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Regionalgas Euskirchen

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Dirk Berger:
Die Reaktion der Regionalgas Euskirchen auf meinen Widerspruch hat mich ein wenig verunsichert:


Der Energieversorger teilte mir mit, dass sich seine Erdgasbezugspreise zum 01.07.2004 um 0,0198 Ct. , zum 01.10.2004 um 0,1186 Ct und zum 01.01.2005 um weitere 0,3970 Ct erhöht hätten. Insgesamt läge die Erhöhung der Ergasbezugspreise für die Regionalgas Euskirchen in 2004 bei 0,5865 Ct, wovon 0,05 Ct an den Verbraucher weitergegeben worden seien. Die Abschlagszahlungen werde man aufgrund meines Schreiben nicht erhöhen, gehe von einem sparsamen Gasverbrauch aus und kündigte zur Endabrechnung entsprechende Nachforderungen an.
Nun die Frage:

Genügt diese Information als Nachweis der Billigkeit aus oder nicht?
Was würden Sie tun?

Gruß,

Dirk Berger

Cremer:
Hallo Herr Dirk Berger

Ihrer Schilderung kann ich nicht ganz folgen.
Haben sich seine Bezugspreise (Einkaufspreise) um 0,5865 Ct/kwh erhöht, wovon er nur 0,05ct/kwh an die Verbraucher weitergibt? Wie ist das zu verstehen?  Ggf. Tippfehler?

Was sind die Erhöhungen in Prozent?
Sind die genannten absoluten Erhöhungen Nettopreise oder Bruttopreise (inkl. Mehrwertsteuer)
Enthalten die Preise auch die Mineralölsteuer?

Bitte genauer definieren.

Trotzdem schlage ich vor, schriftlich zu antworten.
1.) Herzlich zu bedanken über die Mitteilung seiner Bezugspreise  :lol:  
2.) Auf dem Widerspruch zu bestehen, sofern Erhöhung über 2% liegt.

MartinS:
Hallo!

Der genaue Wortlaut des Schreibens, das auch ich heute als Antwort auf den Musterbrief erhielt:

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\"Sehr geehrter Herr ...

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom .... und dürfen Ihnen zunächst versichern, dass auch wir die stärkere Erhöhung des Gaspreises ab 01.01.2005 bedauern.

Durch Presse und Anschreiben haben wir bekannt gegeben, dass sich die insbesondere ab Frühjahr 2004 stark gestiegenen Heizölpreise mit einer zeitlichen Verzögerung von einigen Monaten auf die Erdgasbezugspreise auswirken. Aufgrund der bestehenden Bezugsverträge haben sich die Erdgasbezugspreise wie folgt entwickelt:

01.04.2004 Anstieg Gasbezugspreis:  0,0502 Ct/kWh
01.07.2004 Anstieg Gasbezugspreis:  0,0198 Ct/kWh
01.10.2004 Anstieg Gasbezugspreis:  0,1186 Ct/kWh
01.01.2005 Anstieg Gasbezugspreis:  0,3979 Ct/kWh
Gesamter Anstieg der GBPe:             0,5865 Ct/kWh

Dagegen sind die Erdgasverbraucherpreise erst mit Wirkung ab 01.01.2005 in Höhe von 0,50000 Ct/kWh angehoben worden.

Gleichzeitig teilten Sie uns mit, dass Sie die monatliche Abschlagszahlung ab Januar 2005, die erstmals Anfang Februar 2005 fällig wird, zunächst unverändert belassen möchten. In Erwartung eines sparsamen Energieverbrauchs erklären wir uns bereit, ohne dass hieraus eine rechtliche Wirkung abgeleitet werden kann, den monatlichen Teilbetrag ab Monat Januar 2005 zunächst nicht zu verändern.

Wir müssen jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine mögliche Nachzahlung bei der Jahresabrechnung sofort fällig wird. Gleichzeitig erfolgt dann eine Neufestsetzung der monatlichen Abschlagszahlungen nach dem tatsächlichen Jahresverbrauch.

Mit freudlichen Grüßen
REGIONALGAS EUSKIRCHEN

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Die wollen scheinbar (vorerst) nichtmal die 2 % Sicherheitsaufschlag und warten wohl die Endabrechnung ab. Empfinde ich eigentlich als keine befriedigende Antwort auf die Einwände in meinem Musterbrief.

Wie soll ich reagieren?


Gruß

MartinS

energienetz:
Gut, dass endlich mal ein Gasversorger die Erhöhung seiner Einkaufspreise genannt hat. Allerdings sind die Größenordnung völlig unplausibel.  Der behauptete Anstieg der Einkaufspreise würde bedeuten, dass sich der Einkaufspreis von ca. 1,5 auf 2 Ct/kWh erhöht hat, also um rund 30 Prozent. Eine Erhöhung in dieser Größenordnung widerspricht allen Informationen, die uns ansonsten vorliegen.

Bitten Sie darum, dass Ihnen Belege für die behaupteten Preissteigerungen vorgelegt werden oder dass ein Rechtsanwalt oder Notar Ihres Vertrauens diese Unterlagen einsehen kann.

RR-E-ft:
@ Dirk Berger


Der Versorger muss Ihnen die von ihm behaupteten Preiserhöhungen belegen, Ihnen also Belege vorlegen, damit Sie diese prüfen können.

Anscheinend hat Ihr Versorger mit Ihnen gemeinsam, dass er die Preiserhöhungen bedauert. Anders als Ihr Versorger setzen Sie sich hiergegen jedoch zur Wehr.

Fragen Sie deshalb, wie sich Ihr Versorger ggf. selbst zur Wehr gesetzt hat, ob er § 315 BGB eingewandt oder sich wegen des Preiserhöhungsverlangens des Vorliefranten an die zuständige Kartellbehörde gewandt hat, ggf. bitten Sie um eine Erklärung, warum er nicht entsprechend vorgegangen ist.

Fragen Sie weiter, wer der Vorlieferant ist, und ob bei Ihrem Versorger bekannt ist, ob der Vorlieferant bisher von einem Kartellverfahren betroffen ist, und ggf. welche Auswirkungen es hätte, wenn später noch  festgestellt würde, dass es sich bei den drastischen Preiserhöhungen um die unzulässige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung handeln sollte.

Beachtlich ist dabei, dass Ihr Versorger von Bezugsverträgen spricht. Er hat deshalb wohl nicht nur einen Vorlieferanten.

Fraglich deshalb, warum Ihr Versorger nicht etwa den Gasbezug bei dem Vorlieferanten mit dem günstigsten Preis erhöht und den Gasbezug bei den Vorlieferanten mit den höheren Preisen entsprechend verringert.

So würde sich jeder \"homo oeconomicus\" verhalten. Ihr Versorger müßte sich ebenso verhalten, wenn sein Gasbezug tatsächlich im Wettbewerb stünde.

Um entsprechende Prüfungen anstellen zu können, müsste Ihnen Ihr Versorger also seine einzelnen Bezugsverträge und deren Preisentwicklungen offen legen.

Beachtlich ist dabei, dass das Bundeskartellamt nach Pressemitteilungen wohl gerade langfristige Gasbezugsverträge kippen will, um den Wettbewerb zu befördern:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=8807


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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