Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin

Vattenfall droht mit Stromsperrung

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Cremer:
@eislud,

lesen Sie mal genau die AVB\'s und informieren Sie sich hier unter Nutzung der Suchfunktion

Thema war schon öfters behandelt worden.

Es besteht Aufrechnungsverbot des Kunden bei der Jahresrechnung.

Einzig mögliche ist, Abschläge nach Widerspruch kürzen, eigene Jahresrechnung erstellen und diese Differenz dann nachzahlen.

RR-E-ft:
@eislud

Was bereits bezahlt ist, ist bezahlt und muss ggf. zurück geklagt werden, weil eine Aufrechnung in der Regel nicht in Betracht kommt.

daniela:
Um die Diskussion zu verkürzen:

ich habe es so gemacht, wie Herr Cremer es beschreibt.

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