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Regionalgas Euskirchen

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RR-E-ft:
@Dirk Berger

Das Forum hier ist - vollkommen zurecht - interessant für viele.
Nicht nur Hennessy verfolgt die Diskusion mit Interesse.

Strategien sollten deshalb vielleicht besser per pnp ausgetauscht werden.

Es wäre ja interessant, wenn es ein ebenso öffentlich zugängliches Forum der Versorger gäbe, in denen deren weitere Strategie zum Vorgehen gegen \"renitente\" Kunden besprochen wird.

Dass entsprechende Absprachen wohl erfolgen kann man wohl daran erkennen, wenn man die Schreiben der einzelnen Versorger an deren Kunden zusammenschaut....

Über die entsprechenden inhaltlichen Übereinstimmungen in den Schreiben von Versorgern aus allen Teilen Deutschlands kann man immer wieder nur verblüfft sein.

Anscheinend gibt es einen regen Markt für Mustertextbausteine.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

MartinS:
Hallo!

Ja, leider sind hier mittlerweile gleich drei Threads bezüglich REGIONALGAS EUSKIRCHEN vorhanden. Mein erstes Thema wurde wohl anfangs etwas übersehen.

Vielleicht sollten sich die hieran Interessierten in Zukunft in einer Rubrik weiter schreiben. Ggf. kann man wichtige Beiträge ja auch per \"Copy & Paste\" kopieren.

Zur eigentlichen Frage:
Eigentlich wüsste ich derzeit nicht, weshalb ich mich in den nächsten Monaten auf einen permanenten Briefwechsel einlassen sollte. Die Antwortschreiben lassen ja nicht vermuten, dass der Gasversorger irgendwelche Belege vorlegen wird.
Der Widerspruch ist eingelegt und bleibt bestehen.
Ich werde somit jetzt wohl bis zur Jahresabrechnung abwarten.
Denn erst dann wird die Regionalgas ihr Geld haben wollen.
Und dann schauen wir weiter.
Möglicherweise haben sich bis dahin auch im übrigen Bundesgebiet neue Situationen ergeben wie Ermittlungsergebnisse von Kartellbehörden, erste Klagen oder Rückzieher von Gasversorgern.
Ich werde den gesamten Verlauf jedenfalls weiterhin beobachten.

Grüße aus dem Vorgebirge..

MartinS

wopeni:
Habe heute auch wieder ein typisches Antwortschreiben (es ist inzwischen das 5.) von Thüga erhalten. Es ist wirklich interessant wie sich die Phrasen mit vielen der hier zitierten Formulierungen gleichen. Als würden Textbausteine aus einem Katalog verwendet. Natürlich geht man nicht auf Details und Argumente ein, und es werden abenteuerliche Aussagen getroffen. Es ist wie Ping Pong. Aber ich bin es jetzt leid und werde nach der Landeseichdirektionauch die Presse und Landesenergiebehörde einschalten, sowie versuchen weitere Verbraucher mit ähnlich ominösen Verbrauchssteigerungen zu mobilisieren, die sich der Willkür von Thüga ebenfalls nicht mehr länger beugen wollen.
Wer ist denn ausser mir noch Thüga Geschädigter?
Gruß
Wopeni

MartinS:
Hallo wopeni !

In diesem Thread wirst Du zu Deiner Frage nicht sehr viele Antworten bekommen, da das Thema Thüga kaum jemand hier vermuten wird.

Am besten eröffnest Du (wenn noch nicht vorhanden) ein neues Thema mit dem Titel Thüga. Dann ist die Wahrscheinlichkeit auch größer, dass sich \"Leidensgenossen\" finden lassen.

Grüße

MartinS

MartinS:
Hallo!

Nach meinen vorherigen Schreiben (vgl. oben) erhielt ich nun die Jahresrechnung der Regionalgas für zwei Liegenschaften. Hierzu ist zunächst folgendes zu sagen:

Der Abrechnungszeitraum umfasst leider nicht exakt das Kalenderjahr, sondern läuft bei einem Objekt bis 3. Januar, bei dem anderen bis zum 5. Januar. Da ja zum 1.1.2005 die Preiserhöhung erfolgen sollte, sind die Zeiträume gesondert aufgeführt: Bis 31.12.2004 nach altem Tarif, ab 1.1.2005 nach neuem Tarif.

Da die Rechnung in beiden Fällen ein Guthaben aufwies, ergibt sich für mich schon folgende Situation:

Obwohl ich der Preiserhöhung per Musterbrief wiedersprochen und noch keine höheren Abschlagszahlungen geleistet habe, sind vom Energieversorger jetzt 3-5 Tage im Jahr 2005 nach dem neuen Tarif abgerechnet worden. Resultat: Die Preiserhöhung wurde mit dem Guthaben der alten Abschlagszahlungen verrechnet, es wird mir weniger Guthaben überwiesen (wobei es sich dabei um Differenzbeträge von 0,24 € und 6,50 € handelt).
Meine Frage: Ist dies statthaft, und wie kann ich mich dagegen wehren ?

Ferner bin ich jetzt auf folgende Problematik aufmerksam geworden:
Da über die Regionalgas in unserer Stadt auch Wasser und Abwasser läuft, zahle ich keine Einzelabschläge, sondern einen Gesamtabschlag, der auf der Rechnung in Gas, Wasser und Abwasser unterteilt ist.

Problem: Wie kann ich verhindern, dass eventuell beim Wasserverbrauch entstandenes Guthaben mit der Preiserhöhungs-Nachzahlung beim Gas vom Versorger verrechnet bzw. einbehalten wird ?
Kann ich auf eine separate Rechnung und Abschlagszahlung bestehen ?

Abschliessend wurde mir in der Rechnung dann der neue Abschlag mitgeteilt, gegliedert in Gas, Wasser, Abwasser und Gesamtabschlag.
Ich habe daraufhin (ausgehend vom Verbrauch des abgelaufenen Jahres) nachgerechnet und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Die Abschläge für Wasser und Abwasser sind in der Höhe m.E. in Ordnung. Es wurde auf den vollen Euro aufgerundet, maximal auf den zweiten vollen Euro.
Obgleich ich sagen muss, dass der Arbeitspreis und Grundpreis für Wasser in unserer Stadt jetzt ebenfalls angehoben wurde. Mit dem Thema habe ich mich allerdings noch nicht befasst.

Die Abschläge für das Gas wurden m.E. (wohl in Hinblick auf die Preiserhöhung) erhöht angesetzt. Vom Verbrauch her wären in einem Fall 112 €, im anderen Fall 173 € angemessen (nach alten Preisen). Stattdessen setzte man den Abschlag im ersten Fall auf 126 €, im zweiten Fall auf 193 € fest.

Meine Frage: Wie verhalte ich mich jetzt? Soll ich der Regionalgas noch einmal schreiben, die Lastschrift begrenzen und dabei die genauen Zahlen für Gas, Wasser und Abwasser nennen? Wie hoch sollen / dürfen die Abschlagszahlungen eigentlich sein ?


Erneut vielen Dank für die Hilfe hier im Forum !

Grüße

MartinS

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