Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

klagen gegen zu hohe netzentgelte

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Thomas S.:
Ich will ja nicht in die Kerbe hauen, aber der muß jetzt sein:

wondergirl erinnert mich sehr an meine 13 jährige Tochter.

Absolut beratungsresistent...  ..und schnell eingeschnappt. :lol:  :lol:  :lol: :lol:

Da kann man nix machen!  :roll:

wondergirl:
ja sicher haben wir widerspruch eingelegt. es geht nicht um die abschlagszahlungen sondern um die netzentgelte.

Cremer:
@wondergirl,

nochmals zum Thema Anwalt

Wenn Ihr Anwalt behaupte, alles zurückzubekommen und wirft noch das Wort "Netzentgelte" mit ein, dann versteht er m.E. nichts von allem. :shock:

Villeicht wefen auch Sie die verschiedenen Begriffe durcheinander. :oops:

Sorry

Das die Netzentgelte zu hoch sind, hat die BNetzA festgestellt.  

Aber bis die Versorger dies bis zum letzten Kunden in Cent umsetzen, ist noch ein lange Weg.

Deshalb gibt es für uns Kunden nur ein Weg:
Widerspruch nach § 315,
Abschläge kürzen und
eigene Rechnung erstellen.

Dabei ist aber eine mögliche Aufrechnung mit Netzentgelten noch außeracht zu lassen.

DieAdmin:
@wondergirl,

vielleicht besteht ja die Möglichkeit das Sie folgende Links Ihrem Anwalt zeigen.

Der Bund der Energieverbraucher (in dessen Forum Sie sich befinden) stellt in einem "Container" eine Sammlung von Urteilen zur Verfügung, die zum Energiepreisprotest schon gefallen sind.

http://www.energienetz.de/index.php?itid=1617

Auch hier im Forum gibt es eine entsprechende Kategorie, in der zusätzlich Urteile, die zum Thema relevant sind, zusammen getragen wurden.

http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=40

Netznutzer:
@wondergirl

Stellen Sie sich die Frage, ob und an wen Sie Ihre Netzentgelte zahlen. Vermutlich zahlt ein Vertrieb die Netzentgelte und Sie haben einen All-Inclusive Vertrag mit dem entsprechenden Vertrieb. Wen wollen Sie dann auf zu hohe Netzentgelte verklagen?  

Gruß

NN

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