Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Umgang mit Gasanbietern  (Gelesen 49470 mal)

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Offline Ready XL

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Umgang mit Gasanbietern
« Antwort #15 am: 19. Februar 2007, 10:45:15 »
@Onkel Olli,

.... Hunde die bellen beißen, oder wie war das? Hättest Du besser recherchiert, dann würdest Du auch von mir einen eigens für Freisfragen eröffneten Thread finden. Hasz Du darauf schon Deine "Senf" dazu beigetragen?

Wer suchet der findet.

Gruß
Ready XL

P.S. Ich bewundere die Geduld von Watzl die er mit Dir verbringt

Offline Watzl

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Umgang mit Gasanbietern
« Antwort #16 am: 19. Februar 2007, 12:33:09 »
Also wenn das so ist, dass diese Firma mit dem Drachennamen so günstige Verträge mit sich aushandeln läßt, dann bitte mögen doch alle Drachenvertragsleute mit Hinweise auf Onkel Olli´s Vertrag die selben Bedingungen für sich dort reklamieren.

Zu der Zeit als es noch möglich war, dass ein andere Anbieter in einen Vertragstank tanken durfte, hatte ich für einen Vetragskunden bei dieser Firma eben mit dem Hinweis auf einen günstigeren Preis erreicht, dass diese Fremdfirma (ein freier Händler) dort tanken durfte.

Dies hat natürlich sofort die Runde gemacht. Ein anderer Drachenkunde wollte nur   e i n e n    Tag später für sich das gleiche reklamieren.
Aber: Geht nicht, so die Antwort der Drachenleute. Der Hinweis auf den anderen Kunden wurde damit mit einem Hinweis auf einen hausinternen Beschluss, dies nicht mehr zuzulassen  abgeschmettert. Also stand der Kunde im Regen. Sein Vertrag und die darin enthaltene Klausel waren zur Makulatur verkommen. Was hätte er tun können?  Anwälte beauftragen, um ein Recht, das ihm zusteht einuzufordern.

Auch das gehört zu den Wahrheiten über die Gasverkaufspraxis im Drachenland.

Also: Drachenleute wendet euch an Onkel Olli, er möge sich doch outen, damit ihr unter Hinweis auf seinen Supervertrag die selben Bedingungnen beim Gaseinkauf von den Drachen fordern könnt.


H. Watzl

Offline Watzl

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Umgang mit Gasanbietern
« Antwort #17 am: 19. Februar 2007, 12:35:12 »
An Onkel Olli zur Kenntnisnahme

 :? Bei der Prüfung unserer Vereinskasse ist mir aufgefallen, dass wir im letzten Jahr zu einem Gaspreis von brutto 80,60 €/100 für 4188 Liter beliefert wurden. Ich denke das ist Wucher. Eben habe ich mir die Verträge aus 1999 angesehen und festgestellt, dass wir für einen Preis von 4408 DM damals einen Nutzungsvertrag unterschieben haben. Der damalige Unterzeichner für den Verein versichert mir aber, dass der unterirdische Tank gekauft wurde. Dies geht aber aus dem Vertrag nicht hervor. Lt. diesem Vertrag sind wir 10 Jahre an die W.... gebunden. Die Vertragsbedingungen besagen aber, dass zu marktgerechten und wettbewerbsfähigen Preisen geliefert werden muss. Kennt jemand solche Verträge und kann mir sagen, wer recht hat ? Muss ich mich weiterhin zu einem sochen Preis beliefern lassen?
 :?

Auch das soll vorkommen -- gelegntlich

H. Watzl

Offline Ready XL

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Umgang mit Gasanbietern
« Antwort #18 am: 19. Februar 2007, 13:52:49 »
@Watzl,

... würde mich brennend interessieren, wer der Lieferant mit dem "W" vorne ist. Antwort gerne per PN.

Ready XL

Offline Onkel-Olli

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Umgang mit Gasanbietern
« Antwort #19 am: 20. Februar 2007, 00:53:47 »
Hab gerade mal so eine Stunde Arbeit vesaut, da meine Verbindung sich immer ausklinkt und mir der eingegebene Text verloren gegangen ist. Ich probiers nochmal, jetzt etwas kürzer - gehen leider ein paar Schmankerl verloren, die ich schon eingebaut hatte:

Also Ready XL, Du bis das ideale Beispiel, dass Hunde die bellen eben nicht beissen. Ich hab mir mal ein paar Deiner Äußerungen angesehen und dabei nicht viel Nennenswertes gefunden außer ein paar Allgemeinplätzen und gelegentlichen Preisnachfragen. Von Meister Watzl hast Du schon mal eine ordentliche Watschen erhalten, für Dein nachgeplappere von angeblichen Binsenweisheiten .. Flüssiggas ist der teuerste Energieträger ... und so.

Sonst hast Du genau den Fehler gemacht, den man eigentlich nicht machen sollte und Dich an eine Zentralgasanlage anschließen lassen und Dich damit in die fast totale Abhängigkeit begeben. Bisher bist Du da wohl auch nicht rausgekommen, was verschiedene Ursachen haben kann, an denen Du nicht mal Schuld sein musst außer, dass Du Dich für das Grundstück ja mal entschieden hast. Manchmal gibt es ja Vorschriften, Bedingungen und Auflagen, die keine andere Versorgungsmöglichkeit zulassen - alles möglich. Sonst befindest Du Dich scheinbar in einem ständigen aber ziemlich erfolglosen "Krieg" mit Deinem Anbieter (mal abgesehen von ein paar unbedeutenden Etappensiegen), der Dir immer wieder Knüppel zwischen die Beine schmeißt. Ich glaube Deinem Anbieter macht das Spaß und Du kommst auch nicht davon los. Mir würde das keinen Spaß machen. Aber wie gasagt, der grundsätzliche Fehler lag viel früher (ich hör schon Meister Watzl - genau, wichtigste Regel - gar keinen Vertrag - aber wie gesagt, aus diversen Gründen geht das manchmal gar nicht).

Die einzige Preisangabe die ich auf die Schnelle direkt von Dir finden konnte, stammt vom 01.01.2003 mit 0,39 €/ Liter und die konnte ich einen Monat zuvor als auch 11 Monate danach, mit Befüllungen von meinem Vertragspartner, unterbieten und das obwohl ich in einem Versorgungsgebiet wohne, in dem das Preisniveau eigentlich 0,05 - 0,06 € höher sein sollte als in Groß Gerau.

Ich gebe hier Ratschläge, worauf man achten sollte, damit man nicht in gewisse Abhängigkeiten gerät und sich Verhandlungsspielräume offen lässt. Abhängig von den individuellen Voraussetzungen kann das sehr variieren. Ob ich mich für 4 - 5 Jahre binde, obwohl dass ja eigentlich gar nicht möglich ist (siehe diverse Urteile) ich damit aber meinen Händler freundlich stimme, mir das auch leisten kann, weil ich nur 2 mal in dem Zeitraum wirklich tanken muss, mir damit aber bessere Preise sichere, dass muss schon jeder für sich rausfinden.

Ich glaub auch nicht, dass Jemand ein Anrecht auf Vertragsbestandteile hat, die ich ausgehandelt habe - so wie ich das verstehe, ist das ist in der "Freien Marktwirtschaft" so nicht vorgesehen (Manche sagen auch "Soziale Marktwirtschaft" - ich kann kaum noch vor lachen). Jeder muss schon selber wissen was er verhandelt und ob er damit leben kann. Ratschläge und Entscheidungshilfen kann man sich natürlich holen, handeln und entscheiden muss man selber.

Die Sache mit den 80,60 €/100 Liter ist schon ein Hammer aber ob das so stimmt und nicht jemand einen Rechnungsgesamtpreis auf Liter umgerechnet hat? Die getankte Literzahl (4.188) lässt mich nach der 85 % Regel vermuten, dass der 5.000 Liter Tank (max. mögliches Volumen 4.250 Liter) völlig leergefahren wurde und es sich ggf. um eine Notbefüllung mit was weiß ich für Extrakosten (Tankreinigung, Spülen der Anlage, weiß der Fuchs was noch) handelte. Ohne Rechnung würde ich mich da nicht zu einer abschließenden Bewertung hinreißen lassen. Offensichtlich ist man in dem Verein schon immer etwas sorglos mit den Finanzen umgegangen, siehe Nutzungsvertrag über 4.400,- DM von 1999 oder ein Vereinsmitglied hat ordentlich "Zucker" bekommen - solls alles schon gegeben haben.

Aktueller Preis eines freien Anbieters meiner Region von Heute ist 0,43 €/ Liter (auch noch nicht der Hammer Preis, aber is ja Winter - im Kalender), da lass ich mir auch mal ein Angebot für einen eigenen Tank machen - mal sehen was rauskommt und ob sich das rechnet. Mitgeteilt hat man mir schon mal, dass der halboberirdische Tank zwischenzeitlich die nahezu teuerste Variante ist, da es wohl nur noch einen Hersteller gäbe, der sich damit beschäftigt!? Ich denke die 4.500,- € Kosten wird das Angebot locker toppen.

Bei www.oelbestellung.de werden übrigens immer noch 0,3939 € / Liter für meine Region geboten und das ohne Beitrag. Ob die das wirklich können???


Grüße,


Onkel-Olli
der "Vertragshai"

Offline Tunnelkönig

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Umgang mit Gasanbietern
« Antwort #20 am: 20. Februar 2007, 07:16:36 »
Hallo Onkel-Olli,

mir liegt die Rechnung und der Lieferschein vor. Du hast recht, der Tank war wohl ziemlich leer. Es handelte sich aber weder um eine Notbefüllung noch wurden sonstige Leistung erbracht und in Rechnung gestellt. Das in dem Verein leider nicht immer mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet wurde, kann ich auf Grund der vorliegenden Situation nicht bestreiten. Am Mittwoch kann ich mit einem Entscheider der Fa. W... über den Vertrag und die Rechnung reden. Notfalls werde ich jur. Schritte einleiten. Ich hoffe aber zu einer gütlichen Einigung zu gelangen - wir brauchen schließlich weiterhin Gas und der Anbieter möchte welches verkaufen - leben und leben lassen. Als Ergebnis muss aber Feststellung der Eigentumsverhältnisse pro Verein, eine Gutschirft auf die Rechnung des Vorjahres und ein marktüblicher Preis für die nächste Lieferung stehen.

Offline Onkel-Olli

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Umgang mit Gasanbietern
« Antwort #21 am: 20. Februar 2007, 08:57:37 »
Hi Tunnelkönig,

Also wenn das der tatsächliche Lieferpreis war, dann sollte man mit dem Verweis auf die Vertragsbedingungen

Zitat von: \"Tunnelkönig\"
Die Vertragsbedingungen besagen aber, dass zu marktgerechten und wettbewerbsfähigen Preisen geliefert werden muss. Kennt jemand solche Verträge und kann mir sagen, wer recht hat ? Muss ich mich weiterhin zu einem sochen Preis beliefern lassen?


zumindest versuchen zu verhandeln, was im Nachhinein natürlich immer schwieriger ist als vor der Auslösung des Auftrages, vor allem wenn man schon bezahlt hat? Ich hab mich zwar erst seit ca. Ende Januar wieder intensiver mit der Preisentwicklung beschäftigt aber abhängig von Region und Zeitpunkt der Bestellung dürften 69,48 € Netto wohl trotzdem nicht marktgerecht gewesen sein, insbesondere bei 4.188 Litern (aktuell werden da 39,08 € Netto in meiner Region aufgerufen). Aus Ende 2006 ist mir noch ein Preis von 0,41 €/ Liter hängen geblieben.
Du solltest schnell noch versuchen, unter Angabe von PLZ (evtl. auch nur Region) und Datum ein Preisgefüge zum Belieferungszeitpunkt nachzuvollziehen, bis Mittwoch ziemlich knapp. Sollte Dein Versorger ein Interesse an der Weiterführung des Vertrages haben, wird er Dir wohl sicher entgegenkommen. Du wirst sicher keinen Top-Preis mehr erreichen können aber selbst wenn Du das ganze schon nur auf 0,55 € zurückschrauben könntest, sind das ca. 600,- € Netto.
Als Verhandlungstipp - immer nett und freundlich bleiben, auch wenns schwer fällt,
versuchen mit gesundem Menschenverstand und "guter Zusammenarbeit" zu argumentieren
"... wir wollen uns doch deswegen nicht vor Gericht rumtreiben".
Auch der Hinweis auf neue "Geschäftsführung" des Vereins und
"wir haben uns das mal angesehen, da sind in der Vergangenheit sicher auch von unserer Seite Fehler gemacht worden ...
können zur Entspannung der Lage beitragen.
Erst mal bei 0,45 € anfangen (ich Wette das da der Vertreter des Versorgers nur müde lächeln wird und nur wenn er gut drauf ist, schüttet er sich aus vor lachen), um nach Möglichkeit wenigstens bei 0,55 € anzukommen.
Die Asse hat sicher Euer Versorger auf der Hand, ein Auftrag ist ein Auftrag und da lässt sich jetzt nur noch schwer was dran ändern (ohne dass es weh tut).

Einen Anwalt einzuschalten dürfte sich nicht lohnen, der kostet Euch schon bei nur einem Termin vor dem Amtsgericht auch so ungefähr 600,- € und mehr als 0,55 € dürfte der auch nicht rausholen können, wenn der Tiefstpreis Ende 2006 bei 0,40 € lag, dann sind 0,55 €, nach Ansicht der Gerichte, sicher marktgerecht - was sind schon 37,5 % Unterschied. Da löst sich die Differenz dann in Luft auf.

Die Bombe ist ja nun mal voll und das wird wohl für 2007 reichen? Sich jetzt völlig bockig zu stellen und im Ernstfall Absaugung und Abholung zu provozieren, wird Euch, zumindest aus kaufmännischer Sicht, wohl auch nicht weiter bringen. Die damit sicher verbundenen enormen Kosten (erfolglose Belieferung, Stornogebühren, Rückholung usw.) wird selbst ein eigener Tank (der ja auch was kostet) und die Belieferung durch einen Freien nicht so schnell ausgleichen können. Gefühlsmäßig könnte man natürlich besser dastehen, wenn man das Ganze vor Gericht durchzieht, die Chancen stehen da richtig gut für Euch - aber die Kosten!?

Bis das Gas wieder zur Neige geht, kann man sich immer noch um die Auflösung des Vertrages kümmern (was bei einem 10-Jahresvertrag kein Problem sein dürfte) und man hat Zeit andere Alternativen bis dahin abzuchecken. Dann wären eigentlich nur noch die Kosten der Abholung des leeren Tank zu verhandeln, wenn der Tank keine Beschädigungen hat.

Gib mal Bescheid, wie es ausgegangen ist.

Gruß
Onkel-Olli
der "Vertragshai"

Offline Onkel-Olli

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« Antwort #22 am: 21. Februar 2007, 00:15:56 »
Hallo alle zusammen,

habe Heute mal wieder ein paar Preisinfos eingesammelt,

das bisher günstigste Angebot kommt mit 0,41 €/ Liter Netto (erster Preis unter dem Angebot vom bdev) von einem Anbieter aus der Region, der ordentliches Mitglied des DVFG ist (lt. Hompage des DVFG). Ist das damit noch ein Freier Anbieter? oder sagt das gar nichts aus? Nach eigener Homepage des Anbieters haben die wohl die neun gängigen Tanks für Privatkunden, es ist aber nicht ersichtlich, ob die die nur vermieten oder auch verkaufen.

Mein eigener Versorger hat mir im ersten Anlauf ein Angebot von 0,45 €/ Liter gemacht. Ich habe eine Belieferung natürlich noch abgelehnt, da ich im Moment noch ausreichend Gas habe und hoffe, dass die Preise noch etwas sinken werden. Ich denke der Preis wäre mit dem Hinweis auf andere Anbieter auch noch verhandelbar.

Jetzt habe ich also bisher vier Preise ermittelt, die sich immer in 0,02 € Schritten von 0,41 - 0,47 € / Liter bewegen. Der teuerste Anbieter ist definitiv ein "Freier" (lt. eigener Homepage), hätte aber auch die größte Entfernung (250 km) zu überbrücken. Habe ich auch nur angefragt, weil hier das einzige Online Kostenangebot für einen Tank aufzutreiben war.  Beim Billigsten bin ich mir nicht sicher, wie der einzustufen ist (Freier/ Monopolist?), der hat aber mit gut 40 km den bisher kürzesten Anfahrtsweg. Dies bestätigt jedoch meine bisherige Vermutung, dass es auch auf dem freien Markt nicht ohne gute Marktanalyse funktioniert und man nicht automatisch, immer den günstigsten Preis erhält.

Bin gespannt was beim Tunnelkönig rauskommt.

Grüße,

Onkel-Olli
der "Vertragshai"

Offline tommi74

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« Antwort #23 am: 21. Februar 2007, 09:25:57 »
Hi

bin ein wenig verwundert. Hatte bei 3 Anbietern Preise die liegen zw. 35 u 38 Cent pro Liter (netto!").  Das Günstigste Angebot mit 41 Cent erscheint mir als sehr teuer...

Frage aus welchen PLZ gebiet wurde die Preise von Ihnen ermittelt?

Meiner aus PLZ Gebiet 9XXXX

Gruß Thomas

Offline Onkel-Olli

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« Antwort #24 am: 22. Februar 2007, 00:38:54 »
Hi Tommi74,

das ist nicht weiter verwunderlich, die Preise stammen aus dem PLZ- Bereich 01 bzw. 02, also nach dem Verständnis des BdEV aus der Region Ost. Der PLZ- Bereich 9xxxx gehört demnach entweder zum Gebiet Süd I oder Süd-Ost und hat auch nach Einstufung des BdEV ein 0,06 bis 0,07 € niedrigeres Preisniveau. Genau so wie wir beide das im Selbstversuch rausgefunden haben.  8)

So sieht das aus, mit den günstigeren Lebenshaltungskosten im Osten ...  :shock:  Ich weis, man kann dass nicht so verallgemeinern. Die Grundstückspreise dürften bei uns sicher deutlich niedriger sein. Möchtest Du ein Grundstück bei Hoyerswerda oder Weißwasser?  :?:  Kann ich Dir günstig besorgen, 3.500 m² für 25.000,- € (voll erschlossen) - ja, ein bischen einsam (Mancher mag das ja) und etwas längerer Weg zur Arbeit, (wenn man welche hat) :twisted:  aber sonst ganz ok und garantiert keinen Ärger mit den Nachbarn (gibt keine). :( - Kleiner, subtiler Scherz, leider nicht ganz aus der Luft gegriffen. Aber mal sehen, in 20 Jahren sind wir hier ein riesen Erholungsgebiet/ Altenheim - es gibt immer was zu tun.

Grüße

Onkel-Olli
der "Vertragshai"

Offline Tunnelkönig

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« Antwort #25 am: 22. Februar 2007, 16:26:33 »
Hallo zusammen,

Onkel-Olii wollte doch wissen, wie das mit unserem Gasversorger ausgegangen ist. Die Verhandlungen gestalten sich wie erwartet schwierig. Ich muss aber sagen, dass ich mit dem jetzigen Entscheidungsträger bisher ganz gute Gespräche geführt habe. Man hat mir bereits ein Entgegenkommen signalisiert, was natürlich noch nicht ausreicht. Es gibt auch ein gewisses Verständnis für meine Sicht der Dinge. Ich möchte zum jetzigen Stand nicht mehr sagen, weil das Thema jetzt in die Hierachie des Gasversorgers getragen wird, soll heissen, der nächste Vorgesetzte entscheidet. Aber wie gesagt, es waren bisher gute Gespräche, was ich auf Grund dem, was hier bisher gepostet wurde, nicht unbedingt erwartet hatte und mich weiterhin positiv stimmt. Wünscht mir also viel Glück. Vielleicht kann ich den Gasversorger mit W.... ja bereits nächste Woche hier wärmstens (im wahrsten Sinne) empfehlen.
Alles wird gut!

Offline Watzl

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« Antwort #26 am: 22. Februar 2007, 17:53:38 »
:D Warum sollte mich kein Freier beliefern, wenn ich eine Freigabe meines Vermieters in der Hand halte - vorausgesetzt ich brauche und bekomme die.  :D

Damit das hier noch einmal ganz klar gesagt wird:

In einen Vertragstank wird kein freier Händler seinen Tankrüssel halten.
Das stellt ein Eigentumsdelikt dar.

Diese Vertragsklausel ist null und nichtig und taugt überhaupt nicht mehr als Argument, sich die Vertragsvariante als mögliche Alternative zu überlegen.

Der freie Händler will einen Nachweis über die Eigentumsverhältnisse des Tankes haben. Das ist in der Regel das Tankprüfbuch. Nur wer einen Eigentumstank hat, der ist auch im Besitz dieses Schriftstückes. Die Vertragsfirmen rücken dies nicht an ihre Kunden raus.

H. Watzl

Offline Onkel-Olli

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Umgang mit Gasanbietern
« Antwort #27 am: 22. Februar 2007, 20:33:58 »
Bisher kann ich das Gegenteil nicht belegen und hoffe, dass ich dies auch nicht unbedingt muss. Allerdings wäre es auch wieder nicht so schlecht, wenn ich müsste, falls es dann tatsächlich funktioniert. Werde das im Auge behalten und ggf. informieren - auch wenns schief geht. Bei meiner ersten diesbezüglichen Nachfrage hatte mir mein Vertreter noch gesagt, dass ich auf schriftlichen Preisnachweis (auch per FAX) eine entsprechende Freigabe erhalten würde (ebenfalls per Fax). Bisher habe ich keinen Grund anzunehmen, dass dies nicht so laufen sollte, außer die negativen Erfahrungswerte bestimmter Forumsteilnehmer. Wobei ich da keinen aktuell finden konnte, der gerade jetzt das Problem der "illegalen Befüllung" hätte. Klar ist, wenn ich in dem irrigen Glauben bin, dass mir der Tank gehört tatsächlich ich jedoch nur eine Nutzung oder Überlassung oder Miete habe (wie schon X- fach hier zu lesen war) und dann, ohne Freigabe des Besitzers, anderweitig befüllen lasse, dann muss ich mit Sanktionen rechnen.

Zur Problematik, das ich keinen Preis schriftlich bekommen würde, kann ich nur sagen, wenn ich einen eigenen Tank hätte, dann würde ich mir ein Angebot von sagen wir mal 0,38 € Netto, in jedem Fall vorher schriftlich bestätigen lassen, bevor ich den Auftrag auslöse. Auch hier haben sich die gesetzlichen Bedingungen etwas entwickelt und der Händler (egal ob frei oder gebunden) könnte mir immer eine Rechnung schicken, in der dann 0,43 € Netto stehen und bezüglich des Telefonates an Gedächtnisschwund leiden. Das mit der Beweislast ist nämlich so eine Sache, wohl kaum jemand wird wohl die Telefonate aufzeichnen. Um die Aufzeichnung dann vor Gericht verwenden zu können, müsste ich mir bei Beginn des Gespräches die Einwilligung des Telefonpartners einholen (Machen z.B. fast alle Callcenter so). Prinzipiell könnte ich ja sonst ganz leicht immer behaupten, der hat 0,38 € am Telefon gesagt, auch wenns nicht stimmt und eine Klage anzetteln.

Hier muss ich mal abwarten, was sich so ergibt: im "Umgang mit Gasanbietern" oder ggf. auch Umgang mit "Gaskunden"!

Also bitte nicht gleich wieder draufhauen - Alles Mumpitz und so - kanns wie gesagt nicht beurteilen und würde mich wieder melden, wenn ich entsprechende Erfahrungswerte habe.



Grüße
Onkel-Olli
der "Vertragshai"

Offline Onkel-Olli

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« Antwort #28 am: 22. Februar 2007, 20:51:11 »
Leider habe ich immer noch keinerlei Antworten auf folgende Fragen erhalten:

Was kostet die zweijährige TÜV- Prüfung?
Was kostet die zehnjährige Prüfung?
Welche Preisunterschiede gibt es dabei zwischen oberirdischen, halbgedeckten und unterirdischen Tanks?
Wie erkennt man eigentlich ob jemand freier Händler ist oder nicht?

Eine Info hierzu wäre sicher sehr hilfreich.


Grüße,

Onkel-Olli
der "Vertragshai"

PS.: Bezüglich der Problematik "Wirtshaus" kann ich nur sagen, ist ein schönes Beispiel, leider aber eben auch für Vertragskunden! Der Wirt hat nämlich häufig einen Vertrag mit einer Brauerei, macht dafür Werbung, erhält Materialien, Gerätschaften etc. und schenkt dafür nur deren Bier aus. Der Gast hat natürlich die Wahl, nicht mehr hinzugehen, wenn im das Bier oder die Preise nicht schmecken - Welche Wahl hat der Wirt? Hoffentlich die des richtigen Anbieters!  :wink:

Offline Watzl

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Umgang mit Gasanbietern
« Antwort #29 am: 23. Februar 2007, 22:13:42 »
:?: Was kostet die zweijährige TÜV- Prüfung?  :?:

Dies ist eine reine Sichtprüfung. Bei vielen Firmen haben sie Fahrer der Tankwagen eine Lizens und erledigen die Prüfung bei der Befüllung.
Kosten: Bei den freien Händlern läuft das oft unter Service und ist kostenlos.
Bei Vertragshändlern kann das schon mal bis zu 30 € kosten.

  :?: Was kostet die zehnjährige Prüfung?  :?:
Das ist auch sehr unterschiedlich. Unterirdische Tanks müssen z.T noch leergesaugt werden, was sich im Preis niederschlägt. Doch wenden immer mehr TÜV´s ein neues Verfahren an, das ein Entleerung nicht mehr notwendig macht.
Es gibt auch Anbieter, die verlangen eine Pauschale und erledigen damit alles an Vorbereitung und organisieren die TÜV-Abnahme. Ob der Tank ober-unterirdisch ist und ob er leer gemacht werde muss, spielt dabei keine Rolle.


 :?: Welche Preisunterschiede gibt es dabei zwischen oberirdischen, halbgedeckten und unterirdischen Tanks? :?:

s. o

 :?: Wie erkennt man eigentlich ob jemand freier Händler ist oder nicht? :?:

An der Farbe des Gases!
Freie Händler machen und wollen keine Verträge. Sie bieten Gas und allerlei sonstige Leistung rund ums Gas herum an. Mietkäufe kennen sie nicht.

H. Watzl

 

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