Ich habe ebenfalls eine Zahlungsaufforderung von Erdgas Kempten Oberallgäu mit dem Verweis auf das BGH Urteil vom 13.06.07 \"Heilbronner Fall\" erhalten. Nach Recherche in diesem Forum werde ich mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW ebenfalls Widerspruch einlegen. Auch ich habe neben mehreren Widersprüchen zu Preiserhöhungen die Kalkulation des Arbeitspreises, ohne ausreichende Beantwortung, gefordert.
In Ihrem Forum fand ich die Grenzübergangspreise mit Konzessionsabgaben und Erdgassteuer aus 2006 von ges. 2,90 Cent/kwh. Sind diese Angaben noch aktuell, und wer kann mir eine \"akzeptable Marktgerechte\" Preis-Größenordnung für einen jährl. Verbrauch von c.a 17.000 kwh nennen.
Ich würde mich über baldiges Feedback freuen
Liebe Grüsse
Eheleute