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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung

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RR-E-ft:
@Cremer

Neugier in allen Ehren.

Entweder es ist die Höhe des Entgelts  im Vertrag geregelt und also vertraglich vereinbart oder es wird mit  einem Preisblatt nach Art eines Allgemeinen Tarifs einseitig festgelegt, ist also gerade nicht vertraglich vereinbart.

Somit schließt das eine das andere regelmäßig aus, nicht nur bei Erdgaspreisen. :wink:

berndh:
Diese einheitlichen Regelungen, bzw. die daraus abgeleiteten Berechnungsgrundlagen der EVUs, sind leider nicht so klar vormuliert das sie ein Mensch ohne Rechtsstudium verstehen kann.
Daher ist auch Deutschlandweit keine einheitliche Regelung vorhanden, oder die EVUs spielen halt ihre Marktstellung gegenüber den kleinen BHKWs aus.
Inzwischen gibt es auch Angebote für vermiedene Netznutzungskosten von 0,04Ct je eingespeister KWh, ist kein Witz! Natürlich darf man beim Bezug den vollen Preis zahlen.
Eigentlich ist auch geregelt das BHKWs unter 50 KWel. keiner Lastmessung bedürfen, aber wie man sieht wird auch da gepokert, und einige unterschreiben auch aus Unwissenheit solche Verträge. LEIDER!!

Wer sich dazu informieren will einfach mal googlen oder www.bhkw-forum.de und dort suchen nach NNE.

Netznutzer:
Inzwischen gibt es auch Angebote für vermiedene Netznutzungskosten von 0,04Ct je eingespeister KWh.

Diese Regelung ist doch klar definiert. Das vermiedenen Entgelt des vorgelagerten Netz wird vermieden. Das ist i.d.R. die Umspannung. Da ist das NN-Entgelt pro kWh relativ gering. Da die NN Entgelte der anderen höheren vorgelagerten Spannungsebenen gewälzt sich ebenfalls darin befinden, verstehe ich Ihr Problem nicht. Die Preise finden sich genehmigt und veröffentlicht in den NN Preisblättern. Ein BHKW Einspeiser weiss also vorher, wie hoch das verm. NN Entgelt sein wird. Viel problematischer sind BHKW Verkäufer, die den Kunden nicht sagen wie sich die Einspeisevergütung zusammensetzt. da wird einfach mal schnell das Quartal des Vorjahres mit dem höchsten Phelix Durschnittspreis gezogen, und dann den Leuten gesagt: 12,3 ct/kWH. Im Folgequartal 2 ct. weniger. Kein Kunde weiss warum. "ns wurde vom Anlagenerbauer gesagt: 12,3 ct"

Wenn man hingegen in der Niederspannung bezieht. zahlt man das volle NN Entgelt. Schliesslich wird ja nichts im Bezug vermieden, der Strom durchläuft sämtl. Spannungsebenen.

Gruß

NN

RR-E-ft:
@NN

Mancher mag unrealistische Vorstellungen haben.

Zu den vermiedenen NNE:

Wenn der eingespeiste Strom in der untersten Spannungsebene an andere Kunden zu Normalpreis verkauft wird, verdrängt er wohl eine entsprechende Strommenge, die sonst etwa vom Großkraftwerk über alle Spannunsebenen gekommen wäre.

Und wenn nun diese Strommenge zum gleichen Preis wie sonst in den Verkauf geht, würde ich denken, dass gerade nicht nur das Netzentgelt hinter der letzten Umspannung eingespart wurde.....


Vielleicht sollte man noch einmal darüber nachdenken.

Es verhält sich so ähnlich wie mit den realen Aufwendungen für EEG und KWK, wo auch die gleichzeitig verdrängte konventionelle Strommenge nicht unbedingt zutreffen Berücksichtigung findet.

Man verkauft den eingespeisten Strom also so, als sei er über alle Spannungsebenen hinweg geliefert worden, verbunden mit den entsprechenden Kosten (also NNE über alle Spannungsebenen).

Da bleibt ein schöner Rest, wenn tatsächliche und kalkulatorische Kosten sich nicht entsprechen.

Vermieden sind die Netzentgelte, die aus der eigenen Bezugsscheibe rausgeschnitten werden.

Typischerweise finden sich die NNE der letzten Spannunsebene gerade nicht in dieser Bezugscheibe, weil es ja nur eigene Netzkosten für das eigene Netz sind.

Also muss wohl ein Tortenstück über bleiben, nämlich das, welches aus der Bezugsscheibe geschnitten wurde.

Netznutzer:
Na klar Herr Fricke,

Sie wissen es wieder besser als die Netzzugangsverordnung, die Netzentgeltverordnung und das EnWG. Zwar ist dort die verm. NN Entgelberechnung klar geregelt, aber egal, mal drüber nachdenken. Viel Spass dabei. Dafür ist mir meine Zeit nun wirklich zu schade. Vielleicht finden Sie dabei ja Ihren Denkfehler.

Gruss

NN

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