@ nomos
ich bin nicht sicher, ob \"Umstand\" ein zweifelsfrei definierter juristischer Begriff ist.
\"Umstand\" ist eine Determinante.
Ein Umstand ist bestimmend für das Handeln bzw. für ein Geschehen (\"der Umstand, dass ich zu schnell fuhr, führte zum Unfall\").
Eine Summe von Umständen bestimmt eine Situation (\"der Umstand, dass ich zu schnell fuhr, einen Unfall verursachte und den Führerschein verlor, führt dazu, dass ich jetzt laufen darf\").
In der Gesetzgebungstechnik wird der Begriff \"Umstand\" an vielen Stellen verwendet. Z.B. immer dann, wenn nach dem \"If-then-Prinzip\" eine Folge eintreten soll. Wenn Sie so wollen, eine Handlungsanweisung für den Rechtsanwender.
Was suchen die \"Umstände\" im
§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ?
Beispiel: Wenn Ihnen am 31.12.2007 jemand auf\'s Auto gefahren und abgehauen wäre, dann entstünde der Anspruch am 31.12.2007 und die Verjährung würde (ohne § 199 Abs.1 Nr. 2 BGB) am 1.1.2008 begonnen haben. Damit dies so nicht ist, kommen die Umstände und deren Kenntnis ins Spiel. Wenn Sie nun am 31.12.2008, nach einem längeren Auslandsaufenthalt, zurückkehrten und vor Ihrem Schrotthaufen stünden, dann würde die Verjährung auch am 01.01.2009 nicht beginnen, weil Sie \"die Umstände\" nicht vollständig kennen würden, d.h. Typ und Marke des Verursacherfahrzeugs, Halter, Fahrer, etc. (die zuletzt genannten Fakten, sind in § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ausdrücklich aufgeführt !).
Auf den Energiefall bezogen muß man sich über die Kenntnis von Personen ja keine Gedanken machen, sondern nur über das Faktum des fehlenden Rechtsgrundes. Dieser Begriff an sich ist aber jetzt das Kriterium.
Und die Kenntnis dieses Faktums setzt aber schon, jedenfalls hierbei, ein spezifisches Wissen voraus. Dass dieses Wissen nicht vorausgesetzt werden kann, jedenfalls nicht beim Laien (als solcher darf sich der letztverbrauchende Gaskunde bezeichnen), war für den III. Senat sicher geläufig.
Deshalb kann es für die Verjährungsproblematik auch für den Verbraucher eng werden, wenn sich eine entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung in der Tagespresse publiziert hat und zum Allgemeingut zählt.