Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
wie auf Gaspreis\"senkung\" reagieren (bei Widerspruch)
superhaase:
lies doch oben!
fobie:
@superhaase
´tschuldigung, daß ich noch mal nachgefragt habe. Aber ich als Jura-Laie und Neu-Gasrebell möchte auch nix falsch machen.
Aber Danke nochmal für die ganze Arbeit aller hier im Forum, die uns "Dummies" bei der schwierigen Bergtour (s. RR-E-ft) helfen.
Viele Grüße
Cremer:
@fobie,
ist doch o.k. :wink:
MartinS:
Hallo!
Ich war soeben auch auf der Suche nach der im Betreff angesprochenen Frage. Es ist halt immer vorteilhaft, vorab die "Suche" zu nutzen, um doppelte Einträge zu vermeiden. :wink:
Eine Frage stellt sich mir aber noch:
Reicht bei der Antwort auf die Senkung eine kurze Formulierung aus oder muss es wieder ein kompletter Musterbrief sein?
Ich würde jetzt sinngemäß schreiben, dass ich auch die neuen Preise insgesamt gemäß § 315 Abs. 3 S. 1 BGB als unbillig rüge und den Energieversorger weiterhin auffordere, mir die Billigkeit seiner Preise durch prüffähige Offenlegung seiner Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen.
Grüße
MartinS
Cremer:
@MartinS,
ich halte es für angebracht, "gebetsmühlenhaft" alles zu widerholen, um bei einer eventuellen späteren grichtlichen Auseinandersetzung keine Angriffsfläche zu bieten.
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