Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

RWE spielt verrückt!

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Schwalmtaler:
Moin schwarzer Kürbis,

auch wenn ich Ihre Aufgebrachtheit gut nachvollziehen kann, muss ich Herrn Fricke hier in doppelter hinsicht Recht geben.

1) ein Thread für ihre Sache "RWE spielt verrückt" würde reichen. Es gibt hier im Forum genug Threads mit 5 und mehr Seiten. Man kann bei der Anwahl auch direkt die letzte Seite auswählen!!!  
Hier sollte evtl. der Admin die beiden Threads zusammenlegen, das erleichtert die Suche und die Übersichtlichkeit.

2) Leider schreiben sie nur das sie Unbilligkeitseinwand nach §315 BGB eingelegt haben.
Was Herr Fricke mit seinem Kommentar sagen wollte, ist das jede Verhandlung ein Einzelfall ist und seine Besonderheiten hat.
Haben sie auch gegen die Preishöhe an sich Widerspruch eingelegt? Warum kommt die RWE auf 2500 m3 Gasabnahme und sie nur auf 1078? Wo ist in Ihrer Berechnung der Grundpreis? usw.
Alles Fragen, die nicht aus ihren Ausführungen beantwortet werden können.

Außerdem stellt sich mir persönlich die Frage, warum Sie nicht direkt einen Fachanwalt für Energierecht aufgesucht haben? Wenn sie sich schon über dieses Forum und das Internet selbst gut informiert haben, sollten sie allein schon hier ihren 1. eigenen Fehler erkennen!
Ich gehe auch nicht mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zur Scheidungsverhandlung!

So, nun wieder zu ihrem eigentlichem Problem der bevorstehenden Gassperre. Sie sollten neben der Aktivierung eines kompetenten Anwaltes unverzüglich die Landes- und Bundeskartellbehörden informieren, Hausverbot zwecks Gassperre erteilen und zumindest den nach ihrer Ansicht unstrittigen Teil der Forderung zahlen, um ein Signal zu setzen. Alles weitere überlassen sie dann besser ihrem neuen Anwalt.

Gruß und viel Glück
Schwalmtaler :wink:

Schwalmtaler:
Gute Idee superhaase, dann würden sich hoffentlich einige Richter mehr Mühe geben und die Gerichte wären nicht mit der Beseitiung von Fehlern der Vorinstanz beschäftigt und richtige Fälle würden schneller bearbeitet!!

superhaase:
Ja, ich erinnere mich da an der Fall des verurteilten El-Quaida-Terroristen neulich, der schon zu 7 Jahren Haft verurteilt war, und der nun durch ein BGH-Urteil eine noch höhere Strafe zu erwarten hatte. Wie da dann das OLG darauf kommen konnte, weiter Haftverschonung zu gewähren, ist wirklich ein Rätsel. Da musste erst wieder der BGH bemüht werden, um den Mann einzulochen. Da sieht man, dass sogar manche OLG-Richter nicht ganz richtig ticken....

kamaraba:
Hallo Schwarzer Kürbis,

ich vermisse an der Preisaufstellung die Grundgebühren Ihres Versorgers.
Haben Sie die vergessen?

Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de

Schwarzer Kürbis:
Schwalmtaler,


--- Zitat ---Hier sollte evtl. der Admin die beiden Threads zusammenlegen, das erleichtert die Suche und die Übersichtlichkeit.
--- Ende Zitat ---


Mea culpa. Ich war da wohl ein wenig zu voreilig mit dem Eröffnen einer Fortsetzung.

 :oops:

Bevor ich auch nur einen Pfennig (cent) an die RWE zahle, muß ich doch erst einmal wissen, wieviel genau ich dem Energieversorger zahlen muß, oder?

Und was ich errechnet habe, berücksichtigt keine Gaspreiserhöhungen in den letzten 17 Monaten seit Beginn meines Vertrags.

Noch einmal im Klartext, ich forderte als Kunde des Energiemonopolisten RWE per Einschreiben die nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen seitens der RWE Westfalen-Weser-Ems.

Hierauf erhielt ich eine Standard-Antwort der RWE, dies ginge nicht, aus Wettbewerbsgründen.

Pech, denn ich habe niemals eine vernünftige, kundengerechte, nachvollziehbare Jahresendabrechnung bekommen, noch hat man es gewürdigt dass ich sowenig Gas verbraucht habe, im Gegenteil. Die RWE erhöhte meine Pauschalen von ursprünglich 38 Eur. binnen 17 Monaten auf über 82 (!!!) Eur. obwohl ich minimalst Gas verbrauche!

So geht das nicht, ohne vernünftige Kalkulation seitens der RWE, ja ohne eine vernünftige Endabrechnung werde ich keinen Heller zahlen, Punkt!

Denn letztendlich kann ich 400, oder 500, 0der auch 800 Eur. überweisen, die RWE würde immer noch behaupten dass es zuwenig Geld wäre.

Verstehst Du meine Warte bitte auch, Schwalmtaler.

Es geht hier um eine richterliche Rechtsprechung, welche in keiner Weise gerechtfertigt ist, sie ist kundenunfreundlich, sie spielt einem milliardenschweren Unternehmen in die Hände, die weiss Gott schon genug Scheisse gebaut haben (siehe RWE-Transgas)!

Ich gehe in Revision, und ja, mit einem Anwalt für Energierecht. Du hast Recht, ein Fachanwalt macht einfach mehr her.


--- Zitat ---Außerdem stellt sich mir persönlich die Frage, warum Sie nicht direkt einen Fachanwalt für Energierecht aufgesucht haben? Wenn sie sich schon über dieses Forum und das Internet selbst gut informiert haben, sollten sie allein schon hier ihren 1. eigenen Fehler erkennen!
--- Ende Zitat ---


Ich erkenne keinen Fahler, denn bei Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB trage ich nicht die Beweislast (als Kunde) mich für überhöhte und illusionäre Gaspreise rechtfertigen zu müssen.

Die RWE hat mehrere Fehler begangen, nicht ich. Außerdem hatte das Amtsgericht zwei Wochen Zeit, sich in meine zur Verfügung gestellten Urteile und Entscheidungen von Gerichten, Bundeskartellamt, Berechnungen, usw. reinzulesen.

Ich habe es immerhin geschafft, die gesamte Thematik dieser Webseite binnen 3 Tagen zu verstehen. Wieso nicht ein Richter?

Und deswegen erscheint mir diese Aussage dann doch zu weit hergeholt, sorry.

 :wink:

Ach ja, ich schickte alle Musterbriefe, welche hier auf www.energiepreise-runter.de zum Download bereitstehen. Soll heissen, ich habe Herrn Straßburger über die Geschehnisse schon längst informiert (Landeskartellamt NRW).

Danke für Deine ausführlichen Antwort auf meinen Beitrag, Schwalmtaler.

Mit freundlichen Grüssen,

der Kürbis

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