Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin

Vattenfall droht mit Stromsperrung

<< < (3/5) > >>

Monaco:
@Daniela

Um die Angelegenheit abschließend klären zu können, bedarf es m.E. einiger weiterer Details.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Versorger einen Differenzbetrag innerhalb der Abschläge anmahnt. Sie haben darauf hin in einem Abschlag einen "Zusatzbetrag" unter Vorbehalt überwiesen (um einer Versorgungseinstellung zu entgehen).
Diesen "Zusatzbetrag" können Sie während der nächsten Abschläge der aktuellen Abrechnungsperiode wieder abschmelzen oder ggf. einen Abschlag ganz auslassen.
Wichtig ist stets, dass keine Beträge verschiedener Abrechnungsperioden miteinander vermischt werden. So wäre es z.B. nicht statthaft ein etwaiges Guthaben der alten Abrechnungsperiode mit Abschlägen der neuen Abrechnungsperiode zu verrechnen.
Innerhalb einer Abrechnungsperiode geht das schon, weil nur die Schlussrechnung eine gewisse Verbindlichkeit darstellt. Bis dahin werden letztlich nur Abschläge auf die kommenden Jahresrechnungs-Schuld bezahlt.

Wenn dies bei Ihnen so ist, dann können Sie sich Ihr Geld sozusagen damit zurückholen, indem Sie Ihre Abschläge entsprechend kürzen.
Informieren Sie uns ggf. falls es sich bei Ihnen doch anders verhält. Dann scheint die Lage allerdings problemeatischer.

Einen schönen 2. Advent.


Monaco.

superhaase:
@Monaco:
das entsprechende Detail hat daniela bereits erklärt

--- Zitat von: \"daniela\" ---Diese 30 Euro sind nur der Differenzbetrag der Jahresrechnung, in der sich Vattenfall meiner Meinung nach "verrechnet" hat. Die haben mit den derzeitigen Abschlägen überhaupt nichts zu tun.
--- Ende Zitat ---

ciao,
sh

Monaco:
@superhaase

Sorry, hatte ich überlesen.

Allerdings, falls sie den "offenen Betrag" gemeinsam mit einem Abschlag überwiesen hat - vielleicht auch noch ohne konkreten Hinweis - ginge u.U. doch noch etwas. Aber ich will auch nicht im Kaffeesatz lesen ...

Schönen 2. Advent

Monaco.

daniela:
@monaco

Genau wie Sie es beschreiben, verhält es sich bei mir!
Vielen Dank für die Antwort!

Aber ich hätte zu gerne auch eine Antwort von jemandem aus Berlin.
Ich hätte nicht einen eigenen Thread eröffnet, wenn ich die Antworten in den anderen Vattenfall-Threads befriedigend gefunden hätte.


Und noch einmal zu dieser Verrechnung von Gutschriften:
Ich kann nur aus meiner Erfahrung mit der Gasag schreiben, daß ich genau dies gemacht habe - ich habe die Gutschrift mit den neuen Abschlägen verrechnet. Mit der Gasag habe ich überhaupt keine Probleme: die akzeptieren meine alten Preise, meine Abschläge und verschicken keine Mahnungen. Nur als Tipp für andere Berliner!

daniela:
@Monaco:

ich habe gerade noch einmal Ihren Beitrag gelesen:

Es ist verboten 2 Abrechnungsperioden miteinander zu vermischen.

Wie behalte ich denn dann bei der Jahresabrechnung einen zu hoch abgerechneten Preis ein? Ich habe nach Erhalt der Jahresabrechnung diesen besagten "Musterbrief" geschrieben und bei der Nachforderung von Vattenfall diese 30 Euro einbehalten.
Vattenfall hat dann diese 30 Euro auf den nächsten fälligen Abschlag draufgeschlagen und mahnt.
Dann vermischt doch eigentlich Vattenfall 2 Abrechnungsperioden oder sehe ich das falsch?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln