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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung

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kulli123:
Hallo Zusammen!

Wir sind ein mittelständiger Hotelbetrieb im Sauerland und betreiben insgesamt 4 BHKWs.
Davon laufen 3 auf Heizöl und eine auf Gas.
Überschüssigen Strom speisen wir ins Stromnetz der RWE zurück.
Seit Dezember berechnet der Stromkonzern für die Einspeisung unseres Stroms insgesamt 73,50 € brutto pro Monat für "Entgelt für Messung" (25,33€) und "Entgelt für Abrechnung" (48,16€). Wir haben noch nie zuvor diese Entgelte berechnet bekommen.

Die Zählerauslese erfolgt bei uns elektronisch via Telefon. Auf Nachfrage beim RWE-Netz wurde mir mitgeteilt, dass das von der Bundesnetzagentur genehmigte Entgelte seien, und somit berechnet werden dürften.
Ich persönlich halte 25,33€ pro Monat für die elektronische Zählerauslese sowie 48,16€ für die Abrechnung, die wahrscheinlich vollautomatisch geschieht, für Überteuert.
Auf Nachfrage beim RWE ob man in Zukunft die Auslese und Abrechnung nur noch 2 mal im Jahr ausführen könne um Kosten zu sparen wurde mir mitgeteilt, das die Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigt seien und ich da nicht drum rum komme. Stimmt diese Aussage?
Wenn man davon ausgeht, das die Abrechnung manuell geschehen würde, und man ca. 5-10 Minuten für die Bearbeitung zu Grunde legt so käme man bei dem Abrechnungsentgelt von 48,16€ auf einen Stundenlohn von 288,96€ bzw. 577,92€.
Das halte ich für eindeutig zu teuer.

Eigentlich soll ja die Stromerzeugung per HKA aus umwelttechnischen Gründen gefördert werden. Wenn wir jetzt jedoch Strom für weniger als 73,50€ brutto pro Monat erzeugen so zahlen wir letztendlich drauf!

Da wir "Großverbraucher" mit einem Energiebedarf von knapp über 100.000 KWh pro Jahr sind berechnet uns das RWE für den Zähler im Keller je Stromrichtung ca. 1.000€ pro Jahr. Das macht für die Stromabnahme und für die Stromeinspeisung ca. 2.000€ im Jahr!!!
Zzgl. des "Entgelts für Abrechnung" unseres eingespeisten Stroms
ca. 600€!

Kann mir jemand helfen und sagen, wie bzw. wo ich mich gegen diese Abrechnungsmethode wehren kann?

Vielen Dank im Voraus!
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Gruß
kulli123

stromdesigner:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s1918.pdf
ev. kannst du in dieser Richtung etwas genaueres erfahren.

Cremer:
@kulli123,

SAie sind "Großabnhemer" bzw. "Großlieferant"

Insofern haben wir hier keine Empfehlungen für einen solchen Fall.

Es kommt in erster Linie doch wohl drauf an, welchen Vertrag man hat und wie der Vertragstext lautet.

Ich empfehle diesen zuerst mal genau zu lesen.

Pauschale Aussagen kann man hier keine geben.

Sollten auch gesetzliche Vorgaben geben, so ist m.E. das RWE verpflichtet, dies auch schriftlich Ihnen mitzuteilen. Ungewönlich ist, dass ab Dez. 2006 diese Kosten vom RWE geltend gemacht werden und nicht zu einem Quartalsanfang (1.10., 1.1., etc.)

RR-E-ft:
@kulli123

Auch in Einspeiseverträgen kann der Preis nur dann einseitig neu bestimmt werden, wenn dies im Vertrg vereinbart wurde.

Die einseitige Preisbestimmung unterliegt der Billigkeitskontrolle.
Die Genehmigung der Bundesnetzagentur ersetzt den Billigkeitsnachweis ebensowenig wie die Tarifgenehmigung nach BTOElt die Billigkeit des einseitig festgesetzten Stromtarifs belegt.

superhaase:
Soweit ich informiert bin (als PV-Strom-Einspeiser), ist es, wie in jedem Geschäftverhältnis, üblich, dass der Verkäufer die Rechnung erstellt und die kosten dafür trägt.
Nun kann man vereinbaren, dass das EVU die Rechnungserstellung übernimmt, dann steht diesem auch eine Kostenerstattung für die eigentlich von Stromerzeuger zu erbringende "Leistung" der Abrechnung zu.

Die Lösung des Problems überhöhter "Rechnungskosten" besteht darin, einen eigenen Zähler anzuschaffen und die Rechnungserstellung selbst zu übernehmen.

Oft hilft es auch schon, dem EVU damit "zu drohen". Dann geben sie meist sehr schnell klein bei und verzichten auf Rechnungskostenerstattung, denn eine manuelle Bearbeitung der monatlich eingehenden Rechnungen verursacht beim EVU erhoblich höheren Aufwand und somit auch Kosten. Und dagegen kann das EVU dann nichts machen.

EON-Bayern übernimmt bei mir auch die Rechnungserstellung für meine Stromeinspeisung (lustig sind dann negative Rechnungsbeträge). Und eine Kostenerstattung haben sie noch nicht verlangt. Läuft alles automatisch bei denen. Die werden sich hüten, den Vorgang zu verkomplizieren....

ciao,
sh

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