Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin
Vattenfall droht mit Stromsperrung
daniela:
Hallo,
ich hatte im Sommer an Vattenfall den Musterbrief geschickt mit dem Hinweis auf §315 Abs.3 Satz 2 BGH und dem Unbilligkeitseinwand.
Seitdem werde ich von Vattenfall von Mahnungen bombadiert und habe natürlich auch diese Briefe erhalten, daß ich ihrer Meinung nach im Unrecht sei.
Bisher blieb ich standhaft.
Der Betrag, um den es sich handelt, ist nicht hoch: 30 EURO, mit den Mahnkosten jetzt knapp 40 EURO.
Jetzt erhielt ich wieder eine Mahnung mit dem Hinweis unverzüglich zu zahlen und diesem Zusatz:
"Vorsorglich weisen wir auf die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEItV) hin, insbesondere auf den § 33 Abs. 2. Danach sind wir bei weiterem Zahlungsverzug berechtigt, die Stromversorgung 14 Tage nach dieser Ankündigung einzustellen. Die Kosten für einen Außendiensteinsatz betragen 42,95 EURO und für die Wiedereinschaltung der Stromversorgung mindestens 49,82 EURO (einschließlich 16% Umsatzsteuer)."
Außerdem hatte ich in den letzten 2 Tagen einen Herrn von Vattenfall auf meinem AB mit der Bitte Rückruf, ohne daß er mir den Grund seines Anrufs nannte. Da ich berufstätig bin, konnte ich nicht zurückrufen.
Jetzt habe ich zwar hier im Forum gelesen, daß man auf diese Mahnungen nicht reagieren soll und im Ernstfall kurz vor der Gerichtsverhandlung noch zahlen kann.
Da ich aber vor der Stromsperre Angst habe, habe ich den strittigen Betrag ohne die Mahnkosten ausdrücklich unter Vorbehalt erst einmal bezahlt.
Wie gehen denn andere Vattenfall-Kunden mit diesen Droh-Mahnungen um? Rufen bei Euch auch Vattenfall-Mitabeiter an? Bleibt Ihr standhaft?
Habt Ihr nicht Angst, daß es mit den Mahngebühren immer teurer wird?
Über moralische Stützenhilfe von anderen Betroffenen wäre ich sehr dankbar!!!
Bekommt man gegen Vattenfall eigentlich auch von der Verbraucherzentrale Hilfe?
Danke für Eure Antworten!
Cremer:
@daniela,
Nutzen Sie die Suchfunktion.
Schreiben Sie Vattenfall einen "Liebesbrief" sinngemäß
Es ist Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass ich am xx.yy. (Sommer) Ihnen meinen Widerspruch gemäß § 315 BGB gewgen die Preishöhe an sich und den Pr4eissteigerungen zugesandt hatte.
Danach sind Mahnungen und Sperrandrohungen nicht statthaft.
Ichh fordere Sie auf unverzüglich schriftlich bis zum 15.12.06 bei mir eingehend die Sperrandrohung zurückzunehmen, anderenfalls ergeht Straftantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Ich erteile Ihnen hiermit Hausverbot.
Ferne werde ich die Landeskartellaufsichtbehörde über Ihr Vorgehen schriftlich unterrichten.
Sie sollten als Rechnungs-/Mahnungsabteilung vielleicht mal Ihre Kundenabteilung kontaktieren, um in Ihrem Hause ein informativen Gleichstand herzustellen.
In den meisten Fällen wirkt das. Verwenden Sie keine Höflichkeitfloskeln und keine unterwürfige Ausdrücke.
Veröffentlichen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftbedingungen außen an die Wohnungstür, die da lauten:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Familíe daniela
§ 1
(1) Grundsätzlich sind Besuche von Unternehmen-, Firmen- oder Behördenvertretern unerwünscht.
(2) Unerwünschte, nicht ausdrücklich vorher schriftlich vereinbarte Besuche von Unternehmens-, Firmen- oder Behördenvertretern jeglicher Art werden mit 70 € pro Besuch geahndet.
§ 2
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Betätigung des Klingelknopfes oder Klopfen an der Tür (Türklopfer) oder lautem Rufen nach den Wohnungsinhabern voll inhaltlich anerkannt.
(2) Bei Widerspruch des Besuchers gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt zugleich ein Hausverbot als erteilt.
§ 3
(1) Der Betrag wird sofort zur Zahlung fällig und ist in bar gegen Quittung zu entrichten. Eine Qiuttungsvorlage ist vom Besucher vorzuhalten.
(2) Der Betrag wird sofort kassiert, bevor das eigentliche Gespräch mit den Familienmitgliedern begonnen werden darf.
Übrigens die Stadtwerke Kreuznach mahnen bei mir zur Zeit einen Betrtag von knapp 2000 mit darin enthaltenen ca. 70 € Mahngebühren.
RR-E-ft:
@Cremer
Es gibt schon mindestens einen Vattenfall- Thread.
@daniela
Sie hätten sich besser an die Kartellbehörde gewandt.
Die 30 EUR sind nun- wenn auch bei Zahlung unter Vorbehalt - weg.
Besser gesagt: Est ist woanders und auch nicht nur "erstmal", sondern für immer, wenn man nicht erfolgreich ungeheure Klimmzüge unternimmt.
Um das Geld zurückzubekommen, müssten man auf Rückzahlung klagen.
Gerichtskostenvorschuss und Anwltskosten kosten ein Vielfaches des Betrages, den man zurück klagen müsste.
Da wirft man also mit dem Schinken nach der Wurst mit ungewissem Ausgang je nach Tagesform des Anwaltes und des Amtsrichters.
Bedauerlich, wenn Verbraucher sich derart einschüchtern lassen, dass sie Zahlungen leisten, obschon sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind.
Dass das Geld gar nicht weg ist, kann man sicher im nächsten Geschäftsbericht des Unternehmens nachlesen.
Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.
Und so ein Schild, wie es Herr Cremer vorschlägt, lässt man sich ggf. zu Weihnachten schenken.
daniela:
Hallo Herr Cremer,
vielen Dank für die Antwort!
Sie sind aber mutig!
Ich hatte nur hier im Forum gelesen, daß der Umgang mit kleineren Stromanbietern leichter sei als mit Vattenfall.
Ich hatte hier gelesen, daß Vattenfall ziemlich hart ihr Ding durchziehen.
Meine Schreiben an Vattenfall waren sehr sachlich und deutlich und ohne jegliche Höflichkeitsfloskeln. Ich dachte auch, das würde nutzen.
Wenn ich jetzt einen Brief, wie Sie ihn vorschlagen, abschicke, wie realistisch ist tatsächlich ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft? Und wegen was für eines Vergehens zeige ich Vattenfall an? (Ich habe schon 2x in anderer Angelegenheit mit Erfolg Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt, also das ist mir nicht unbekannt).
Die Idee mit der Landeskartellaufsichtbehörde gefällt mir auch sehr gut.
Aber ich bin mir sicher, daß Vattenfall auf diesen Brief reagieren wird, und was habe ich dann rechtlich in der Hand?
Es wäre nett, wenn Sie mir schreiben könnten, mit welchem Vergehen ich Vattenfall bei der Staatsanwaltschaft anzeigen kann (ist Unbilligkeit der Preise ein Vergehen? Oder Androhung von Stromsperre Hausfriedensbruch?)
Vielen Dank für Ihren Beistand!
RR-E-ft:
@daniela
Es gibt nichts mehr zu tun.
"Die Suppe ist gegessen."
Sie hätten sich von dem Geld ein Foto machen sollen.
Ein solches kann man sich wenigstens zur Erinnerung in die Geldbörse legen.
Sie müssten das Geld schon zurück klagen.
Erpresst wurde ja wohl keiner?
@Cremer
Alles ganz tolle Vorschläge, die nur nichts mehr helfen, wenn das Geld in den Wasserfall gefallen ist und es deshalb auch sowieso nichts mehr zu sperren gibt, ja noch nie etwas zu sperren gab.
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