Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

klagen gegen zu hohe netzentgelte

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wondergirl:
ja ich habe mich da erkundigt. denken sie ich gehe auf blauen dunst zum anwalt*g*

rr -eft

ist das dieser herr fricke ich glaube nicht oder?

hollmoor:

--- Zitat von: \"wondergirl\" ---rr -eft

ist das dieser herr fricke ich glaube nicht oder?
--- Ende Zitat ---



Lesen sie am Ende seiner Treads,dann sind sie schlauer! :wink:

wondergirl:
danke für die antwort

werde dieses foum verlassen weil ja jeder alles weiss auch der nette herr fricke.


viel glück allen anderen weiterhin



mfg

taxman:
Hallo wondergirl,

mit meinem Beitrag wollte ich folgendes Ihnen nahelegen:

1. Zum Thema "Vorbehaltszahlung"
Sie sind bereit die geforderten Preise Ihres Versorgers zu bezahlen. Sie hoffen darauf, dass der Versorger von selbst (oder eventuell auch gerichtlich dazu gezwungen) Ihnen zuvielbezahltes wieder zurück erstattet. So etwas hat es bis heute noch nie gegeben! Wenn Sie von Ihrem Versorger wieder etwas zurück erhalten wollen müssen Sie dies einklagen. Hierbei tragen Sie auch einen Teil der Beweislast. Diese Beweise jedoch zu finden/haben wird sich jedoch in der Praxis äußerst schwierig gestalten. Wir selbst, die wir z. T. schon Jahre uns mit dem Thema befassen, sehen uns teilweise dazu auch nicht in der Lage.

2. Zum Thema "Rechtsanwalt"
Bei dieser Berufsgruppe hat es zwischenzeitlich, aufgrund der umfangreichen Gesetze, Spezialisierungen gegeben. Es gibt Fachanwälte zu bestimmten Rechtsgebieten. Für das Rechtsgebiet "Energie" gibt es jedoch leider sehr, sehr wenige. Viele Protestgruppen suchen händeringend nach solchen "Spezialisten" um sich von dort Rechtshilfe zu holen. Gerade diese Suche gestaltet sich jedoch, je nach Gebiet, äußerst schwierig.
Leider haben wir als "Helfenwollende" in diesem Forum sehr oft negative/falsche Beratungen von "Nichtfachjuristen" angetroffen und große Probleme dem Hilfesuchenden vom Gegenteil zu überzeugen.

Wie jetzt auch bei Ihnen.

Aber schließlich bleibt Ihnen nur die Wahl sich selbst vom Gegenteil zu überzeugen oder eben dem Rat des "Fachmannes" zu glauben.

3. Zum Thema "Wortwahl"
So wie man in den Wald hineinruft, schallt es auch wieder heraus! Das Echo muss man dann auch ertragen können.

Größe können Sie jetzt zeigen, wenn Sie sich selbst davon überzeugen, dass Sie eventuell einer falschen Information aufgesessen sind und dann andere Schritte unternehmen, wie Ihnen empfohlen wurde.

Hier http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/ würde ich anfangen!

Grüße
taxman

RR-E-ft:
@wondergirl


--- Zitat ---wenn ich lese das mir ein rechtsanwalt aus dem forum schreibt ,, vorbehaltszahlung ist das dümmste was man machen kann dann frag ich mich ob dieser ahnung hat. den ich war mit meinem mann beim anwalt und dieser sagte uns wir sollten erstmal unter vorbehalt bezahlen und dieser hat auch ahnung also muss ich mich hier nicht angreifen lassen.
und die eon avacon hat uns auch nicht den strom abgestellt!
--- Ende Zitat ---


Wenn man vollständig zahlt, kann der Versorger den Strom nicht abstellen. Weshalb auch?

Dafür gibt es dann ja gar keinen Grund mehr.
Wenn man "erstmal" bezahlt, hat man bezahlt. Punkt.
So schlau können selbst Anwälte sein. :wink:

Wenn Sie wissen wollen, welcher Rechtsanwalt welche Ahnung hat, gehen Sie einfach noch einmal zu dem Kollegen und fragen ihn, wieviele Fälle ihm persönlich bekannt sind, wo E.ON freiwillig an Kunden Geld zurück gezahlt hat, was es an Vorschuss für Anwalts- und Gerichtskosten kostet, wenn man das unter Vorbehalt gezahlte Geld insgesamt wieder zurück klagen will, wie die Erfolgsaussichten dabei stehen und ob er in diesem Fall die Vertretung übernimmt.

Wenn Ihnen der Kostenvorschuss für die Rückzahlungsklage zu hoch oder die Erfolgsaussichten zu vage erscheinen sollten in Anbetracht der Beträge, die es zurück zu erstreiten gilt, fragen Sie den Kollegen ggf., warum er darauf nicht vorher hingewiesen hatte, dass man ggf. viel Geld in die Hand nehmen muss, um das Geld zurück zu erstreiten.

Bei Rückzahlungsklagen wirft man eben oft mit dem Schinken nach der Wurst.

Weil Sie mich gefragt hatten, hatte ich Ihnen kurz und knapp geschrieben, dass die vollständige Zahlung unter Vorbehalt aus meiner Sicht das dümmste ist, was man machen kann.

Das war und ist meine Meinung und kein Angriff auf irgend jemanden, den ich gar nicht persönlich kenne.

Ich muss mich korrigieren, weil ich mich in der Kürze der Zeit nicht differenzierter äußern konnte und wollte, nachdem Sie schon umfassend durch einen Kollegen beraten worden waren.

Nach alldem mag es möglicherweise noch weit Dümmeres geben, als unter Vorbehalt vollständig zu zahlen und den Versorger so vollständig zufrieden zu stellen. Das möchte ich gar nicht bestreiten. Es geht bekanntlich immer noch dümmer.

Kleiner Trost:

Das Geld ist ja nicht weg. Das haben jetzt nur die anderen.

Hätten Sie sich etwas Zeit genommen und sich hier im Forum mehr informiert, hätten Sie möglicherweise gewusst, dass insbesondere in E.ON- Stromsonderverträgen Preisänderungsklauseln oft gem. § 307 BGB unwirksam sind, gar keine Preiserhöhungen darauf gestützt werden können, Sperrandrohungen auch kartellrechtswidrig sind, zudem alsbald am 28.02.2007 der BGH einen Fall eines E.On- Kunden verhandeln und ggf.  entscheiden wird, der sich nach Unbilligkeitseinwand geweigert hatte, die Rechnung überhaupt zu bezahlen.

Möglicherweise wusste Ihr Anwalt das auch und hat Ihnen das im Detail erläutert und dafür noch nicht einmal wie die "dreiste Verbraucherberatung" 50 EUR dafür verlangt, so dass man meint, aus den Latschen kippen zu müssen.


--- Zitat ---bin aus helmstedt und wir wollten eigentlich auch erst die verbraucherzentrale in wolfsburg aufsuchen aber wo ich erfahren habe das diese für ein gespräch 50 euro haben wollten bin ich fast aus den latschen gekippt weil das is ja wohl der hammer.

wirklich am betsen einen Anwalt zu Rate ziehen und dann sehen was dieser vorschlägt.

wir haben eine abschlagszahlung von 162,00 euro und zahlen dieses auch unter vorbehalt wegen unklarer rechtslage.
--- Ende Zitat ---


Guter Rat ist teuer. Schlechter am Ende noch weit teurer.

Sie werden es gewiss sehen.

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