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Autor Thema: Erdgas Kempten-Oberallgäu  (Gelesen 41819 mal)

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Offline RuRo

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #15 am: 15. März 2007, 21:29:20 »
@Freilich67

Ich tipp\' mal auf - Rückwärtsgang  :wink:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Freilich67

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #16 am: 15. März 2007, 21:36:56 »
:roll:  Das denke ich allerdings auch  :lol:

Ich hab denen auch geantwortet, dass ich deren Auffassung nicht teile und auf das Urteil von Hannover verwiesen.  8)

Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #17 am: 17. März 2007, 00:38:09 »
Habe Widerspruch jetzt weg und direkt mit dem Geschäftsführer heute einen kleinen Plausch gehabt. Dabei hat er mir die Frage gestellt, was ich den meine wie der Richter den entscheiden wird, wenn Ihm die EKO offenlegt, das Sie bundesweit die geringsten Kosten haben und dadurch Ihr Gewinn entsprechend ausfällt. Ich habe Ihm gesagt, das er doch alles offenlegen sollte vor Gericht und dann entscheiden lassen sollte. Ihm war aber nicht klar wie der Richter wohl entscheiden wird. Dann kamen zu unseren Gedankenspielen noch folgende Bemerkunegen, die ich sehr interessant fand:

1. die Preise seien so hoch weil ein Drittel aus den Abgaben resultieren.
2. die Preise seien ja gesenkt worden zum 1.1.07
3. die EKO muss agressiv gegen die "Abweichler" vorgehen weil die offenen Forderungen ansonsten verjähren.
4. Interessanteste Aussage war der Hinweis, das bis auf weiteres keine Entscheidung des BGH zu erwarten ist, dies hat er besonders betont, wäre anscheinend auf unbestimmte Zeit verschoben obwohl im März ja da was kommen sollte.

WER WEIS DA WAS DAZU????????  :cry:

Ich habe gesagt, das die Unbilligkeit an sich alles offen hält aber rechtlich ist anscheinend die Forderung von dieser Thematik "Widerspruch gegen die Gaspreise" getrennt. Wer weis von euch was dazu?  :shock:
Grüße

Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #18 am: 17. März 2007, 00:39:50 »
Zitat von: \"Freilich67\"
:roll:  Das denke ich allerdings auch  :lol:

Ich hab denen auch geantwortet, dass ich deren Auffassung nicht teile und auf das Urteil von Hannover verwiesen.  8)



Send mir doch bitte mal die Urteile im Zitat - so wie du sie verwendet hast, danke.

Ich maile dir noch mein Schreiben an EKO!

Gruss
riedle

Offline Kampfzwerg

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Offline RuRo

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #20 am: 17. März 2007, 11:55:21 »
@riedle

zu 1:
Euer Verbrauchspreis liegt bei 5,07 Ct/kWh netto.

Der durchschnittliche Grenzübergangspreis im Jahr 2006 lag bei 2,13 Ct/kWh. Da kommen dann noch Erdgassteuer und Konzessionsabgabe dazu, macht noch mal 0,77 Ct/kWh; ergibt 2,90 Ct/kWh. Weiß der Mann von was er spricht ? – ich bezweifle das

zu 2:
Schön – die Titanic sank auch, allerdings deutlich tiefer. Soll das eine Bauernweisheit werden wie "Nach Regen folgt Sonnenschein". Nicht auszuhalten, wenn, wie angekündigt von der Mutti EGS zum 01.05.07 die Preise nochmals gesenkt werden. Siehe hier: http://www.erdgas-schwaben.de/50/5011,1231,1231,0.php

Spaß beiseite, ich habe mal die Preisentwicklung von Mutti EGS den Importpreisen seit 1999 gegenübergestellt – irgendwie verlaufen die Kurven nicht parallel :wink: Die Kunden werden an der Nase herumgeführt, was aber keine neue Erkenntnis ist.

zu 3:
Ohne Worte

zu 4:
Die Entscheidung ist auf Juni 2007 verschoben. Siehe hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=25598#25598

Was soll da getrennt laufen - allerhöchstens die jeweilige Sichtweise der Dinge. Unbilligkeitseinwand = alles ist strittig, nichts ist fällig, berechtigte Forderungen gibt es schon gar keine, höchstens Wunschdenken

Im Übrigen hätte ich den GF gefragt, was der Richter wohl dazu sagt, dass die EKO nur eine Tochter-GmbH der EGS ist  :roll:
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Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #21 am: 17. März 2007, 14:07:46 »
Hallo RuRo,

danke, paßt mal wieder wie die Faust aufs Auge. Hast recht mit der Tochter, dadurch wird die Margensituation ja eigentlich noch deutlicher!

Der Grenzübergangspreis ist interessant, wie sieht es denn da mit der Qualität des Gas aus, meinst du das es sich da lohnt bei den "Betroffenen" mal diesen Punkt zu vergleichen, dadurch werden ja auch noch mal ...ein paar cent verdient!

Ich sende dir noch mein schreiben vom Freitag!

Grüss
riedle

PS: den löwen haben wir schön eins reingewürgt!  :P Grüsse an alle Augsburger Fans!  :D

Der Allgäuer!  8)

Offline RuRo

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #22 am: 17. März 2007, 14:16:53 »
@riedle

Das wird vergebliche Liebesmüh\' sein - ich warte seit Monaten auf entsprechend angeforderte Protokolle zu den Brennwerten  :lol:

Die Statistik gibts übrigens hier:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=53736.html

und beinhaltet alle Importe aus sämtlichen Himmelsrichtungen.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline pirx

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #23 am: 18. März 2007, 12:17:32 »
Hallo zusammen,

ich habe das besagte Schreiben auch bekommen. Ich denke, das Ganze ist nur zur Einschüchterung gedacht. (Warum sonst der Hinweis auf die Mahngebühren, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren?)

Ich habe in meinem Antwortschreiben auch das Urteil vom LG Hannover angeführt (was ja recht verbraucherfreundlich
ausgefallen ist) und werde den Rest gelassen abwarten.

Offline Dr. Who

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #24 am: 19. März 2007, 22:09:58 »
Hallo Mitstreiter,
endlich der KE/OAL-Thread.
Habe auch das  o.a. Schreiben erhalten.

Zum Thema Versorgungssperre musste ich doch antworten:

Zitat

Weiterhin heisst es in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes:
Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 02.11.2006
Kartellbehörden von Bund und Ländern: Sperrandrohung und Änderungskündigungen von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig
„Drohungen von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern, die unter Berufung auf § 315 BGB Preiserhöhungen nicht bezahlen, ihnen die Strom- oder Gaslieferung einzustellen, stellen einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar und sind kartellrechtlich unzulässig. Gleiches gilt für die um sich greifende Praxis mancher Energieunternehmen, in dieser Situation günstige Sonderverträge mit Verbrauchern zu kündigen und den Kunden in den teureren Grundversorgungstarif herabzustufen. Zu diesem Ergebnis kamen jüngst Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden nach einer gemeinsamen Sitzung. Sollten Energieunternehmen sich in Zukunft kartellrechtswidrig verhalten, müssen sie – so der Beschluss des Bund-Länder-Gremiums vom Ende Oktober 2006 mit Verfahren durch die Kartellbehörden rechnen.

Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge: „Die Berufung auf § 315 BGB ermöglicht den Verbrauchern, sich die Angemessenheit von ihnen auferlegten Energiepreiserhöhungen darlegen zu lassen. Durch Sperrandrohungen oder Änderungskündigungen als Reaktion auf entsprechende Preiswidersprüche verstoßen Energieversorgungsunternehmen, die in aller Regel in ihrem Versorgungsgebiet nach wie vor über faktische Monopolstellungen verfügen, gegen das kartellrechtliche Verbot ausbeutender Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen.“

Ein vom Bundeskartellamt im September eingeleitetes Verfahren gegen einen überregionalen Energieversorger (s. Pressemitteilung vom 25.9.2006) konnte inzwischen zum Abschluss gebracht werden, da der Versorger die technisch-organisatorischen Voraussetzungen verbessert hat, damit solche Drohungen in Zukunft unterbleiben. „

Trotz dieser klaren Aussagen kokettieren Sie in Ihrem Schreiben in bedenklicher Weise mit der Möglichkeit einer Versorgungssperre.
Ich bitte dringend darum dass, Sie auch „ die technisch-organisatorischen Voraussetzungen verbessern“, damit solche Drohungen in Zukunft unterbleiben“

Sollten Sie derartige Drohungen künftig nicht unterlassen, müsste ich den Vorgang, verbunden mit einer Beschwerde an die Landeskartellbehörde wenden


Nur nicht ins Bockshorn jagen lassen.

Ein Urteil wie das aus Hannover oder Kassel müsste doch auch in Kempten zu erwirken sein, wenn der BGH in der Revision über das Karlsruher Urteil wie erwartet urteilt.
Hat hier jemand Interesse an einer Klagegemeinschaft ("Sammelklage":shock:)?

Gruß

Dr. WHO

Offline Freilich67

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #25 am: 20. März 2007, 17:30:22 »
Hallo erst mal,

ich freue mich, dass sich hier immer mehr Mitstreiter im Bereich KE/Allgäu melden. :lol:

Das Mit der Sammelklage seh ich so:

Erst mal abwarten wie die weiteren Schritte der lieben EKO aussehen. Aber, wenns darauf ankommt bin ich selbstverständlich dabei. 8)

Allerdings wäre erst einmal eine Frage zu klären:

Kennt jemand einen Anwalt in unserer Ecke, der sich mit sowas auskennt? :idea:

Ich denke, an so eine Sammelklage muss einer ran, der wirklich in der Materie Energie usw erfahren ist, sonnst hats nicht viel wert.

Aber wie gesagt: Nix überstürzen!

Offline RR-E-ft

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #26 am: 20. März 2007, 17:42:37 »
Überstürzen sollte man nichts, andererseits bedenken, dass nach aller Erfahrung jeder Zug irgendwann einmal abgefahren ist....

Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #27 am: 21. März 2007, 00:35:54 »
Hallo Rebellen,

da ich auch betroffen bin und aufgrund meiner Arbeit einen "Insight" in die Materie habe versuche ich mal, die Kontakte in Richtung "Energie und Recht" voran zu treiben. Mal sehen was unser Verband meint und dann schaue ich mal, wer von meinen Kumpels da im Rechtsbereich in dieser Richtung tätig ist, rein im Voraus. Ich wäre bei einer Sammelklage direkt dabei und habe auch noch 2-3 weitere Interessenten an der Hand.  :wink:

Wie wäre es, wenn wir beim ENERGIENETZ mal ne Rundfrage starten, da sollte doch aus den einzelnen Landesteilen genug Hintergrund vorhanden sein und der BdE wird wohl auch in der Lage sein, hier zu unterstützen....

Grüsse
riedle

Offline Dr. Who

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #28 am: 21. März 2007, 19:42:14 »
Ich habe mal meinen Steuerberater gefragt, der gleichzeitig Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt ist. Er wäre bereit, un ihm würde ich zutrauen, sich in die Materie einzuarbeiten. Bin aber auch anderen Vorschlägen offen.

Gruß

?

PS. Bei dem Wetter macht es Spaß zu heizen, wenn man weniger fürs Gas zahlt als andere

Offline Cremer

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #29 am: 21. März 2007, 22:29:49 »
@Dr. Who,

bitte mal die Threads der vergangen Wochen lesen.

Daraus wird auch ersichtlich, dass nur in der Materie sehr versierte RA\'s in Frage kommen, die sich 100% tig in Energiefragen auskennen.

Solche finden Sie auf den Seiten von www.energienetz.de
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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