Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

RWE spielt verrückt!

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Schwarzer Kürbis:
Ich habe drei Einschreiben an den Energieversorger RWE geschickt, um gegen die laufenden Gaspreiserhöhungenund die Jahresaberchnung vorzugehen.
Des weiteren die Forderung auf Einstellung der Androhung einer Gassperre, Unbilligkeit der Gaspreise, etc.

Eine Schutzschrift wurde dem Amtsgericht auch vorgelegt. Denn die RWE hat die Androhung einer Gassperre nicht eingestellt, im Gegenteil.

Hilft alles nichts, die RWE bat zum Termin vor Gericht, jenes Unernehmen kennt keine Gnade oder Ängste vor Unbilligkeit ihres Preises!


Gestern hatte ich einen Termin zur Güteverhandlung vor dem Amtsgericht Recklinghausen. Ich war extrem gut vorbereitet, hatte das neueste Schreiben des Bundeskartellamtes dabei, eine von mir erstellte Berechnung die aufzeigt dass die RWE meinen tatsächlichen Gasverbrauch zu hoch errechnet hat, usw.

Ich habe in 17 Monaten nur 1630 Kubkimeter Gas verbraucht, der Bundesdurchschnitt für einen Zweipersonen-Haushalt liegt bei 2500 Kubikmeter in 12 Monaten, ich war also sehr sparsam!

Vor Gericht zweifelte ein von der RWE bestellter gegenerischer Anwalt nicht nur meine perfekte Berechnung an, er drohte gegenüber den Vorsitzenden weiterhin an, eine Gassperre durchzusetzen, mit fadenscheinigsten Begründungen. Ihre Preiskalkulationen mögen die Herren aber nicht offenbaren noch bat der Vorsitzende leider die RWE darum.

Auch nachdem ich den Vorsitzenden davon in Kenntnis setzte, dass ich mich aufgrund der "Unbilligkeit der Gaspreise nach §315 BGB weigere zu zahlen und dass es rechtswidrig wäre, meinen Gasanschluss zu sperren, schrie der gegnerische Rechtsanwalt "Da könnte ja jeder kommen, zahlen Sie erst einmal, dann können wir weitersehen!"

Der Vorsitzende hat nicht sofort ein Urteil verkündet da ihm der Fall zugewiesen wurde und er laut eigener Aussage noch keine Zeit hatte, sich darin einzuarbeiten.
Der Vorsitzende war im Übrigen sehr freundlich.
Doch es geht ja nur um die Androhung und Durchsetzung einer Gassperre.

Wie kann die RWE als Monopolversorger gegen eindeutige Rechtsprechung des Bundeskartellamtes und des Bundesgerichtshofs ernsthaft vor Gericht fordern, eine Gassperre durchführen zu wollen und dieses Recht auch noch einfordern?

Ich habe alles genau so gemacht wie es auf www.energiepreise-runter.de stand, alles!

Ferner habe ich meinen tatsächlichen Gasverbrauch bisher bei 770 Eur. errechnet, tabellarisch genauso wie die RWE ihn errechnet, Mehrwertsteuer inbegriffen.

Die RWE fordert jedoch 1250 Eur., und da sind meine bisherigen Abschläge nicht einmal berücksichtigt. Der gegnerische Anwalt behauptete sogar, meine Berechnungen wären total falsch (dabei sind sie genauso errechnet wie der RWE es tat)!

Noch nie in meinem Leben habe ich eine derartige Willkür seitens eines Unternehmens erlebt!

Die RWE muss entweder weltfremd sein, oder der im Übrigen überhaupt nicht gut vorbereitete gegnerische Rechtsanwalt hat kein Interesse an Tatsachen, ausser den Gerichtsvollzieher für die RWE zu spielen.

Ich weiss noch nicht wie das Ganze ausgeht aber eine Frage hätte ich vorab:

"Wieso, wenn es angeblich eindeutig rechtswidrig ist, will die RWE mir den Gashahn mittels Gerichtsbarkeit sperren?"

Es wäre schön wenn ich eine Antwort bekäme!

Gruss aus Recklinghausen

kamaraba:
@Schwarzer Kürbis

ich lese richtig - Sie waren ohne Anwalt vor dem Amtsgericht? :cry:
Das ist ja wie Russisch Roulette mit 6 Kugeln.
Das sollte man m.E. nicht tun und für Waffengleichheit sorgen.
Und ich denke mal das zu dieser Handlungsweise so nicht geraten wird.

Gruss aus Karlsruhe

www.faire-energiepreise.de

Cremer:
@Schwarzer Kürbis,

ich nehme an, es war eine Anhöhrung.

auch in solchen Fällen sollten Sie gut beraten sein, dies nur mit einem Fachanwalt für Energierecht zu tätigen.

Sie finden diese hier im www.energienetz.de

Hatten Sie denn gemäß Musterbrief nach § 315 BGB Widerspruch eingelegt gehabt?

Schildern Sie doch mal um was es im Konkrekten ging.

Was hatte denn die RWE beim Gericht beantragt?  
- Sperre?
- Zugang im Haus/Wohnung zum Zähler



Das Gericht wird einen Beschluss verfassen.

jroettges:
@Schwarzer Kürbis
Ein gut formulierter und den Sachverhalt vollständig schildernder Brief an das Bundeskartellamt mit Abschrift für die RWE könnte sicher auch nichts schaden.

Das Kartellamt spricht.

BÖGE: Klares Nein. Sperrandrohungen und Änderungskündigungen gegenüber Verbrauchern, die unter Berufung auf §315 BGB Preiserhöhungen nicht bezahlen, sind unzulässig. Das stellt einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. Gleiches gilt für die Praxis mancher Versorger, in dieser Situation Sonderverträge mit Verbrauchern zu kündigen und Kunden in den teureren Grundversorgungstarif herabzustufen. Sollten Unternehmen künftig dagegen verstoßen, müssen sie mit einem Verfahren rechnen.

Schwarzer Kürbis:
Danke für die schnellen Antworten...

So, ich konkretisiere den Fall jetzt näher:

Erstens war ich selbstverständlich mit einem Anwalt im Amtsgericht während der "Güteverhandlung", bzw. Anhörung.

Zweitens, der Vorsitzende hatte meines Erachtens überhaupt keine Ahnung vom §315 BGB, er konnte sich auch laut eigener Aussage kaum vorbereiten da ihm der Fall von einem Kollegen kurz vorher zugetragen wurde.

Ich habe selbstverständlich die Musterbriefe (zu finden auf www.energiepreise-runter.de) verwendet, ausführlich und sogar mit meinem eigenen Berechnungsbogen, dem ich die gleiche Grundlage zuwies wie der RWE das eben handhabt:

Den Verbrauch (1078 m3) x den Faktor 11,43 (kwh) x 4,39240 Cent, dann geteilt durch 100, ergab bei mir um die 700 Eur., selbstverständlich habe ich die Mehrwertsteuer berücksichtigt, also ich kann rechnen!

Doch die RWE hat nach wie vor eine Nachforderung für die Jahresabrechnung von sage und schreibe 1025 Eur. errechnet.

Das kann nur Humbug sein, die Abschläge sind in jener Rechnung schon berücksichtigt, soll heissen, bei einem Verbrauch pro Jahr von nur 1078 Kubikmeter (das ist verdammt niedrig) will die RWE eine exorbitante Nachzahlung.

Kein Wunder dass ich mich verweigere, und eben wegen dieser selbigen "Verweigerung" möchte die RWE eine Gassperre vor Gericht durchsetzen!

So, das Wesentliche ist gesagt. Ja, mein Anwalt hat der RWE bei Sperrung 500.000 Eur. Strafe angedroht, ersatzweise 6 Monate Haft für den Vorstandsvositzenden Roels (ehem. Shell Oil), ja, ich habe alle Musterbriefe verwendet, ja ich schulde der RWE auf keinen Fall soviel Geld, und die Kontoauszüge der RWE weisen eklatante Fehler auf, einige Abschläge meinerseits wurden nicht einmal erwähnt, bzw. in der Aufrechnung erwähnt!

Bei solch einer Sachlage, und der Tatsache dass ich mich auf "unbillige Gasversorgung" seitens eines Monopolunternehmens berufe, und der Tatsache dass ich die RWE dazu aufforderte (Einschreiben) ihre Kalkulationsgrundlagen offenzulegen, kann ich rein theoretisch nicht verlieren, bzw. die RWE mir den Gashahn zudrehen.

Wieso dann beschleicht mich dieses dumme Gefühl, dass der Richter trotzdem nicht zu meinen Gunsten entscheiden wird, obwohl ich ihm ausdrücklich sagte dass das Bundeskartellamt es als "rechtswidrig" erachtet, den Gasanschluss zu sperren.

Und für die letzten Zweifler, ich habe schon längst das Landeskartellamt (Herrn Straßburger) über die Zustände informiert. Und Herr Straßburger hatte zwar ein nettes Gespräch mit mir geführt, jedoch konnte er mir augenscheinlich nicht weiterhelfen!

Also, wie konnte so etwas wie gestern vor dem Amtsgericht passieren?

Ich würde mich nunmehr über tatsächliche Lösungswege, bzw. konkrete Ratschläge doch sehr freuen.

Die RWE versucht nach wie vor, mir den Gasanschluss widerrechtlich zu sperren, das ist doch eine Farce ohnegleichen!

Mit freundlichen Grüssen,

ein Kürbis

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