Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin
Vattenfall droht mit Stromsperrung
daniela:
@RR-E-ft
Was für eine hilfreiche Antwort!
So ein Quatsch:
Selbstverständlich kann ich die nächste Abschlagrechnung um genau diesen strittigen Betrag wieder kürzen. Ich habe einen Schriftverkehr mit Vattenfall und diesen strittigen Betrag ausdrücklich unter Vorbehalt überwiesen.
@Cremer
Hallo Herr Cremer,
ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie noch einmal Lust hätten mir zu antworten, mit welchem Vergehen ich Vattenfall bei der Staatsanwaltschaft anzeigen könnte, um zu wissen, was für ein Drohmittel ich habe.
Vielen Dank!
superhaase:
Leider wirken solche Einschüchterungsversuche immer wieder - wie in diesem Fall.
Deshalb schreiben die Versorger ja solche von Unsinnigkeiten strotzenden Briefe.
@daniela:
Bitte in Zukunft standhaft bleiben und nicht zahlen!
Sonst kannst Du Dir das ganze Heckmeck gleich sparen und schön brav zahlen und deinen Unbilligkeitseinwand zurückziehen.
Diese Briefe sind nur leere Drohungen.
Erst eine terminlich genau fixierte Sperrdrohung ist ernstzunehmen.
Dieser begegnet man dann mit Hausverbot, einstweiliger Verfügung etc., wie hier im Forum beschrieben.
Werden die Versorger seit Inkrafttreten der neuen Verordnungen aber wohl kaum mehr machen. Zumindest, wenn Du mit dem Einwand alles richtig gemacht hast und sonst keine berechtigten und unbestrittenen Forderungen offenlässt.
ciao,
sh
superhaase:
--- Zitat von: \"daniela\" ---So ein Quatsch:
Selbstverständlich kann ich die nächste Abschlagrechnung um genau diesen strittigen Betrag wieder kürzen. Ich habe einen Schriftverkehr mit Vattenfall und diesen strittigen Betrag ausdrücklich unter Vorbehalt überwiesen.
--- Ende Zitat ---
Das ist Quatsch liebe Daniela:
Es gibt ein Aufrechnungsverbot. Das heißt, Beträge aus früheren Perioden oder anderen Verträgen darfst Du nicht aufrechnen, solange sie nicht vom Gegner anerkannt oder von einem Gericht endgültig bestätigt sind.
Wenn Du sowas machst, dann kommt Vattenfall mit einer Stromsperre auch vor Gericht durch.
Völlig falscher Ansatz :!:
Eine Zahlung unter Vorbehalt hilft Dir da nicht viel, denn um das Geld zurückzubekommen, musst Du selbst eine Klage anstrengen. Und das wird schwierig, denn Du wirst ohne Mithilfe (Kalkulationsoffenlegung) des Versorgers nicht nachweisen können, dass die Preise unbillig waren. Das Gericht kann dann nur feststellen, dass die Billigkeit/Unbilligkeit der Preise nicht festgestellt werden kann. Solche Klagen sind dann wie die berühmte Fahrt zum Mond:
"Die Fahrt zum Mond,
hat sich gelohnt.
Denn nun weiß die Wissenschaft
auch ganz gewissenhaft,
dass sich die Fahrt
zum Mond nicht lohnt." :lol:
Der Herr Fricke ist der kompetenteste Mann hier in dieser Beziehung. Man muss sich allerdings an seinen manchmal etwas "frechen" Schreibstil gewöhnen. Er meint es aber immer gut mit einem!
ciao,
sh
daniela:
Dann habe ich aber in meinem schon etwas längeren Leben ganz andere Erfahrungen gemacht!
Ich habe hier im Forum auch gelesen, daß man Gutschriften der Gasag nicht verrechnen darf u.ä. Komisch nur, daß das in meinem Fall seit Jahren funktioniert hat!
Zu diesem "Aufrechnungsverbot":
Ich hatte Vattenfall mit meinem "Musterbrief" natürlich auch meine Rechnung geschickt. Ein paar E-Mails hin und her haben sie auch meine vorgeschlagene Abschlagshöhe akzeptiert. Diese Abschläge zahle ich auch pünktlich.
Diese 30 Euro sind nur der Differenzbetrag der Jahresrechnung, in der sich Vattenfall meiner Meinung nach "verrechnet" hat. Die haben mit den derzeitigen Abschlägen überhaupt nichts zu tun.
Wieso darf ich Vattenfall bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, wenn ich diese 30 Euro nicht gezahlt habe, und habe dazu nicht mehr die Berechtigung, wenn ich sie gezahlt habe?
Schade, daß mir Herr Cremer nicht mehr antwortet. Seine Beiträge im Forum finde ich für Laien am Hilfreichsten.
superhaase:
Ach so, die 30 € haben mit dem Unbilligkeitseinwand gar nichts zu tun.
Wenn Du der Meinung bist, die haben sich verrechnet, dann kannst Du nur versuchen ihnen den Rechenfehler klar zu machen.
Wenn sie darauf bestehen, musst Du warten bis sie eine terminlich fixierte Sperrandrohung schicken. Dann reagierst Du genau wie wie sonst auch hier beschrieben. Dann muss Vattenfall in der Verhandlung zur einstweiligen Verfügung gegen die Sperre dem Richter glaubhaft machen, dass Du dich verrechnet hast.
Wenn Du bezahlt hast, dreht sich der Spieß um, und Du muss klagen und dem Richter den Rechenfehler deutlich machen, damit Du Dein Geld zurückbekommst.
Das Problem liegt immer auf dessen Seite, der Geld vom anderen haben will.
ciao,
sh
PS: Wieso es hier eine Strafanzeige geben soll, ist mir allerdings auch nicht klar.
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