Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)

RWE spielt verrückt!

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RR-E-ft:
@Schwarzer Kürbis

Niemand braucht hier einen neuen Thread.

RWE spielt nicht verrückt, sondern war nach Beschreitung  des Rechtsweges - aus hier nicht bekannten Gründen - in erster Instanz erfolgreich.

Dem Richter am Amtsgericht braucht man an dieser Stelle keine Verse widmen, weil er es sowieso nicht lesen wird.

Möglicherweise waren selbst bei Unbilligkeitseinwand lediglich gegen Preiserhöhungen noch unstreitig erhebliche  Beträge offen, allein deretwegen das Gericht die Voraussetzungen für eine Versorgungseinstellung als gegeben ansah, ohne dass es auf die Unbilligkeitseinrede im Übrigen ankam.

Das entspräche der ständigen Rechtsprechung und wäre nicht zu beanstanden.

Die Entscheidung selbst sollte man sich von seinem Anwalt erklären lassen, ebenso wie ggf. bestehende Möglichkeiten über die weitere Verfahrensweise.

Remus:
uiuiui...da wird einem ja Angst und Bange, wenn man das liest (also mir zumindest  :roll: )

superhaase:
Oje, der Amtrichter scheint ja ein echter Volldepp zu sein! Wenn es wirklich stimmt was Du hier alles schreibst.
Es gibt in deutschen Landen leider auch Richter, die ihren Sessel räumen sollten. Bei Euch scheint das ja bekannt zu sein.

Wieso würdigt er nicht, dass die Abrechnung offensichtlich falsch ist?
Wenn schon die Kontoauszüge nicht stimmen.
Mich würde die falsche Rechnung mal interessieren, wie die aussieht.
Sehr rätselhaft alles.

Ist denn eine Berufung möglich? War das nicht ein Gütetermin? Steht die eigentliche Verhandlung noch aus?
Ich würde da weitergehen. Was sagt denn Dein Anwalt?

RR-E-ft:
@Remus

Kein Grund zur Sorge. Der Fall scheint besonders zu liegen:



--- Zitat ---1) Ich hätte unregelmässig Raten bezahlt und es würden noch Beträge ausstehen.

(Dies stimmt zweifellos aber wie soll man denn auch zahlen wenn man NIE eine vernünftige Jahresabrechnung von der RWE erhalten hat?)
--- Ende Zitat ---


Wenn fällige Beträge in nicht nur unerheblichem Umfange ausstehen, dann darf auch gesperrt werden.

Was wer unter einer "vernünftigen" Jahresabrechnung versteht, kann dahinstehen. Gab es eine solche, und sind aus dieser unstittig erhebliche Beträge fällig und offen und man zahlt diese nicht, so kann der Versorger selbstredend die Versorgungseinstellung androhen.

Der Betroffene kann ja nun noch - unter Vorbehalt - zahlen und so die Voraussetzungen der Versorgungseinstellung beseitigen. Auch ein Hausverbot hilft weiter, wenn dann erst wieder der Versorger zum Gericht muss, um sein Zutrittsrecht durchzusetzen....

Schwarzer Kürbis:

--- Zitat ---Niemand braucht hier einen neuen Thread.

RWE spielt nicht verrückt, sondern war nach Beschreitung des Rechtsweges - aus hier nicht bekannten Gründen - in erster Instanz erfolgreich.

Dem Richter am Amtsgericht braucht man an dieser Stelle keine Verse widmen, weil er es sowieso nicht lesen wird.
--- Ende Zitat ---


Lieber RR-E-ft,

Du magst annehmen, dass die RWE im Recht ist, Du magst sogar glauben dürfen, dass § 315 BGB unerheblich ist in meinem Fall, Du darfst mir sogar schreiben dass "niemand hier einen neuen Thread braucht"!

Doch Tatsache bleibt:

Wer Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB einlegt, dem darf man den Gasanschluss nicht sperren, ohnehin sind nicht berechtigte Sperrandrohungen der RWE untersagt.

Ich schrieb hier, dass ich ca. 400 Eur. schulde, ja, ich habe dies errechnet, auf den Grundlagen der Preiskalkulierung seitens der RWE, die mir zur Verfügung standen (halbjährliche Abrechnung).

Doch die RWE stufte mich nicht nur schon nach 6 Monaten viel zu hoch ein (60 Eur., dann 82 Eur.), ich habe NIEMALS eine nachvollziehbare Jahresendabrechnung von der RWE erhalten!

Also kürzte ich meine Pauschalen!

Punkt.

So ist die Sachlage. Ich könnte hier noch für Dich anführen, dass ich nur 1300 Kubikmeter Gas in 12 Monaten verbraucht habe (weniger als 2000 m3 in 24 Monaten), ich schulde nach meiner Berechnung insgesamt nur ca. 740 Eur., was die Jahresendabrechnung anbegeht, meine Abschläge nicht miteinberechnet.

Da ich aber NIEMALS eine vernünftige Jahresendabrechnung bekam, zahle ich nicht, so ist das eben.

Die Beweislast liegt bei der RWE, ich werde mich hier nicht rechtfertigen müssen, wohl eher die RWE wie sie bei sage und schreibe 1300 m3 Verbrauch auf über 1500 Eur. kommt!

Diese exorbitante, unrealistische Summe, diese freche Forderung werde ich jedenfalls NICHT erfüllen. Ich ZAHLE nur für meinen tatsächlichen Verbauch.
Ich weigere mich, die RWE zu bereichern, und zwar mit nicht gerechtfertigten Summen die in keinerlei Weise mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmen.

Aber danke für Deine "konstruktive" Kritik!

 :wink:

Im Übrigen:


--- Zitat ---RWE war nach Beschreitung des Rechtsweges - aus hier nicht bekannten Gründen - in erster Instanz erfolgreich.
--- Ende Zitat ---


Die Gründe SIND bekannt (siehe Thread "RWE spielt verrückt")

Das Gesetz ist ausserdem zum Schutz des Schwächeren verpflichtet, nicht zum Schutz eines milliardenschweren Energieunternehmens welches ungerechtfertigte Geldsummen von ihren Kunden fordern!

 :oops:

Mit freundlichen Grüssen,
ein Kürbis

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