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Regionalgas Euskirchen

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MartinS:
Hallo!

Durch Zufall habe ich jetzt diese Pressemitteilung der Regionalgas vom 05.03.2005 entdeckt:
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Landeskartellbehörde bestätigt Preiserhöhung der Regionalgas
Der Anstieg der Energiepreise auf den Weltenergiemärkten im vergangenen Jahr hat auch vor den Erdgaspreisen nicht halt gemacht. So haben zum 01. Januar 2005 viele Erdgasversorger ihre Preise erhöht. In diesem Zusammenhang hat auch die Regionalgas in Euskirchen ihre Preise um 0,5 Cent/kWh erhöhen müssen.

Aufgrund der aktuellen Diskussion haben einige Kunden der Regionalgas die Landeskartellbehörde um Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Preiserhöhung gebeten.

Wie die Regionalgas jetzt mitteilte, kommt die Landeskartellbehörde zu dem Ergebnis, dass die Gaspreiserhöhung zum 01. Januar 2005 auf jeden Fall mit dem Kartellrecht in Einklang steht. Weiter heißt es in der Stellungnahme der Kartellbehörde, dass die Regionalgas ihre Bezugspreiserhöhungen im Jahre 2004 zunächst nicht an die Verbraucher weitergegeben hätte. Die vorgenommene Preiserhöhung zum 01.01.05 fiel dann geringer aus, als die kumulierten Bezugspreiserhöhungen, die die Regionalgas zu tragen hatte. Schon deshalb sei ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Bezug auf das Erhöhungsverlangen ausgeschlossen.

Die Preisstellung der Regionalgas wurde somit bestätigt. Sie teilt weiter mit, dass aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Erdgaspreise an die Entwicklung der Heizölpreise ein weiterer Anstieg der Erdgasbezugspreise zum 01. April 2005 ansteht. Aus heutiger Sicht will sie diese Erhöhung aber nicht an ihre Kunden weitergeben. Die Geschäftsführung hofft auf fallende Bezugspreise in der zweiten Jahreshälfte.

Quelle: http://www.regionalgas.de/aktuelles_3_2_1.htm
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Die angesprochene Stellungnahme der Kartellbehörde lässt sich allerdings nirgends finden. Von daher weiß ich nicht, was ich davon halten soll.


MfG

MartinS

RR-E-ft:
@MartinS

Fordern Sie Ihren Versorger doch einfach auf. Ihnen die genannte Stellungnahme der Kartellbehörde in Abschrift zur Verfügung zu stellen, damit Sie sich selbst einen Eindruck verschaffen können.

Im Übrigen Sie zum Beispiel hier:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=834



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

MartinS:
Liebe Mitstreiter!

Nachdem es in den letzten Monaten - nach erfolgtem Widerspruch - um die Regionalgas Euskirchen etwas ruhiger geworden ist, möchte ich dieses Thema wieder um einen \"Infobrief\" bereichern.
Mit Schreiben vom 25.08.2005 teilte uns der Versorger folgendes mit:


--- Zitat ---Sehr geehrter Herr ... ,

nach der bereits zu Beginn des Jahres 2005 erfolgten Überprüfung der Gaspreise durch die Landeskartellbehörde hat auch das Amtsgericht Euskirchen mit Urteil vom 05.08.2005 (AZ: 17 C 260/05) bestätigt, dass die vorgenommene Erhöhung der Gaspreise zum 01. Januar 2005 nicht unbillig und somit auch rechtlich nicht zu beanstanden ist.

In der Urteilsbegründung wurde eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB aufgrund des bestehenden Subventionswettbewerbs mit anderen Energien auf dem Wärmemarkt ausgeschlossen. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Regionalgas die Bezugspreiserhöhungen ihrer Vorlieferanten zunächst selber getragen und die Steigerung erst ab Januar 2005 noch nicht einmal in voller Höhe an ihre Kunden weitergegeben habe. Im Übrigen habe die Regionalgas in der Vergangenheit auch zu Gunsten der Kunden die Preise reduziert, als die Vorlieferanten die Bezugspreise gesenkt hatten.

Gleichzeitig bitten wir zu berücksichtigen, dass aufgrund des weiteren Anstieges der Energiepreise auf den internationalen Beschaffungsmärkten auch die Erdgaspreise spätestens zum 01.10.2005 erneut angehoben werden müssen, sodass sich hieraus bei verringerten Abschlagszahlungen noch höhere Nachzahlungsbeträge ergeben würden.

Mit freundlichen Grüßen
REGIONALGAS EUSKIRCHEN
--- Ende Zitat ---


Das angesprochene Urteil (vgl. http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1307) wird demnach wie ein (endgültiger) Sieg des Versorgers über den Verbraucher gefeiert.
Wir selbst werden die Diskussion weiter verfolgen und auf eine weitere Preiserhöhung wiederum mit einem Widerspruch reagieren.

Abschliessend hätte ich noch eine Frage bezüglich der wiedersprochenen Gaspreiserhöhung im Verhältnis zu Mietern:
In Kürze steht bei uns die jährliche Betriebskostenabrechnung (Abrechnungszeitraum bis September 2005) in einem Mietshaus an. Diese wird durch eine externe Firma erstellt. Als Vermieter habe ich der Preiserhöhung widersprochen, wovon ich die Mieter allerdings noch nicht in Kenntnis gesetzt habe.

Welche Zahlen soll ich als Berechnungsgrundlage angeben? Die erhöhten Preise oder die gekürzten?

 Ich selbst tendiere zu den erhöhten, da ich sonst - im Falle einer Niederlage - Gefahr laufe, Nachzahlungen eintreiben zu müssen, d.h. meinem Geld hinterher zu laufen.

Für einen Tip bezüglich dieser Problematik wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

MartinS

Cremer:
@MartinS

In der einen Liegenschaft, wo mit Gas die Heizung betrieben wird, sind alle Mietparteien in unsere Bürgerinitiative eingetreten, auch deshalb, weil mit Gasetagentherme Warmwasser erzeugt und mit Gas gekocht wird.

Ich lege den verminderten Preis zugrunde, habe mir aber trotzdem in einem Schreiben vorbehalten, die Abrechnung abzupassen, wenn die ggf. richterliche Entscheidung anders ausfallen sollte. Dies läßt sich einfach per Dreisatz im Nachhinein umrechnen, auch wenn die Abrechnung drch firma Minol erfolgt sein wird.

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