Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen
Regionalgas Euskirchen
MartinS:
Keiner eine Idee zu meinen Fragen ??
hollmoor:
@MartinS
Hallo,Martin,meine Stadtwerke halten es auch so,alles auf einer Rechnung,
da sie alles liefern!
Ich habe aber auf Grund meines Musterschreibens in Bezug-Gas- den
Lastschriftauftrag für Gas gekündigt.Daraufhin teilte man mir eine neue
Kundennummer mit,die nur die Gasrechnung betrifft und ich überweise
seit Februar den von mir errechneten Abschlag f.Gas nach dem Verbrauch
von 2004 u.altem Preis + 2 %.
Wasser u.Strom buchen die Stadtwerke wie gehabt ab.
Die Differenz aus Rechnung-alter Preis-neuer Preis würde ich vom Abschlag abziehen.Habe ich auch so gemacht,da mir meine Stadtwerke
ab 1.10.04 schon eine Preiserhöhung in Rechnung gestellt haben u.ich
auch noch Guthaben hatte,welches natürlich nach deren Berechnung
ausgezahlt wurde.
Ab 1.10. bis Ablesedatum 14.12.04 wurde der Gasverbrauch geschätzt
und dann nach neuem Preis abgerechnet.
Da ich meinen Zählerstand aber am 1.10. notiert habe,stellte ich fest
daß sich der geschätzte Stand zu Gunsten der Stadtwerke in der Berechnung auswirkte.(So auch bei Strom)
Und Dieses,glaube ich,passiert häufig!!!Meine Devise nunmehr ist:
Ich werde zukünftig bei Bekanntgabe von Preiserhöhungen meine Zähler
ablesen u.bei der jährlichen Ablesung bekanntgeben.
Durch die Schätzungen fließen den Versorgern nochmals nette Sümmchen
in die Taschen.
Gruß aus der Lüneburger Heide
MartinS:
Hallo!
Erstmal vielen Dank für die guten Tips.
Ich habe mich jetzt entschlossen, das folgende Schreiben an Regionalgas zu senden, in dem ich eine Anpassung der Abschläge fordere und zusätzlich meine Einzugsermächtigung widerrufe:
______________________________________________
Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG
Postfach 11 46
53861 Euskirchen
20. Februar 2005
Anpassung der Abschlagszahlung ; Widerruf der Einzugsermächtigung
Kundennummern: abc und xyz
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen erhielt ich von Ihnen die Jahresabrechnung für die o.g. Liegenschaften. Bei der Berechnung der neuen Abschlagszahlungen bezüglich Gas haben Sie – obwohl der von mir geltend gemachte Einwand der Unbilligkeit nach § 315 BGB von Ihnen bisher nicht ausgeräumt wurde – offensichtlich die neuen Preise zugrunde gelegt. Dies ist unzulässig, da die Höhe der Abschläge sich nach § 25 AVBV bis zum Nachweis der Billigkeit an dem bisherigen Verbrauch zu den alten Preisen orientieren muss.
Aufgrund der Ihnen bekannten Verbrauchswerte aus dem Vorjahr verlange ich hiermit von Ihnen eine entsprechende Anpassung der Gas-Abschlagszahlung für die o.g. Liegenschaften. Meinen Berechnungen zufolge (gemessen am Verbrauch) ist für die Kundennummer abc eine Abschlagszahlung in Höhe von 176 € und für die Kundennummer xyz ein Abschlag von 114 € angemessen. Diese beinhalten (aufgerundet) schon 2 % Sicherheitsaufschlag, den ich – wie Ihnen bekannt ist - unter Vorbehalt zu leisten bereit bin.
Gleichzeitig widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für das Konto 123456789 bei der Kreissparkasse Köln (BLZ: 386 500 00) bezüglich der o.g. beiden Kundennummern.
Fällige Gesamtabschläge werde ich in Zukunft auf Ihr Konto überweisen.
Abschließend bitte ich Sie um eine kurze schriftliche Bestätigung meines Schreibens unter Bestätigung der korrigierten Abschlagszahlungen.
Mit freundlichen Grüßen
_______________________________
Das ist wohl die beste Möglichkeit, in Zukunft Überzahlungen und zinslose Kredite zu vermeiden. Oder wie seht Ihr das?
Ausserdem kann ich (wie ich hoffe) das falsch berechnete Guthaben aus dem Vorjahr (vgl. Beitrag weiter oben) mit dem ersten Abschlag verrechnen. Oder darf ich das nicht ?
Wie ich manch anderen Beiträgen entnehme, scheint die Problematik und Vorgehensweise bei Guthaben / Neuberechnung der Abschlagszahlungen nach den ersten versandten Jahresabrechnungen jetzt in das Interesse vieler Kunden gerückt zu sein.
Grüße aus dem Vorgebirge
MartinS
Cremer:
@ MartinS
Schreiben ist aus meiner Scht in Ordnung so.
Ich denke auch, dass der erste Abschlag mit dem Guthaben aus dem vergangenen Jahr/Abrechnung verrechnet werden kann. Bei uns machen es die Stadtwerke Kreuznach ebenfalls so. Ich hatte bei beiden Liegenschaften auch Guthaben (ca. 560 und 391 €), welche jeweils mit dem ersten Abschlag für den Januar verrechnet wurde. Ist zwar nicht explizit genannt worden, da die alten Abschläge mit 1.12.2004 endeten und mit 1.2.2005 beginnen, also immer nur 11 Abschläge in einem Jahr. Da wird seitens der Stadtwerke garnicht genannt, dass der Guthabenbetrag bereits um den ersten Abschlag gekürzt wurde.
Cremer:
@ MartinS
Zu Ihrer Frage am Dienstag 15.2.05 noch eine Anmerkung
Gemäß dem Entwurf § 10 Abs. 3 des neuen Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) sollen künftig vertikal orientierte Unternehmen, siehe § 3 Nr. 38, getrennte Rechnungen für die einzelnen Leistungen (Strom, Gas, Wasser, ggf. Abwasser) erstellen, damit es dem Endkunden transparenter ist.
Link zum Entwurf des EnWG:
http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/040702d1.htm#p03
Insbesonderen ist der Teil 4 § 36 bis § 42 interressant.
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