Energiepolitik > Erneuerbare Energie

Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung

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Netznutzer:
Herr Fricke,

so lange Sie NN-Entgelte, verm. NN-Entgelte, EEg, KWK, All-inclusive-Stromlieferung, Gesetzgebung, E.ON, Großkraftwerkserzeugung und den gesamten anderen Part, den ich hier jetzt nicht noch weiter auflisten will, in einen Topf werfen, den Mixer einschalten, und anschliessend das Resultat hier im Forum ausgiessen, sind Sie, was meine Postings betrifft, ab sofort Alleinunterhalter. Kommentieren und schreiben Sie was Sie wollen. Es macht keinen Sinn, mit Ihnen etwas zu diskutieren, wenn dabei nur so etwas heraus kommt, wie um 20.17 Uhr erstellt. Amüsieren und erfreuen Sie damit andere. Ich werde auf Ihre Antworten künftig nicht mehr eingehen, es macht keinen Sinn.

Gruß

NN

Cremer:
@Fricke,


--- Zitat ---Diesen wurde auch keine Büros im Ministerium zur Verfügung gestellt
--- Ende Zitat ---


Es wurden bisher zum Glück noch keine Büros für irgendwelche Verbände zur Verfügung gestellt.  :o

Es finden wenn, immer nur gemeinsame Besprechungen statt.  :wink:

RR-E-ft:
@Cremer

Im Ministerium sollen externe Mitarbeiter u.a. aus den Energiekonzernen Büros bezogen haben und an entsprechenden Entwürfen für Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt haben, wie die Medien berichteten.

Woher Sie ihre gegenteiligen Gewissheiten schöpfen, ist mir nicht bekannt.


@Netznutzer

Es liegt mir fern, alles in einen Topf zu werfen.

Mein Beitrag bezog sich allein auf die Frage der Netzentgelte, ohne zu rühren, zu schütteln und zu mixen.

Ich meinte lediglich, dass man bei Verweis auf Gesetze und Verordnungen und deren Auslegung ggf. nicht außer Acht lassen darf, wie diese zustande gekommen sind.

Die Arbeit an den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren sind dabei regelmäßig bei der Auslegung zu berücksichtigen, so etwa auch die Protokolle und Motive zum BGB. Das ist bei der Arbeit der Juristen eine normale Angelenheit.

Zudem bin ich der Auffassung, das es nicht ausreicht, sich hinter entsprechenden Texten zu verstecken, wenn man deren Zustandekommen nicht berücksichtigt, dass es allemal besser ist, sich selbst Gedanken zu machen über die Rechtslage de lege lata und de lege ferenda.

Gesetzestexte sind immer nur Anschauungen des Augenblicks, bis die Notwendigkeit einer Neuregelung erkannt und im politischen Betrieb durchgesetzt wird.

Man kann natürlich Gesetzestexte auch als in Stein gemeißelte, allzeit gültige Wahrheiten nehmen, wie etwa die Gesetzestafeln, die Moses seinerzeit vom Berg mitgebracht haben soll.

Nur ausgesprochen intelligent erscheint das aufgrund des vorgenannten nicht. Gesetze wollen nie Wahrheiten liefern, sondern sollen einen Ausgleich konfligierender Interessen schaffen.

Schließlich haben wir selbst einen Kopf zum eigenständigen Denken mit auf den Weg bekommen.

Möglicherweise hatten Sie mich also missverstanden, wenn ich die entsprechenden Regelungen mit grundsätzlichen Überlegungen in Frage gestellt habe.

Natürlich haben sich die beteiligten Gesetzesunterworfenen bis zur Neuregelung an Recht und Gesetz zu halten. Das schließt eine Kritik an den bestehenden Regelungen indes nicht aus, ebensowenig wie die Möglichkeit, sich selbst Gedanken zu machen.

Wer aus Sicht eines Stromkunden kein Paradox darin sehen kann oder möchte, dass gerade "vermiedene Netzkosten" als reale Kosten überhaupt erst  dadurch entstehen, dass sie erstattet werden, ein entsprechender Erstattungsanspruch besteht, der wundert sich vielleicht auch sonst im Leben ggf. zu wenig, weil er die Welt als ihm unabänderlich gegeben hinnimmt: So steht es geschrieben und so ist es. :wink:

Cremer:
@fricke,

in meinen bisherigen 13 Jahren Berufsleben in einem Landesinnenministerium ist mir bisher ein solcher Fall noch nicht bekannt geworden, auch nicht von anderen Landesministerien, dass Mitarbeiter aus Energiekonzern Büros zur Verfügung gestellt bekommen hatten, um am Gesetzesgebungsverfahren mitzuwirken.

RR-E-ft:
@Cremer

So etwas gibt es dann wohl nur im Bundeswirtschaftsministerium.

Da müssen Sie mal hin. :wink:

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