Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

RWE spielt verrückt!

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Schwarzer Kürbis:
superhaase,

leistungsbezogene Gehälter für Richter wären fein!

Einige Sesselpupser könnten da gleich einen Hartz-IV Antrag stellen!

 :wink:


--- Zitat ---Du kannst nicht einfach von 17 auf 12 MOnate mit 12/17 runterrechnen. Normalerweise wird da mit Gradtagszahlenfaktor gerechnet, so dass evtl. schon mehr als 1078m³ anzusetzen sind. Das muss dann aber auch aus der Rechnung hervorgehen.
--- Ende Zitat ---


Okay, habe ich verstanden. Aber ich konnte doch nur mit den Zahlen jonglieren, welche mir von der RWE selbst zur Verfügung gestellt wurden. Würde dieser "Gradtagszahlenfaktor" denn wirklich so ausfallen dass ich bei 1300 Kubikmeter Gas 1025 Eur. zahlen muss? Denn das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Ich sage es hier mal so, ich habe einen guten Freund, der hat eine Doppelhaushälfte in Marl (Nachbarort), gleicher Versorger (RWE).

Dieser gute Freund bezahlt für über 100 qm Wohnfäche, beheizt mit demselben Gas desselben Versorgers eine Pauschale von 95 Eur. monatlich!

ich habe 58 qm Wohnfläche, heize sehr viel weniger als besagter Freund und soll monatliche Pauschalen von 85 Eur. zahlen???

*lol*

Die RWE hat doch nicht mehr alle Murmeln beisammen, oder?


--- Zitat ---Keine Angaben zu Zählerstand, Ablesedatum (oder geschätzter Zählerstand), Arbeitspreis, Grundpreis etc.? Woher kommen dann die von Dir erwähnten 2500m³, die die RWE errechnet hat?
--- Ende Zitat ---


Nein, nur der ursprüngliche Zählerstand, und eben was ich der RWE als Jahreszählerstand mitteilte. Ich errechnete jedoch den korrekten Preis, denn die erste Rechnung (Halbjahr) listete korrekte Berechnungen auf an die ich mich halten konnte. Ich errechnete so auch den gesamtverbrauch, etc.

Die RWE stuft mich mit 82 Eur. monatlichem Abschlag auf über 2500 Kubikmeter ein, habe ich errechnet.

Grundpreis? Arbeitspreis?

Jetzt blicke ich nicht mehr durch, sorry.

Ich hielt mich bei meiner Berechnung an genau die Vorgaben der RWE mit denen sie die erste Halbjahresrechnung durchführte, die war meines Erachtens richtig!

Doch es folgten immer höhere Abschläge, immer mehr Forderungen, immer mehr Gassperrandrohungen.

Die RWE könnte jederzeit einlenken und mir endlich mal eine vernünftige Abrechnung schicken, doch die WEIGERN sich ja sogar noch!

superhaase, wenn ich nicht einmal weiss womit diese Monpolisten rechnen, wie soll man da als Kunde noch Durchblick haben?

Per Zufallsgenerator die Abschläge errechnen, jau, das hört sich nach meinem Energieversorger an!

*lach*

Aber im Ernst, sicher habe ich einige Abschläge gekürzt, ich hielt mich an den tatsächlichen Verbrauch, den ich meines Erachtens wirklich nahezu korrekt errechnet habe.

Wieso sollte ich der RWE blind Geld zahlen, die sollen ihren günstigen Kredit doch bei der nächsten Citibank aufnehmen, so wie sie Laurentz Meyer einen Chauffeur, eine Limousine und einen günstigen Kredit für sein neues Häuschen gewährt haben.

Geschenke für Politiker und Prügel für den kleinen Kunden, oder?

*grmbhl*

Nein, diesem Unternehmen werde ich keinen Heller überweisen bis die mal eine vernünftige Rechnung überweisen, bis dahin errechne ich meinen tatsächlichen Gasverbrauch lieber selbst, noch habe ich keine Doppelhaushälfte!

 :wink:

Mit freundlichen Grüssen,

der Kürbis

superhaase:
Also tauchen die Zählerstände doch in der Rechnung auf?
Du bringst hier immer sehr unvollständige Informationen, eigentlich kann man Dir dann gar nicht helfen. Dass Du weniger als die Hälfte des Durchschnitts eines 2-Personenhaushalts verbraucht hast, ist dagegen völlig belanglos, das trägt nicht zur Klärung bzw. Darlegung der Angelegenheit bei


--- Zitat von: \"Schwarzer Kürbis\" ---Grundpreis? Arbeitspreis?
Jetzt blicke ich nicht mehr durch, sorry.
--- Ende Zitat ---

Das sind aber ganz normale Bestandteile der Rechnung:
Ein monatlilcher Grundpreis (bei mir 8€ netto), und dann der Arbeitspreis für die verbrauchten kWh bzw. m³.
Also mit mindestens 100€ Grundpreis in der Rechnung musst Du schon rechnen.
Lass Dir doch mal die Rechnung vom Deinem Bekannten oder von Nachbarn geben, ob die anders aussehen.
Dass RWE keine vernünftige Rechnung ausstellt ist schon sehr merkwürdig. Das machen die doch in anderen Bereichen sonst auch.

Und meine Frage zu den offenen Beträgen aus früheren Rechnungen?

Einfach willkürlich die Abschläge zu kürzen, war auch sehr ungeschickt von Dir. Man muss schon mit dem Versorger angemessene (niedrigere) Abschläge vereinbaren, worauf man allerdings ein Recht hat. Erst dann kann man die geringeren Abschläge zahlen. Die Abschläge nach abgelesenen Zählerständen jeweils einzeln zu berechnen, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, auch wenn das hier im Forum immer wieder einige Leute propagieren.

Wahrscheinlich musst Du auch den Unbilligkeitseinwand erneuern und dabei den gesamten Gaspreis als unbillig rügen, nicht nur die Preiserhöhungen.

Mein Rat, lass Dich von deinem neuen (und hoffentlich im Energierecht besser informierten) Anwalt ausführlich beraten. Es ist bestimmt sinnvoll, die unbestrittenen Beträge zu zahlen, um eine Sperre abzuwenden. Evtl. ist eine Abgrenzung vor/nach Unbilligkeitseinwand erforderlich. Auch wenn ich Deine Aufregung verstehen kann, es hat keinen Sinn trotzig zu sein, das hilft vor Gericht nicht.

ciao,
sh

superhaase:

--- Zitat von: \"Schwarzer Kürbis\" ---Und was ich errechnet habe, berücksichtigt keine Gaspreiserhöhungen in den letzten 17 Monaten seit Beginn meines Vertrags.
Noch einmal im Klartext, ich forderte als Kunde des Energiemonopolisten RWE per Einschreiben die nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen seitens der RWE Westfalen-Weser-Ems.
--- Ende Zitat ---

Du vermischst hier ständig die fragwürdige Rechnungsstellung der RWE mit dem Unbilligkeitseinwand. Diesem Mischmasch wollte/konnte anscheinend auch der Richter nicht folgen.
Wenn Du die älteren Musterbriefe hergenommen hast, hast Du wahrscheinlich nur den Preiserhöhungen widersprochen.
Das ist ein Fehler!
Dann musst Du zumindest die von Dir unbestrittenen Forderungen zahlen, sonst ist die Gassperre berechtigt.

So nach und nach wird auch klar, dass die Forderung von RWE schon nachvollziehbar ist, denn sie rechnen natürlich mit den inzwischen mehrmals erhöhten Preisen. Allerdings müsste das aus der Rechnung hervorgehen und zeitlich nacheinander aufgelistet sein mit den zugehörigen geschätzen Verbrauchswerten. Ich kann gar nicht glauben, dass RWE das in der Rechnung nicht darlegt.

Wie ich im anderen Thread schon gesagt habe: Lass Dich von Deinem neuen Anwalt ausführlich beraten, wir können hier mit den bruchstückhaften Informationen die Gesamtsituation nicht richtig beurteilen.

ciao,
sh

kamaraba:
@Schwarzer Kürbis

Man sollte hier doch endlich mal von einer emotionalen in eine sachliche Diskussion übergehen. Das Sie hier auf die RWE sauer sind, dafür haben hier alle Verständnis, nur man muß nicht alles auskehren, schließlich ließt Ihr Versorger hier wohl mit und das macht die Sache für Sie nicht einfacher.
Neben einem kompetenten Anwalt sollten Sie m.E. einmal alle Ihre Unterlagen schnappen und zu einem Kundencenter der RWE gehen (wenn´s das gibt) und sich das vor Ort einmal erklären lassen (aber nicht den Sachbearbeiter nieder mähen, der kann nix dafür). Ich kann mir hier auch nicht vorstellen, daß die RWE nicht in der Lage sein soll, eine korrekte Rechnung zu erstellen.
Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de

Schwarzer Kürbis:
Sachlich und ohne Emotionen ausgedrückt:

Due RWE hat trotz Aufforderung (Einschreiben) keine vernünftige und nachvollziehbare Jahresendabrechnung mir als Kunden zugeschickt.

Die RWE hat keinerlei schriftliche Gaspreiserhöhungen bei mir als Kunden geltend gemacht.

Ich habe die neuesten Downloads der Unbilligkeitseinwände, bzw. Widersprüche benutzt.

Danke für eure vielen Antworten.

Mit freundlichen Grüssen,

ein Kürbis

 :)

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