Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen

Regionalgas Euskirchen

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RR-E-ft:
@MartinS

Sehr gut.

Wenn Ihr Versorger die zwei Prozent bei den Abschlägen nicht will, nun denn.

Die Jahresverbrauchsabrechnung kann nur hinsichtlich des Rechnungsbetrages, der sich nach den alten Preisen vor der Erhöhung ergibt, fällig werden. Im Übrigen steht ja der Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB der Fälligkeit bisher entgegen.

Sie können auch gegen die alten Gaspreise den Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB erheben, sollten jedoch den Rechnungsbetrag, der sich nach den alten Preisen ergibt, weiter zahlen.

Dann muss Ihr Versorger nicht nur die Angemessenheit der Preiserhöhungen, sondern auch die Billigkeit der bisherigen Preise vor Gericht nachweisen.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

MartinS:
Hallo!

Wie versprochen möchte ich hier über die Antwort der Regionalgas Euskirchen auf das folgende Schreiben berichten:


--- Zitat von: \"MartinS\" ---
______________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 13.01.2005. Auf dieses möchte ich mich wie folgt äußern:

Wie in Ihrer ersten Ankündigung der Preiserhöhung legen Sie auch in dem Antwortschreiben auf meinen Widerspruch zu meinem Bedauern keinerlei Belege für die von Ihnen behaupteten Preissteigerungen vor. Ohne deren Einsicht und Prüfung werde ich die Erhöhung der Energiepreise weiterhin nicht akzeptieren. Als Vergleichsbeispiel möchte ich Ihnen einmal das Verhältnis von Vermieter zum Mieter vor Augen halten: Wenn ich als Vermieter in der Betriebskostenabrechnung erhöhte Nachforderungen oder Abschlagszahlungen bezüglich der Nebenkosten geltend mache, so haben die Mieter selbstverständlich das Recht, Belege einzusehen, um sich zu vergewissern, dass die Abrechnung korrekt ist.
Sie als Gasversorger hingegen „behaupten“ anhand von mit Datum versehenen Zahlen oder nett anzusehenden Tabellen Preissteigerungen in einer Höhe, die ohne die Vorlage von Belegen oder Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage für den Vertragspartner in keinster Weise nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Auch Sie „bedauern“ in Ihrem Schreiben die Erhöhung der Gaspreise. Daher möchte ich hiermit auch nachfragen, ob Sie selbst sich ebenfalls gegenüber Ihren Vorlieferanten mit dem Einwand des § 315 BGB bzw. der Einschaltung der zuständigen Kartellbehörde zur Wehr gesetzt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so erlauben Sie mir die Frage, weshalb dies nicht geschehen ist.
 
Ferner wäre es für mich noch interessant zu wissen, wer Ihre Vorlieferanten sind, und ob diese bereits von einem Kartellverfahren betroffen sind.

Abschließend bitte ich Sie nochmals um die Zusendung einer Kopie der Vertragsunterlagen sowie einer Übersicht der möglichen Gas-Tarife.

Mit freundlichen Grüßen

______________________


--- Ende Zitat ---


Antwort:


Sehr geehrter Herr ... ,

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 21.01.2005.

Bereits mit unserem Schreiben vom 13.01.2005 haben wir Ihnen die Erhöhung unserer Bezugspreise in detaillierter Form dargelegt und bedauern sehr, wenn diese reinen Einkaufspreisverteuerungen nicht nachvollziehbar sind.

Erdgasbezugsverträge sind sehr umfangreiche und komplexe Vertragswerke mit langjährigen Laufzeiten. Trotz häufiger Bedenken halten wir die vertragsgemäße Anlehnung der Erdgasbezugspreise an die Entwicklung der durchschnittlichen Heizölverbraucherpreise für alle Beteiligten von Vorteil. Die Preisbindung Heizöl/Gas hat sich seit vielen Jahren bewährt und führt zu der langfristig erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit bei der Gasbeschaffung auch vor dem Hintergrund, dass rd. 80% des deutschen Erdgases aus dem Ausland bezogen werden. Gleichermaßen bietet sie Gewähr dafür, dass sich bei fallenden Ölpreisen der Erdgaspreis nicht entgegengesetzt zur Entwicklung der Heizölpreise bewegen kann.

Erdgaspreise sind Marktpreise, die sich immer im Wettbewerb gegen andere Energieträger behaupten müssen. Die Regionalgas ist ein eigenständig am Markt operierender Erdgasversorger mit der Aufgabestellung, die Kunden zu marktgerechten und vergleichbaren Gaspreisen zu versorgen.

Auch wir hoffen sehr, dass sich die maßgeblichen Heizöl-Durchschnittswerte in den kommenden Monaten reduzieren werden, so dass dies dann auch wieder zu einer entsprechenden Entlastung der Erdgasbezugsprese und zu einer Neufestlegung der Verbraucherpreise führen wird. Auch nach der Erhöhung sind die Gaspreise der Regionalgas im Vergleich immer noch günstig.

Die Regionalgas bezieht Erdgas zu 85 % von e.on-ruhrgas und zu rd. 15 % von RWE Rhein-Ruhr. ...

Mit freundlichen Grüßen
REGIONALGAS EUSKIRCHEN

RR-E-ft:
Zur E.on Ruhrgas ist bekannt, dass die Preise zum 01.10.2004 um 4 % erhöht wurden und zum 01.01.2005 um 12 % erhöht werden sollten.

Die Preisentwicklung von RWE Rhein-Ruhr sollte sich auch irgendwo nachvollziehen lassen, so dass schon einige Anhaltspunkte bestehen.

Der Vertrag mit der Rhurgas könnte wegen der langen Vertragsbindung und der hohen Bezugsquote bereits kartellrechtswidrig und somit unwirksam sein, vgl. unter \"Neuigkeiten\".


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

MartinS:
Die o.g. Antwort der Regionalgas möchte ich hiermit noch etwas aus meiner Sicht kommentieren:


--- Zitat von: \"Regionalgas\" ---
Bereits mit unserem Schreiben vom 13.01.2005 haben wir Ihnen die Erhöhung unserer Bezugspreise in detaillierter Form dargelegt und bedauern sehr, wenn diese reinen Einkaufspreisverteuerungen nicht nachvollziehbar sind.
--- Ende Zitat ---

Eine wirklich detaillierte Auflistung von Preissteigerungen (Zahlen, Tabellen) ohne jeden Beleg.


--- Zitat von: \"Regionalgas\" ---
Erdgasbezugsverträge sind sehr umfangreiche und komplexe Vertragswerke mit langjährigen Laufzeiten.
--- Ende Zitat ---

Möglich, aber soll das nicht eher heissen: Der Kunde ist ohnehin nicht fähig, ein derart komplexes Vertragswerk und Belege zu prüfen oder prüfen zu lassen? Daher ist wohl die Gewährung einer Einsicht in den Augen der Regionalgas von vornherein überflüssig.


--- Zitat von: \"Regionalgas\" ---
Trotz häufiger Bedenken halten wir die vertragsgemäße Anlehnung der Erdgasbezugspreise an die Entwicklung der durchschnittlichen Heizölverbraucherpreise für alle Beteiligten von Vorteil.
--- Ende Zitat ---

Insbesondere wohl für die Versorger.


--- Zitat von: \"Regionalgas\" ---
Die Preisbindung Heizöl/Gas hat sich seit vielen Jahren bewährt und führt zu der langfristig erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit bei der Gasbeschaffung auch vor dem Hintergrund, dass rd. 80% des deutschen Erdgases aus dem Ausland bezogen werden.
--- Ende Zitat ---

Gemeint ist sicher die Planungssicherheit der Gewinne.
Was hat der Heizölpreis mit Investitionssicherheit bezüglich Gasbeschaffung aus dem Ausland zu tun ??? Wenn ich richtig informiert bin, besteht in den meisten anderen Ländern keiner derartige Bindung.


--- Zitat von: \"Regionalgas\" ---
Gleichermaßen bietet sie Gewähr dafür, dass sich bei fallenden Ölpreisen der Erdgaspreis nicht entgegengesetzt zur Entwicklung der Heizölpreise bewegen kann.
--- Ende Zitat ---

Warum denn eigentlich nicht? Wenn es einen große Spanne gibt, dann kann der Kunde doch selbst wählen, ob er Heizöl oder Erdgas bezieht.
Weshalb muss ein Produkt ggf. künstlich verteuert werden, wenn ein anderes im Preis steigt?
In meinen Augen wird dem Verbraucher bewusst das Wahlrecht genommen, damit die Umsätze sowohl der Erdgas- als auch der Erdölindustrie gesichert sind und es auch bleiben.


--- Zitat von: \"Regionalgas\" ---
Erdgaspreise sind Marktpreise, die sich immer im Wettbewerb gegen andere Energieträger behaupten müssen. Die Regionalgas ist ein eigenständig am Markt operierender Erdgasversorger mit der Aufgabestellung, die Kunden zu marktgerechten und vergleichbaren Gaspreisen zu versorgen.
--- Ende Zitat ---

Und genau das tun sie ja nicht. Die Preise scheinen nach den hinreichend bekannten fachkundigen Ansichten eben nicht marktgerecht zu sein.
Und von Eigenständigkeit und Wettbewerb mit anderen Energieträgern kann keine Rede sein, solange es Absprachen im Sinne einer Preisbindung gibt.


--- Zitat von: \"Regionalgas\" ---
Auch wir hoffen sehr, dass sich die maßgeblichen Heizöl-Durchschnittswerte in den kommenden Monaten reduzieren werden, so dass dies dann auch wieder zu einer entsprechenden Entlastung der Erdgasbezugsprese und zu einer Neufestlegung der Verbraucherpreise führen wird. Auch nach der Erhöhung sind die Gaspreise der Regionalgas im Vergleich immer noch günstig.
--- Ende Zitat ---

Das kann auch der Gasversorger ruhigen Gewissens hoffen, denn die Gewinnspannen bleiben ja schlimmstenfalls nur gleich.
Ferner: Wer einmal \"günstig\" war, der wird es auch bleiben, da alle anderen \"Mitbewerber\" ja nachziehen.

_______________________________

Abschliessend muss ich feststellen, dass viele von mir gestellte Fragen erneut nicht oder nur mit dem üblichen allgemeinen \"BlaBla\" beantwortet wurden. Wiederum keine Möglichkeit der Nachprüfung und auch keine Antwort auf die Frage, ob seitens des Gasversorgers § 315 BGB im Verhältnis zu den Vorlieferanten eingewandt wurde.

In diesem Sinne

Grüße

MartinS

Dirk Berger:
Ich habe von der Regionalgas einen Brief mit gleichem Inhalt schon einige Tage zuvor erhalten und ins Netz gestellt. Sollte die Regionalgas im nächsten Schritt nicht nachweisen, dass der Versorgervertrag zwischen der Ruhrgas AG und der Regionalgas Euskirchen überhaupt rechtswirksam im Hinblick auf das Schreiben des Bundeskartellamtes vom 25.01.2005 ist?  Die Regionalgas hat zwar nette Schreiben mit viel blabla an uns versandt, aber offengelegt hat sie bislang nichts.

Wie sieht unser nächster Schritt aus?

Gruß,

Dirk Berger

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