Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
klagen gegen zu hohe netzentgelte
wondergirl:
wieso anwalts und gerichtskosten wozu habe ich denn eine rechtsschutz versicherung wie heisst es immer so schön advocard ist anwalts liebling
RR-E-ft:
@wondergirl
So kann man es auch sehen.
Ohne Selbstbeteiligung ist noch schöner.
Na dann viel Spaß und Erfolg.
Sie werden sicher darüber berichten, wenn Sie das ganze Geld erfolgreich zurück geholt haben.
Das Urteil stellen wir dann in die Entscheidungssammlung.
Wann geht es los?
Wann wird geklagt?
Hat der Anwalt schon zur Rückzahlung aufgefordert?
Ist E.ON gar schon eingeknickt und hat alles freiwillig zurück gezahlt und auch die Anwaltskosten übernommen?
Wir werden uns wohl etwas gedulden müssen.
alx:
es gibt immer wieder Threads die ich gerne lese :lol:
vielleicht kann ich auch noch was substantielles beitragen... es gibt da so einen Witz:
Im Wald geht das Gerücht herum, der Bär habe eine Liste mit Kandidaten die er fressen möchte.
Geht mutig der Hirsch zum Bär und fragt: \'Sag mal Bär, bin ich auf Deiner Liste?\' Der Bär antwortet: \'Ja!\', da bekommt es der Hirsch mit der Angst zu tun und rennt was das Zeug hält. Zwei Tage später ist er gefressen.
Da bekommen natürlich alle Waldbewohner noch mehr Angst und nur zögerlich traut sich das Reh zum Bär und fragt: \'Sag mal Bär, bin ich auch auf Deiner Liste?\' Der Bär antwortet: \'Ja!\', und panikartig flüchtet das Reh. Ein Tag später ist es gefressen.
Allen Waldbewohner sitzt die Angst im Nacken, da traut sich der Hase zum Bär und fragt: \'Sag mal Bär, bin ich denn auch auf Deiner Liste?\' Der Bär antwortet: \'Ja!\', da fragt der Hase: \'Du, kannst Du mich da streichen?\', meint der Bär: \'Klar, kein Problem!\'
:arrow: Wie man sieht - Kommunikation ist alles.
aber wie gesagt, ein Witz - keine Fabel... :wink:
und übrigens - ich würde kürzen und nicht unter Vorbehalt zahlen.
wondergirl:
sehr witzig
das wird mir hier zu blöd!
Cremer:
@wondergirl,
ich habe Ihre Frage vom 23.1.07 nochmals gelesen.
Sie haben bisher nicht gesagt, ob Sie ordnungsgemäß Widerspruch nach § 315 BGB mit Musterbrief eingelegt hatten.
Sofern nicht, dann besteht in der Tat das Recht des Versorgers bei fehlenden Abschlägen vor der Tür zu stehen und zu sperren.
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