d.h.
Am Ende des Abrechnungsjahres, und nur dieses gilt, weil alles andere Vorauszahlungen sind, wird nach \"Bestpreis\" abgerechnet

RR-E-ft:
@Alligator

Wer jahrelang zu Sonderabkommen- Preisen abgerechnet wurde, hat ein Sonderabkommen.  Die Frage wurde hier schon so oft beantwortet (gerade heute für Jena) und passt zudem nicht in diesen Thread.

@Cremer

Ich werde nicht daraus schlau, was Sie dem geneigten Leser vermittelten wollten, der sich die Frage stellt, ob er Sonderabnehmer oder aber Kunde in der Grundversorgung ist.

Alligator:
@Fricke

Sorry, ich habe in diesem Thread weiter oben über dieses Thema gelesen und habe daran meine Frage angeknüpft.

MfG  Alligator

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