Energiepreis-Protest > Regionalgas Euskirchen
Regionalgas Euskirchen
Hennessy:
@RR-E-ft
Langsam wird es aber doch sehr interessant.
Ich wiederhole mich: Gasversorger erfinden die HEL-Bindung nicht - nein, sie haben Sie (aus guten Gründen) explizit in ihren Bezugsverträgen vereinbart. Wofür schließt man in Deutschland privatrechtliche Verträge mit einer Preisanpassungsformel? Um dann, wenn der Preis steigt, die Billigkeit anzuzweifeln? Das ist grotesk und unseriös!
Es kann nicht sein, was nicht sein darf - ist das der Wahlspruch!? Der, dessen Bezugskostenerhöhung unter der tatsächlich weitergegebenen Preissteigerung lag, der muss sowieso Dreck am Stecken haben - oder ???
RR-E-ft:
@Hennessy
Die HEL- Preisbindung ist weder vom Staat noch sonst durch eine höhere Macht vorgegeben, kann also doch wohl nur eine \"Erfindung\" der Gasversorger sein, wobei etwa die Stadtwerke dabei am kürzeren Hebel gesessen haben dürften.
\"Erfindung\" bezieht sich nicht darauf, dass eine solche in den Bezugsverträgen gar nicht vereinbart wäre.
Jedoch macht es auch dabei einen Unterschied, ob es sich etwa um eine Preisgleitklausel oder eine Preisanpassungsklausel handelt. Bei einer Preisanpassungsklausel muss sich eine Preiserhöhung am Maßstab des § 315 BGB messen lassen. Es ist doch nicht anrüchig, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
Andernfalls würde allen Verbrauchern, die sich entsprechend berechtigt zur Wehr setzen auch schon unterstellt, sie handelten vollkommen unseriös, obschon sie lediglich von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Wenn der Versorger seinen Bezug bei einem günstigen Vorlieferanten erhöhen und bei einem teureren Vorlieferanten dementsprechend verringern kann, kommt es für die resultierende Kostensteigerung zudem auch nicht allein auf die Preiserhöhungen der Vorlieferanten an, sondern auch auf die Gewichtung der von diesen Vorlieferanten einzeln bezogenen Gasbezugsmengen bezogen auf den Gesamtbezug des Gasversorgungsunternehmens.
Wie soll der Verbraucher zudem sicher sein können, dass in der Vergangenheit auch entsprechende Preissenkeungen nach dem selben Maßstab an ihn weitergegeben wurden?
Mit \"Kundenvertrauen\" wird diese Frage nicht mehr zu beantworten sein.
Das Bundeskartellamt hinterfragt auch gerade diese HEL- Preisbindung.
Warum sollten also die Gasversorger der Endverbraucherstufe daran gehindert sein, die entsprechenden Regelungen ebenfalls in Frage zu stellen und ihre Verträge juristisch darauf \"abzuklopfen\", ob sie sich gegen Preiserhöhungen der Vorlieferanten zur Wehr setzen können.
Das ist auch nicht unseriös, sondern wirtschaftlich notwendig, wenn man selbst anhand der BAFA- Statistik den Eindruck gewinnt, dass die Erdgasimportpreise tatsächlich in 2004 gegenüber 2003 gesunken sind.
Jeder Versorger, der nicht sicher sein könnte, alle möglichen Preiserhöhungen des Vorlieferanten einfach auf seine Kunden weiterzuwälzen, würde im eigenen wirtschaftlichen Interesse sehr kritisch nachfragen (müssen).
Ich möchte nicht annehmen, dass die Importeure in ihren eigenen Bezugsverträgen eine HEL- Preisbindung vereinbart haben.
Was sollte denn die Förderländer der Preis für leichtes Heizöl in irgendeiner Region Deutschlands überhaupt interessieren?
Wenn eine solche Preisbindung auf der ersten Stufe der Gasversorgung bestünde, müssten sich doch wohl auch die vom BAFA veröffentlichten Erdgasimportpreise ganz anders entwickelt haben.
Nach alldem wären die Versorger der verschiedenen Stufen doch wohl sehr gut beraten, die Preiserhöhungen ihrer Vorlieferanten sehr kritisch zu hinterfragen und diese nicht kritiklos auf ihre eigenen Kunden weiterzuwälzen.
Andernfalls wäre der Endverbraucher wohl immer der Dumme, getreu dem Motto: \"Den letzten beißen die Hunde\", jedenfalls so lange, wie er seinen Versorger nicht wechseln kann, kein Wettbewerb besteht.
Die Versorger haben doch gerade auch eine Verantwortung ihren Kunden gegenüber, die Preise nicht mehr als absolut notwendig ansteigen zu lassen.
Dieser Verantwortung kann ein Gasversorgungsunternehmen wohl nur entsprechen, wenn es mit seinen Vorlieferanten entsprechend taff über Preisanpassungen verhandelt.
Sonst könnte sich der Eindruck aufdrängen, die Versorger steckten alle unter einer Decke, um die Kunden abzukassieren. Ein solcher Eindruck wird gerade auch durch die Beteiligungen der unterschiedlichsten Gasversorger untereinander verstärkt.
Um im Bild eines in letzter Zeit viel zitierten Satzes zu bleiben:
Wenn sich nur alle deutschen Gasversorger aller Verteilstufen ggf. über ihren Verband, entschließen, die Gaspreise nach Belieben zu bestimmen, ist wohl die OPEC nur eine kleine Skatrunde dagegen.
Im Übrigen kann weiter festgestellt werden:
Es bedarf eines belastbaren Nachweises des Versoprgers für die bei ihm gestiegene Kosten, die allein eine Preiserhöhung rechtfertigen können.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Hennessy:
Den Nachweis hat die Regionalgas dementsprechend erbracht - oder nicht?
Der Grenzübergangspreis ist ein Mischpreis für die Versorgung von Kraftwerken, Groß- und Spezialindustrie, Gewerbe und Haushalt. Im Kraftwerksbereich könnte es beispielweise eine Preiskopplung von Erdgas an Kohle geben, in der Großindustrie an Schweröl und und und.... immer an den direkten Wettbewerber. Wenn der Grenzübergangspreis jetzt gesunken, ist im Vergleich zu 2003, bedeutet das noch lange nicht, dass die Preiskopplung an Heizöl im Haushalt- und Gewerbebereich unsinnig ist!?! Alleine schon ein anderer Zeitverzug der Preiskopplung führt zu auseinanderlaufenden Tendenzen!
Wenn Import- und Verkaufspreis der Vorlieferanten auseinanderklaffen - wie momentan passiert - beinhaltet dies nicht automatisch das Risiko, dass diese Schere sich auch in der anderen Richtung bewegen kann (=unternehmerisches Risikopotential)?
Ihre Argumentation für niedrigere Preise in Ehren, aber etwas, was 30 Jahre funktioniert hat wird nicht dadurch unseriös und rechtswidrig weil der Bund der Energieverbraucher aus vielerlei Unkenntnis (kein Vorwurf - nur Feststellung) 2% vom Himmel schießt und jeder Verband, jedes Ministerium und jeder Politiker seinen eigenen Vorteil im Rahmen der Diskussion um das neue Energiewirtschaftsgesetz sucht.
Trotzdem freundliche Grüße - auch wenn es langsam schwer fällt. :x
MartinS:
Hallo!
Folgendes Schreiben habe ich jetzt aufgesetzt, um es an die REGIONALGAS zu senden:
______________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 13.01.2005. Auf dieses möchte ich mich wie folgt äußern:
Wie in Ihrer ersten Ankündigung der Preiserhöhung legen Sie auch in dem Antwortschreiben auf meinen Widerspruch zu meinem Bedauern keinerlei Belege für die von Ihnen behaupteten Preissteigerungen vor. Ohne deren Einsicht und Prüfung werde ich die Erhöhung der Energiepreise weiterhin nicht akzeptieren. Als Vergleichsbeispiel möchte ich Ihnen einmal das Verhältnis von Vermieter zum Mieter vor Augen halten: Wenn ich als Vermieter in der Betriebskostenabrechnung erhöhte Nachforderungen oder Abschlagszahlungen bezüglich der Nebenkosten geltend mache, so haben die Mieter selbstverständlich das Recht, Belege einzusehen, um sich zu vergewissern, dass die Abrechnung korrekt ist.
Sie als Gasversorger hingegen „behaupten“ anhand von mit Datum versehenen Zahlen oder nett anzusehenden Tabellen Preissteigerungen in einer Höhe, die ohne die Vorlage von Belegen oder Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage für den Vertragspartner in keinster Weise nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Auch Sie „bedauern“ in Ihrem Schreiben die Erhöhung der Gaspreise. Daher möchte ich hiermit auch nachfragen, ob Sie selbst sich ebenfalls gegenüber Ihren Vorlieferanten mit dem Einwand des § 315 BGB bzw. der Einschaltung der zuständigen Kartellbehörde zur Wehr gesetzt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so erlauben Sie mir die Frage, weshalb dies nicht geschehen ist.
Ferner wäre es für mich noch interessant zu wissen, wer Ihre Vorlieferanten sind, und ob diese bereits von einem Kartellverfahren betroffen sind.
Abschließend bitte ich Sie nochmals um die Zusendung einer Kopie der Vertragsunterlagen sowie einer Übersicht der möglichen Gas-Tarife.
Mit freundlichen Grüßen
______________________
Ist das so in Ordnung? Aschicken will ich es erst am Montag.
Bemerkenswert finde ich, dass der Gasversorger derzeit nicht einmal
die eingeräumten 2% Sicherheitsaufschlag möchte und die Abschlagszahlungen ganz unverändert lässt.
Ferner meine Frage, ob es zutreffend ist (wie in deren Antwort beschrieben), dass eine mögliche Nachzahlung bei der Jahresabrechnung
sofort fällig wird. Ist dies nicht durch den Einwand des § 315 BGB außer Kraft gesetzt?
Über die Antwort der Regionalgas werde ich dann in Kürze wieder berichten.
Grüße
MartinS
RR-E-ft:
@Hennessy
Der Nachweis ist bisher nicht erbracht. Bisher wurden nur Zahlen behauptet. Die kann doch bisher keiner nachprüfen. Die gestiegenen Kosten und deren gleichmäßige Wälzung auf alle Kunden muss nachvollziehbar nachgewiesen werden.
Es reicht auch nicht aus, die absolute Preiserhöhung einzelner Vorlieferanten nachzuweisen, da sich die Gewichtung des Bezuges zwischen einzelnen Vorlieferanten ändern könnte.
Das beeinflusst die maßgeblichen Kosten aber erheblich.
Wie die Entwicklung der Erdgasimportpreise hinlänglich bestätigt, stimmt etwas bei den Vorlieferantenpreisen nicht. Tatsächlih hat sich da eine Schere aufgetan. Die Politik hatte doch bereits im vergangenen Jahr - jedoch in anderem Zusammenhang - eine Mitnahmementalität kritisiert.
Tatsächlich haben wir es bei den Gaspreisen wohl mit sehr beachtlichen Mitnahmeeffekten zu tun.
Herr Dr. Pluge vom BGW konnt mir am 21.01.2005 in Paderborn auf die Frage, an welchen Ölpreis die Erdgasimportpreise gekoppelt seien, keine Antwort geben.
Zwar wurde von dieser Seite viel mit Preisen bei ALDI Nord und Süd argumentiert. Aber es wäre mir dann doch zu einfach, zu behaupten, die Erdgasimportpreise seien vielleicht an die Preise von Speise- oder Nähmaschinenöl bei solchen Discountern gekoppelt.
Tatsächlich liegt gar nicht offen, woran die Preise insoweit gekoppelt sein sollten. Entsprechende Nachweise gibt es schon gar nicht.
Das Bundeskartellamt will die langfristigen Verträge nunmehr nicht ohne Grund aufbrechen, da ein Marktverschluss konstatiert wird.
Selbst WINGAS hat sich entsprechend in die Diskussion eingeschaltet:
http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200012,200038,849615/SH/0/depot/0/
Auch die Verwendung von englischen Klauseln ist wettbewerbshindernd.
Die Ölpreisbindung bei den Endverbrauchern wird ebenfalls nicht nur durch das Bundeskartellamt in Frage gestellt, vgl. obigen Link.
Nach alldem dürfte sich die über 30 Jahre \"bewährte Praxis\" schlicht überlebt haben. Vergessen wird ja dabei auch, dass in der Zwischenzeit zwei Kartellrechtsnovellen verabschiedet wurden. Unbeeindruckt davon machte die Branche einfach nach dem vorherigen Muster unversdrossen weiter.
Schon durch die Energierechtsnovelle 1998 sollten geschlossene Versorgungsgebiete abgeschafft und Quersubventionen ausgeschlossen werden.
Herr Dr. Pluge vom BGW hat am 21.01.2005 im HNF in Paderborn ausgeführt, mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz werde sich sehr viel verändern. Fast hatte man den Eindruck, dass EnWG werde nur auf Betreiben des BGW nunmehr novelliert...
Es war jedoch der Bund der Energieverbraucher, der sich in Brüssel wegen der verspäteten Umsetzung der EU- Richtlinien in Deutschland beschwerte. Entsprechende Beschwerden der Branche sind insoweit - jedenfalls mir - nicht bekannt geworden.
Von Zeit zu Zeit sollte man auch einmal über grundlegende Änderungen nachdenken. Von wenigen Ausnahmen abgesehen- hat sich ja auch ansonsten die Welt in den letzten 30 Jahren grundlegend verändert, Stichwort \"Tapetenwechsel\".
Es ist doch nur zu begrüßen, dass nun Schwung in die entsprechende Diskussion kommt.
Die Verbraucher haben durch ihren vielfachen Protest dazu beigetragen, dass die Kartellbehörden ihre Aufgaben wahrnehmen, die Politiker sich nun auch Gedanken machen und zwar nicht nur in Kreisen, die von der Lobby der Energieversorger beraten (und manchmal auch bezahlt - Beirätewesen) werden.
Der Verglich hinkt, wie jeder Vergleich:
Von der DDR behaupteten auch deren Protagonisten, diese habe sich sogar über 40 Jahre \"bewährt\". Die Mehrheit der Betroffenen sah das bekanntlich anders, und hat dieses Produkt schlicht nicht mehr nachgefragt.
Es gibt nun einmal mehr Energieverbraucher als Energieversorger.
In einem demokratischen Gemeinwesen entscheidet die Mehrheit.
In einer funktionierenden Marktwirtschaft entscheiden die Konsumenten.
Voraussetzung jeder Entscheidungsfindung ist eine beginnende, offene Diskussion.
Und auch wir diskutieren doch hier miteinander in einer Form, die man wohl zutreffend als sachlich bezeichnen kann.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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