Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE spielt verrückt!
Cremer:
@schwarzer Kürbis,
nicht unterkriegen lassen.
8) bleiben
Widerspruch für nächste Instanz vorbereiten.
Ist es auch der richtige Anwalt?
Ein Fachanwalt für Energierecht?
Dann sollte er wissen, wies weitergeht.
Schwarzer Kürbis:
Moin superhaase, danke für die schnelle Antwort.
Okay, meine Berechnung (und die hat Hand und Fuß):
--- Zitat ---( Differenz von 1.03.05 – 9.08.06 oder 17 Monate)
6133 – 4606 = 1527 (Zählerstand)
Demzufolge habe ich in 12 Monaten nur 1078 Kubikmeter Gas (aufgerechnet) verbraucht (1527 / 17 x 12).
1078 x 11,43 (Faktor) = 12321,54 kwh
12321,54 x 4,39240 cent = 54121,13 / 100 =541,21 Eur.
541,21 /100 x 116 (Mehrwertsteuer) = 627,80 Eur.
Vom 1. März 2005 bis zum 9. August 2006 (17 Monate) verbrauchte ich also im Gegensatz der "von der RWE errechneten 2500 m3" nur tatsächliche 1078 m3, ich liege somit um die Hälfte niedriger als der Bundesdurchschnitt in einem 2 x Personenhaushalt.
Theoretisch, denn die RWE Westfalen-Weser-Ems hat meine Kontoaufstellung fälschlich dargelegt.
Zwei Abschläge fehlen auf der Kontoaufstellung, nämlich in Höhe von einmal 46 Euro und 38 Euro.
Somit schulde ich der RWE tatsächlich nur (mitsamt Mehrwertsteuer):
403,45 Euro (aufgerundet)
Die RWE Westfalen-Weser-Ems schuldet somit den zu erbringenden Beweis wie sie auf die exorbitante Summe von 995,35 Euro kommt (plus meiner Abschläge) und wieso die RWE zwei Abschläge einfach aus der Kontoaufstellung herausgelassen hat welche sie mir am 26.10.2006 zur Verfügung stellte.
--- Ende Zitat ---
Et voila!
Meine Argumentation habe ich dem Richter sogar zur Durchsicht dagelassen, zur freien Verfügung!
Wie gesagt, ich habe genau wie die RWE gerechnet. Genauso und nicht anders, ich kann rechnen!
Es ist schon traurig, wie das Recklinghäuser Amtsgericht immer wieder solch augenscheinlich unsinnige Urteile fällt!
:roll:
Wir Recklinghäuser sind es gewohnt, Du solltest mal sehen wieviel Urteile in der Revision beim Oberlandesgericht in Hamm wieder rückgängig gemacht werden.
Die Rechnung der RWE (jetzt halte Dich fest) ist wie folgt:
Kundennummer *************
Sehr geehrter Herr *******,
für den Zeitraum vom 02.08.2005 bis 10.07.2006 berechnen wir Ihnen:
Gas: 798,58 Eur.
abzüglich Ihrer Zahlungen: 152,00 Eur. (???)
zuzügl. Inkassokosten (???) 26,70 Eur.
zuzügl. Mahnkosten: 41,80 Eur.
zuzügl. offenstehende Rechnungsbeträge: 280,27 Eur. (???)
Forderung & 1. Abschlag 81 Eur. (???) 81,00 Eur.
Forderung: 1076,35 Eur.
Zieh Dir mal bitte den neuen Abschlag rein (81,00 Eur.) bei einem jährlichen Gasverbrauch von nur 1078 Kubikmeter Gas!
*lol*
Ich verstehe langsam auch aber rein gar nichts mehr, ausser dass die RWE augenscheinlich ohne Probleme am Recklinghäuser Amtsgericht durchkommt mit solch einem Unfug, ich frage mich warum?
:oops:
superhaase, wenn ich den gesamten Verbrauch vom Vertragsanfang bis zum Stand 9. August 2006 berechne, komme ich auf weniger Geld als die RWE mit ihrer "Ein Blatt-Jahresendabrechnung" für 12 lausige Monate.
(17 Monate Verbrauch = 889,29 Eur. (inkl. Mehrwertsteuer).
Die RWE fordert doch glatt 1076,35 Eur. für nur 12 Monate!!!???
Das Gericht hatte alle Papiere von mir mitbekommen, angefangen von der Entscheidung des Bundeskartellamts, aufhörend mit Urteilen anderer Gerichte zu § 315 BGB welche einschlägig zugunsten des Kunden waren.
Ich kann diese ganze Farce nicht mehr nachvollziehen.
ich werde mit meinem Anwalt eine "Eilbeschwerde" einlegen bevor die RWE noch auf die dumme Idee kommt, mir den Gasanschluss zu sperren.
Und dann hoffe ich auf eine Revision und auf eine vernünftige Entscheidung eines Vorsitzenden, was den "Unbilligkeitseinwand" anbegeht, immerhin bin ich als Kunde doch nicht verpflichtet, der RWE etwas nachzuweisen, die wollen doch Kohle von MIR!
Die RWE soll nachweisen, abgesehen davon dass ich immer noch auf eine aufgeschlüsselte, mehrseitige nachvollziehbare Jahresendabrechnung warte, wie sie überhaupt auf solche Summen kommt?
*lol*
Muss ich DENEN etwa noch das Rechnen mit ihren eigenen Tarifen beibringen?
Mit freundlichen Grüssen,
der Kürbis
Schwarzer Kürbis:
Hallo, Cremer.
Danke für die aufmunternden Worte.
Um ehrlich zu sein, mein Anwalt hat sich vor, während und nach der Gerichtsverhandlung immer "unzuverlässiger" verhalten. Ich bin zutiefst enttäuscht. Leider!
Ich werde morgen früh einen Fachanwalt für Energierecht konsultieren und mich fortan durch jenen vertreten lassen (Vorgespräch gabs schon).
Ich muß mich jetzt erst einmal wahnsinnig beeilen, denn sollte die RWE wirklich den Gasanschluß sperren, dann wird der Winter kalt. ich verstehe die Argumentation des Vorsitzenden partout nicht. Und ich werde dieser Farce auch nicht weiter als Laiendarsteller beiwohnen.
Jetzt ziehe ich andere Seiten auf, immerhin droht die RWE nicht nur mit einem unberechtigten Abdrehen des Gashahns, sie stellt auch falsche Froderungen in den Raum und versucht diese brutalst gerichtlich durchzusetzen gelichwohl ich das Gegenteil beweisen kann.
Wenn nur endlich die Richter auch einmal meine "hilfreichen" Gerichtsurteile zu § 315 BGB und anderweitigen Dokumente, z.B. meine Aufrechnung oder das Urteil des Bundeskartellamtes lesen würden!
*grmbhl*
Aber wer weiss, vielleicht geht es in der Revision gut aus?
Jedenfalls frage ich mich allen Ernstes, wie man als Kunde bei einem Verbrauch von nur 1078 Kubikmeter allen Ernstes um die 1025 Eur. zahlen soll?
Die RWE hat doch nicht mehr alle sechs Sinne beisammen wenn sie meint, mit ihren Kunden so umspringen zu müssen, halt ich korrigiere, die RWE ist ein Monopolist übelster Sorte dem die kleinen Kunden egal sind, Hauptsache globalisieren um noch mehr Mercedes-Limousinen den "angeblichen Vorständen" aus den Reihen deutscher Politiker bereitstellen zu können oder noch mehr Energieunternehmen im Ausland zu gründen.
Denn es kann ja nicht genug Geld auf der Welt geben. Wahrscheinlich sponsort die RWE die nächste Mars-Mission aufgrund der Vermutung daß Wärmebildkameras riesige Vorkommen an Erdgas dort gesichtet haben.
Das bringt mich unwillkürlich zu einer letzten allgemeinen ins Nichts gerichteten Frage:
Wann hat der Mensch angefangen, sich von buntbedrucktem Papier so beeinflussen zu lassen dass er sogar seine Seele an den Teufel verkaufen würde, und das für ein paar Kaschmir-Pullies und eine Villa im Badeparadis?
Wieviel Gier erträgt ein Mensch bevor er begreift, dass all der schnöde Mammon ihn nicht davor bewahrt, nackt zu sterben genau wie er nackt geboren wurde.
Mit freundlichen Grüssen,
ein Kürbis
Cremer:
@Schwarzer Kürbis,
nun, Sie haben die erste Lektion gelernt: Recht haben und Recht bekommen sind zweirlei Paar Schuhe. :cry:
Wie sagt H. Fricke immer: Auf hoher See und vor Gericht ist man mit Gott alleine.
Aber:
Richtigen Fachanwalt für Energierecht suchen. Der normale "Haus-und-Hofanwalt" ist in diesen Fällen falsch (gewesen).
Wichtig:
Revisionsantrag stellen. Dann ist Aufschub der Sperre gewährleistet.
Sie müssen auch dem Richter schriftlich sagen, welche Urteile er berücksichtigen soll.
Vielleicht hat der noch nie etwas vom BGH gehört.
Und automatisch informieren sich die Richter nie.
Erst durch Ihre Mitteilung welches Gericht und welches Az. kann/muss der Richter aktiv werden, also lesen!
Richter wollen dies immer "mundrerecht" aufbereitet haben.
superhaase:
Wenn diese 10 Zeilen die ganze Jahresendabrechnung sind, dann ist das wirklich eine Frechheit. Keine Angaben zu Zählerstand, Ablesedatum (oder geschätzter Zählerstand), Arbeitspreis, Grundpreis etc.? Woher kommen dann die von Dir erwähnten 2500m³, die die RWE errechnet hat?
Bei Deiner eigenen Berechnung ist allerdings auch ein Fehler:
Du kannst nicht einfach von 17 auf 12 MOnate mit 12/17 runterrechnen. Normalerweise wird da mit Gradtagszahlenfaktor gerechnet, so dass evtl. schon mehr als 1078m³ anzusetzen sind. Das muss dann aber auch aus der Rechnung hervorgehen.
Zu Inkasso- und Mahnkosten lässt sich nicht viel sagen. Ich hatte mich auch mit den SW München über zwei Jahre wegen meines Stromlieferantenwechsels gestritten. Schließlich haben sie es nach zwei Jahren aufgegeben, die Mahn- und Inkassokosten einzutreiben und darauf schriftlich verzichtet. Aber meine Gasrechnung hatte ich bis dahin immer voll bezahlt, eben nur die Mahn- und Inkassokosten nicht, die ja eigentlich auch nix mit dem Gasbezug zu tun hatten.
Zum offenstehenden Rechnungsbetrag wäre zu fragen, ob Du alle früheren Rechnungen voll bezahlt hast. Das ließe sich ja problemlos nachweisen, bzw. die RWE müsste die offenstehenden Beträge nachweisen.
Gegen einen zu hohen Abschlag sollte man sich auch wehren. Bei den SW München konnte mir am Telefon auch keiner erklären, warum sie von mir plötzlich 148€ mtl. Abschlag haben wollten, bei einer vorherigen Jahresrechnung von 1192€.
Die Berechnung der Abschlagszahlungen erfolgt bei vielen Versorgern wohl mit dem Zufallsgenerator.
Dazu sollte man eine Gegenrechnung aufmachen mit letzte Jahresrechnung/12 und den Versorger um eine genaue Begründung oder Berechnung für einen höheren Abschlag bitten.
Wie RR-E-ft im anderen Thread schon angedeutet hat, hat das Gericht vielleicht aufgrund nicht bezahlter und von Dir nicht bestrittener Beträge die Gassperre für zulässig erklärt. Das Problem bei Dir ist anscheinend, dass eine fragwürdige Rechnungsstellung der RWE mit dem Unbilligkeitseinwand Deinerseits zusammenkommt. Da ist der Richter wohl nicht mehr durchgestiegen.
Auf jeden Fall nicht aufgeben!
Mit dem neuen Anwalt und der nächsten Instanz ist Deine Aussicht schon wieder besser.
Vielleicht sollte man eine leistungsbezogene Vergütung für Richter einführen und deren Gehalt davon abhängig machen, wieviele Urteile von höheren Instanzen aufgehoben werden. Das wäre sicherlich ein angemessener Leistungsansporn für manche Sesselfurzer.
ciao,
sh
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