Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE spielt verrückt!
superhaase:
@Kürbis:
Berichte uns doch bitte, wie das bei der Verhandlung vor Gericht weitergeht - das ist sehr interessant für uns.
Viel Erfogl!
ciao,
sh
Schwarzer Kürbis:
superhaase,
mache ich liebend gerne.
Mit freundlichen Grüssen,
ein Kürbis
Schwarzer Kürbis:
Am 21.11.06 hatte ich einen Termin zur Güteverhandlung vor dem Recklinghäuser Amtsgericht.
Der Vorsitzende sagte am Ende der Verhandlung: "Ein Beschluss ergeht nach der Sitzung!"
Seitdem habe ich nichts mehr vom Vorsitzenden gehört.
Bis zum heutigen Tage erging immer noch kein Beschluss.
Was soll ich davon halten?
:?:
Schwarzer Kürbis:
Das Recklinghäuser Amtsgericht hat ein Urteil im Namen des Volkes gefällt, ein sehr denkwürdiges Urteil zudem!
*Mein Antrag der einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung meines Gasanschlusses wird ZURÜCKGEWIESEN!
*Ich trage die Kosten des Verfahrens!
*Das Urteil ist voräufig vollstreckbar!
*Mir wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden!
Das Amtsgericht beruft sich bei seiner Entscheidung auf zwei Gründe:
1) Ich hätte unregelmässig Raten bezahlt und es würden noch Beträge ausstehen.
(Dies stimmt zweifellos aber wie soll man denn auch zahlen wenn man NIE eine vernünftige Jahresabrechnung von der RWE erhalten hat?)
2) Die RWE ist gemäß §33 Abs. 2 AVB-Gas V zur Sperrung nach Auffassung des Gerichts berechtigt!
(Nur damit ich das auch richtig lese, hat der Richter da gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts entschieden, nachdem Gassperrandrohungen eines Monopol-Lieferanten unzulässig wären, bzw. seit neuestem unter Androhung einer Geldstrafe stehen?)
Also ich für meinen Teil verstehe die weder das Urteil noch die Begründung, nur eines verstehe ich. Das Recklinghäuser Amtsgericht hat meinen Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB ignoriert (laut Urteil kann § 315 BGB nach Auffassung des Gerichts dahinstehen!).
Ferner wäre die Problematik des § 315 (PROBLEMATIK???) nicht prägend für den Rechtsstreit!
NEIN, liebes Amtsgericht! Es geht ja schliesslich nur darum, dass ich errechnet habe dass ich der RWE nur ca. 400 Eur. schulde wohingegen die RWE behauptet, es fehlen ANGEBLICH ca. 800 Eur. (jetzt auf einmal, vorher wollte die RWE 1025 Eur.)!
Ist ja nur eine Differenz von 400 Eur.!
*lol*
Und dass die RWE (ich habe es schriftlich dem Vorsitzenden überreicht zur Durchsicht) die RWE mehrfach aufgefordert habe (per Einschreiben) mir eine prüfungsfähige und nachvollziehbare Jahresendabrechnung zu überreichen, das hat das Gericht augenscheinlich auch ignoriert, bzw. die RWE darf ohne jegliche Rechtfertigung oder Nachweis jetzt schon darüber bestimmen, wieviel Geld ich ihr schulde?
Jetzt darf die RWE mit Duldung des Gerichts auch noch meinen Gasanschluss SPERREN, gleichwohl ich dem Vorsitzendem die Darlegung des Bundeskartellamtes zur Durchsicht hinterlegte, dass eine Gassperrandrohung rechtswidrig sei bei Energieversorgern!
*grmbhl*
Leute, ich hege mittlerweile grösste Zweifel an unserem Rechtssystem!
Ich bin so richtig schön sauer. Und ich denke dass ich nach wie vor im Recht bin!
Mit freundlichen Grüssen, ein Kürbis
:roll:
Schwarzer Kürbis:
Das Recklinghäuser Amtsgericht hat ein Urteil im Namen des Volkes gefällt, ein sehr denkwürdiges Urteil zudem!
SIEHE AUCH "RWE spielt verrückt"
*Mein Antrag der einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung meines Gasanschlusses wird ZURÜCKGEWIESEN!
*Ich trage die Kosten des Verfahrens!
*Das Urteil ist voräufig vollstreckbar!
*Mir wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden!
Das Amtsgericht beruft sich bei seiner Entscheidung auf zwei Gründe:
1) Ich hätte unregelmässig Raten bezahlt und es würden noch Beträge ausstehen.
(Dies stimmt zweifellos aber wie soll man denn auch zahlen wenn man NIE eine vernünftige Jahresabrechnung von der RWE erhalten hat?)
2) Die RWE ist gemäß §33 Abs. 2 AVB-Gas V zur Sperrung nach Auffassung des Gerichts berechtigt!
(Nur damit ich das auch richtig lese, hat der Richter da gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts entschieden, nachdem Gassperrandrohungen eines Monopol-Lieferanten unzulässig wären, bzw. seit neuestem unter Androhung einer Geldstrafe stehen?)
Also ich für meinen Teil verstehe die weder das Urteil noch die Begründung, nur eines verstehe ich. Das Recklinghäuser Amtsgericht hat meinen Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB ignoriert (laut Urteil kann § 315 BGB nach Auffassung des Gerichts dahinstehen!).
Ferner wäre die Problematik des § 315 (PROBLEMATIK???) nicht prägend für den Rechtsstreit!
NEIN, liebes Amtsgericht! Es geht ja schliesslich nur darum, dass ich errechnet habe dass ich der RWE nur ca. 400 Eur. schulde wohingegen die RWE behauptet, es fehlen ANGEBLICH ca. 800 Eur. (jetzt auf einmal, vorher wollte die RWE 1025 Eur.)!
Ist ja nur eine Differenz von 400 Eur.!
*lol*
Und dass die RWE (ich habe es schriftlich dem Vorsitzenden überreicht zur Durchsicht) die RWE mehrfach aufgefordert habe (per Einschreiben) mir eine prüfungsfähige und nachvollziehbare Jahresendabrechnung zu überreichen, das hat das Gericht augenscheinlich auch ignoriert, bzw. die RWE darf ohne jegliche Rechtfertigung oder Nachweis jetzt schon darüber bestimmen, wieviel Geld ich ihr schulde?
Jetzt darf die RWE mit Duldung des Gerichts auch noch meinen Gasanschluss SPERREN, gleichwohl ich dem Vorsitzendem die Darlegung des Bundeskartellamtes zur Durchsicht hinterlegte, dass eine Gassperrandrohung rechtswidrig sei bei Energieversorgern!
*grmbhl*
Leute, ich hege mittlerweile grösste Zweifel an unserem Rechtssystem!
Ich bin so richtig schön sauer. Und ich denke dass ich nach wie vor im Recht bin!
Mit freundlichen Grüssen, ein Kürbis
:roll:
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