Energiepolitik > Erneuerbare Energie

Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung

<< < (2/6) > >>

berndh:
wie superhaase ausführte.

Wer liefert misst!

Also auf der Bezugsseite haben sie das Verhandlungsproblem, da die EVUs da meistens recht restistent sind hilft meistens nur wechseln zu einem anderen Versorger und mit dem bessere Bedingungen aushandeln.
Manchmal hilft es wenn der jetztige Versorger bis durch zufall mitbekommt das man wechselt. Vertragskündigung!

Zu der Lieferseite, mit den 4 BHKWs sind sie noch unter 50 KWel?
Dann gelten viele Vereinfachungen des Energierechtes für BHKW.
Auf jeden Fall sollten Sie auf einen eigenen Einspeisezähler bestehen, für 1000 Euro bekommen sie einen Luxuszähler mit allen Schikanen gekauft.
Für 500 € haben Sie aber auch schon Zähler die ihren Ansprüchen dicke genügen werden!

Sie könne sich an folgende Adressen wenden um weitergehende BHKW Infos zu diesen Themen zu finden.
www.bhkw-forum.de
www.bkwk.de/  Der Chef da ist sehr rege, aber man muss für genaue Hilfe Mitglied werden.

kulli123:
Danke für eure zahlreichen Antworten!
Werde mir jetzt einen eigenen Zähler für den eingespeisten Strom zulegen und jeden Monat eine Rechnung ans RWE schreiben.
Ich werde auch die Heizungsumwälzpumpen in unserem Hotel austauschen und dadurch warscheinlich unter die 100.000 KWh Grenze rutschen.
Der Austausch unserer ca. 20 Heizungsumwälzpumpen sollte etwa eine Stromersparniss von ca. 8000 bis 9000 KWh pro Jahr bringen.
Damit werde ich in Zukunft wieder unter die 100T KWh rutschen und etwa die Zählerpreise vom normalen Haushalt zahlen.

Vielen Dank nochmal an all eure Antworten!

Cremer:
@kulli123,
so einfach geht das nicht. Der Zähler muss geeicht sein und auch vom Strombeziehr anerkannt sein.

Da gibt es "Anschaltregeln"

Ich empfehle meinen Hinweis nochmals zu überdenken: Verträge lesen !!

kulli123:
Ich hab schon mit dem RWE gesprochen,
und abgestimmt, welchen Zähler wir benötigen
und was dabei zu beachten ist.

Garnicht so unkompliziert !!!

Werde das aber in den nächsten Wochen in die Wege leiten.

Cremer:
@kulli123,

ich würde doch gerne mal wissen:

Auf welcher vertraglichen Grundlage berechnet Ihnen jetzt die RWE die "Entgelte Messung" und die "Entgelte Abrechnung"

was sagt der Einspaeisungsvertrag mit der RWE dazu?

Dazu müßte es auch ein Preisblatt der RWE geben.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln