Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
kulli123:
Hallo Zusammen,
Das Säbelrasseln gegenüber dem RWE hat Wirkung gezeigt!
Wir haben am Freitag eine Gutschrift vom RWE erhalten in der uns
der Rechnungsbetrag für die "Kosten für Abrechnung" und "Kosten für Messung" wieder gutgeschrieben wurden!!!
Wir haben also die kompletten ca. 150 Euro vom RWE zurück bekommen!
Die Gutschrift erfolgte ohne weiteres Kommentar seitens vom RWE.
Wir gehen nun davon aus, das wir auch in Zukunft diese Kosten nicht mehr zahlen müssen.
Vielen Dank nochmal an die Mithilfe des Forums!
Gruß
kulli123
Cremer:
@kulli123,
mal abwarten ob nicht vielleicht eine Vertragsänderung ins Haus flattert.
berndh:
@ Netznutzer,
Siche rhaben sich BHKW Betreiber vorher über die Tarife informiert.
Und den meisten ist auch klar das wir abhängig von der EEX sind.
So blöd wie sie uns darstellen sind wird nun doch nicht.
Aber wenn ihnen nach Jahren auf einmal die NNE von 0,8 Ct auf 0,04 Ct gekürzt werden, ist das leider nicht belegbar.
Ferner wurden damals nach der Umstellung des Netzbetreibers Rechenkünste eingeführt, auf einmal sind die Netzkosten noch unterteils worden es kamen in den Berrchnungen die Umspannungskosten dazu, vorher waren diese nicht zu sehen.
Diese stehen den BHKW Betreibern natürlich nicht zu, so wird der Anteil immer weiter runtergerechnet, warum auch nicht die Lobby ist ja winzig, und schreit ja auch nicht auf.
Es gibt einige Versorger in D die gerechte, nach einem entsprechenden Gutachten, VNNE bezahlen mit knapp an die 2 Ct.
Den so wie Herr Fricke schon ausführte, die kleinen BHKWs vermeiden den Strom in der untersten Ebene, und welch Zufall, genau dort ist der anteil der vermiedenen Kosten bei allen Versorgern am größten.
Nur hat man sich durch das Gesetz prima in Rechenkünsten verschanzt um den "kleinen" so wenig wie möglich vom Kuchen abgeben zu müssen.
Ach noch was, auch wenns im Gesetz so steht.
Welchen Grung könnte es haben das BHKWs die EEX Werte vom Vorquartal bezahlt bekommen?
Schließlich speisen sie ja nicht rückwirkend ein sondern in der Zeit in der die EEX Preise auch gelten.
Ein Schelm wer dabei böses denkt.....
Netznutzer:
Zitat: Aber wenn ihnen nach Jahren auf einmal die NNE von 0,8 Ct auf 0,04 Ct gekürzt werden, ist das leider nicht belegbar.
Natürlich sind vNNE belegbar und zwar anhand der NN-Preislisten. Wenn sich der Tarif aufgrund der geänderten, und von allen geforderten Kalkulationsgrundlage verändert hat, liegt das nicht am Netzbetreiber.
Zitat: es kamen in den Berrchnungen die Umspannungskosten
Änderung der Kalkulationsgrundlage aufgrund des neuen EnWG.
Zitat: Es gibt einige Versorger in D die gerechte, nach einem entsprechenden Gutachten, VNNE bezahlen mit knapp an die 2 Ct.
Den so wie Herr Fricke schon ausführte, die kleinen BHKWs vermeiden den Strom in der untersten Ebene.
1. Wenn Ihnen nach (irgendeinem) Gutachten weniger gezahlt würde, als in veröffentlichten Preislisten, möchte ich mal Ihre Kommentare sehen.
2. Auch Herr Fricke ist nich unfehlbar, denn gerade in der Niederspannung fallen NN Entgelte für Strom an, der in der NS produziert wird. Vermieden wird der Bezug aus vorgelagerten Ebenen. Deshalb vermeiden die BHKw\'s natürlich nicht die NN in den untersten Ebenen. Falls Sie meinen, dass der Strom, der von den BhKW\'s produziert und vom Betreiber verbraucht wird, NN vermeidet, ist das natürlich richtig, aber schliesslich wurde dafür auch von keiner Seite etwas berechnet.
Zitat: Welchen Grung könnte es haben das BHKWs die EEX Werte vom Vorquartal bezahlt bekommen?
Damit Sie nicht warten müssen, bis der Durchschnittsquartalspreis errechnet ist, sondern direkt nach Quartalsende Ihre Abrechnung erstellen können.
Gruß
NN
RR-E-ft:
@Netznutzer
Stimmt es etwa nicht, dass in der Regel der eingespiste Strom eine konventionelle Strommenge verdrängt, die vom Großkraftwerk, also über alle Spannungsebenen kommt und deren Verkaufspreis so kalkuliert ist, als ob es sich um eine solche konventionelle Strommenge handelt, die über alle Spannungsebenen lief und deshalb bei all- inclusive- Lieferung auch die gewälzten NNE aller vorgelagerten Spannungsebenen als kalkulatorische Kosten enthält?
Dabei kann man natürlich vortrefflich auf die Verordnungen und und das Gesetz verweisen, wenn man dazu sagt, woher die Entwürfe dazu stammten, die von der parlamentarischen Lobby durchgewinkt wurden.
Wenn ich mich recht entsinne, ging eine Diskussion darum, dass selbst im federführenden BMWi Mitarbeiter von E.ON & Co. die entsprechenden Vorlagen für das Gesetzgebungsverfahren erarbeiteten.
Mitarbeiter von Verbänden der Einspeiser oder der Verbraucher waren zu einer entsprechenden Mitarbeit nicht eingeladen. Diesen wurde auch keine Büros im Ministerium zur Verfügung gestellt.....
Man darf allerdings die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Erstattung vermiedener Netzkosten stellen:
Vermiedene Netzkosten fallen nicht an und können deshalb den Stromkunden auch nicht berechnet werden.
Entsprechende Kosten entstehen überhaupt erst durch die Erstattung vermiedener Netzkosten. Diese Zahlungen bewirken also das Entstehen tatsächlicher Kosten beim Netzbetreiber, die es sonst gar nicht gäbe.
Mit anderen Worten:
Man stelle sich vor, der in der untersten Spannungsebene eingespeiste Strom würde über 50 Prozent des zeitgleichen Bedarfs dort abdecken, so dass überhaupt nur noch für die anderen 50 Prozent die vollen gewälzten NNE über alle vorgelagerten Spannungsebenen dort anfielen.....
Es wäre womöglich geradezu grotesk, die vermiedenen Netzentgelte über eine solche Erstattung dann überhaupt erst entstehen zu lassen, also vermiedene (nicht vorhandene) Netzkosten über eine entsprechende Erstattungsregelung in reale Netzkosten zu verwandeln und überhaupt erst entstehen zu lassen.
Viele meinen, sie hätten das System der vermiedenen Netzkosten verstanden.
Bei genauer Betrachtung bleiben indes wohl einige Fragezeichen.
Beim Übergang zur dezentralen Erzeugung müssten eigentlich auch die angeschlossenen Verbraucher durch die vermiedenen NNE innerhalb der Strompreise beim ausgewiesenen Anteil NNE (§ 42 Abs. 6 EnWG) einen Vorteil verspüren. Der gegenläufige Effekt über die EEG- Umlage muss sich an anderer Stelle natürlich auch bemerkbar machen.
Gleichwohl ist es wohl unpräzise beide gegenläufigen Effekte in einen Topf zu werfen, bzw. vermiedene gewälzte NNE nicht auch an die normalen Stromkunden weiterzugeben.
Wenn irgendwo ein Energielandwirt in großem Umfange einspeist, könnte es sein, dass dieser zu bestimmten Zeiten den gesamten Strombedarf im angeschlossenen NS-Netzbereich abdeckt. Das sollte sich eigentlich irgendwie auch auf die regionalen Strompreise auswirken.
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