Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE spielt verrückt!
superhaase:
@Kürbis:
Was ich bei Deinen Ausführungsn nicht verstehe: :?
Du sagst, Du hast die gleiche Rechnung wie RWE aufgemacht, und kommst wegen Deines sehr geringen Verbrauchs auf nur 700€. Die RWE verlangt aber eine Nachzahlung von 1025€.
Geht RWE nun von einem höheren Verbrauch aus, oder von einem höheren Preis?
Hast Du die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis eingewendet, oder nur gegen die Erhöhungen?
Hast Du die Anschlagszahlungen wegen Deines Unbilligkeitseinwandes gekürzt? Wenn ja, wie weit?
Hat RWE vielleicht noch Forderungen aus vorherigen Jahre dazugerechnet?
Ich verstehe Deine Erregung, aber so werden wir hier nicht schlau draus.
Denkst Du Dein Anwalt hat das Energierecht und die aktuelle Urteilshistorie im Griff?
Wenn ja, dann wird er es schon deichseln, da können wir hier auch nicht mehr tun. Wenn nicht, solltest Du vielleicht einen Spezielisten für Energierecht als Anwalt beauftragen.
Ich habe vor Gericht auch schon mal einen ähnlich haarsträubenden Auftritt eines Versicherungsanwalts erlebt - er hatte wenig Substanzielles zu bieten und dafür eine Show abgezogen. Genutzt hats ihm wenig.
Die Richter wissen solche Shows schon einzuschätzen und lassen sich dadurch i.A. nicht blenden.
Cool bleiben. :cool:
ciao,
sh
Schwarzer Kürbis:
*Cremer:
Ich habe bis dato 3 schriftliche Sperrandrohungen erhalten.
Es war im Übrigen eine Güteverhandlung, dennoch sprach der Anwalt der RWE sich gegenüber dem Vorsitzenden für eine Gassperre aus.
Ich habe dem Amtsgericht eine Schutzschrift eingereicht, diese wurde leider im ersten Schritt abgelehnt, ich habe danach eine erweiterte Schutzschrift eingereicht, worauf der Vorsitzende anscheinend den Termin zur Güteverhandlung anberaumte.
Danke für die präzisen Ausführungen Ihrerseits.
*jroettges,
danke für die lieben Worte. Der Richter war in der Tat sehr freundlich.
*dattelner, in der Tat ist unser Amtsgericht in Anwaltskreisen auch als "Schrecklinghausen" bekannt!
*superhaase,
die RWE, bzw. deren Anwalt geht nicht nur von einem höheren Verbrauch aus gleichwohl ich dem Vorsitzenden beweisen konnte, dass etwaige Gasabschläge von momentan "81 Eur." unrealistisch seien denn ich habe in 17 Monaten nur 1670 m3 Gas verbraucht.
Hier noch einmal meine Berechnung: Die Kubikmeter Gas mal den "Faktor" (11,43) mal die "Gebühr" (4,39240 Cent), dann durch Hundert teilen, schon hat man die korrekte Formel mit der die Rwe auch rechnet.
Diesen Betrag geteilt durch Hundert mal 160 (Mehrwertsteuer) und schon hat man den letztendlichen Preis insgesamt für die Abrechnung.
Leider komme ich auf ca. 770 wohingegen die RWE auf sage und schreibe
ca. 1500 Eur. für den gleichen Zeitraum kommen und ich KANN RECHNEN!
:wink:
Ich habe des weiteren nie eine vernünftige Jahresendabrechnung seitens der RWE bekommen, auch nicht als ich per Einschreiben die Kalkulationsgrundlage und eine richtige Endabrechnung anforderte.
Es kam ein Schreiben der RWE zurück in welchem folgende Worte zu lesen waren:
Es tut uns leid dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass wir alle Kunden gleich behandeln müssen, also zahlen Sie. Haben Sie auch Verständnis dafür dass wir unsere internen Kalkulationen nicht offenlegen können, bla bla.
Ein Hohn, wie ich finde!
ich hatte im Vorfeld schon per Einschreiben der RWE geschrieben dass sie die Androhung einer Gassperre binnen drei Werktagen zurückzunehmen habe. Vor Gericht wiederholte ich mein Anliegen. Der gegnerische Rechtsanwalt lehnte dies sogar ab und forderte erneut vom Vorsitzenden dass mein Gasanschluß gesperrt wird.
man wird sehen, in Kürze wird der Beschluß des Amtsgerichts bei mir eintrudeln, bis dahin kann ich nur abwarten und Tee trinken.
Mit freundlichen Grüssen,
ein Recklinghäuser Kürbis
Cremer:
@Schwarzer Kürbis,
wieso kann ein Amtsgericht eine Schutzschrift nicht akzetieren bzw. ablehnen?
Ich mir vollkommen neu.
Nun, haben Sie mal die RWE darauf aufmerksam gemacht, dass ggf. die Mahn- und Rechnungsabteilung sich mit der Kundeabteilung unterhalten möge.
Vielleicht ist Ihr Woiderspruch beim Kundenservice gelandet und die Rechnungsabteilung hat überhaupt keine Ahnung.
Sie ätten beim AG der RWE unterstellenb sollen ,dass hausinterne Querkommunikation offensichtlich gefehlt hat. Ferne muss der RWE als einer der großen Oligopole unterstellt werden, dass sie sehr wohgl wissen, wie man mit Widersprüchen nach § 315 umzugehen hat und daraus folgt, dass dies hier eine reine Schikane ist.
Schwarzer Kürbis:
Cremer,
der ursprünglich für meine Schutzschrift zugeteilte Vorsitzende war doch tatsächlich der Auffassung, dass erst dann eine Schutzschrift nötig wäre, wenn eine Sperrung der Gaszufuhr angekündigt würde!
Unnötig von mir, jetzt noch zu erwähnen dass ich den gleichen Vorsitzenden in meiner Schutzschrift darauf aufmerksam machte, dass ich schon "mehrere" Androhungen einer Gassperre erhalten hatte, oder?
Auch dass der Vorsitzende in seiner Antwort, bzw. der Ablehnung der Schutzschrift schrieb:
...wenn Ihnen konkret die Sperrung der STROMZUFUHR angekündigt wird...
bleibt ein ungeklärtes Mysterium!
:shock:
Selbstverständlich haben mein Anwalt und ich den gegnerischen Rechtsanwalt darauf aufmerksam gemacht, dass ein Monopol-Unternehmen wie die RWE kein Recht auf einseitige, unbillige Preiserhöhungen hat oder dass die exorbitante geforderte Summe völliger Blödsinn ist!
Des weiteren zeigte ich dem Vorsitzenden auch meine Kontoauszüge mit den Pauschalen welche in direktem Widerspruch zu den RWE-Kontodaten stehen (es fehlten zwei Abschläge).
Ich habe im Übrigen die RWE nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die eine Abteilung sich mit der anderen unterhält, dies hat einen Grund!
Meine Einschreiben gingen an die RWE und diese Firma verfügt doch über einen Postverteiler der funktionieren sollte.
Die RWE hat genug Geld übrig für einen ehemaligen Shell-Oil Manager wie Herrn Roels, dieser bekommt ungefähr 8,2 Millionen Eur. Jahresgehalt.
Da bleibt doch bestimmt auch etwas übrig für den armen internen Postboten!
Aber Sie haben recht, Cremer. Vielleicht hätte ich in meinem Einschreiben der RWE mitteilen sollen, dass die armen Postverteiler endlich eine Gehaltserhöhung kriegen sollten, denn dann würden jene endlich die Post an die richtigen Stellen austeilen!
:wink:
Ich nehme es heute, einen Tag nach der Güteverhandlung, mit ein wenig Humor.
Der RWE steht nämlich noch ein grösserer Schock ins Haus. Als nächstes werde ich die "Billigkeit" ihres Stroms in Frage stellen.
Ich möchte den gegnerischen Anwalt noch einmal durch den Gerichtssaal posaunen hören dass "dieselbe Grundlage" auf welcher die RWE ihre Rechnungen erstellt und welche ich benutzte, falsch (!) wäre.
Das war einfach nur sensationell. Dr. Weber (gegnerischer Anwalt) hätte sich meines Erachtens ein wenig besser vorbereiten sollen für seinen fulminanten Auftritt.
Ich wünsche ihm, dass auch er irgend eines schönen Tages in die Kalkulationsgrundlagen seines Klienten eingeweiht wird!
:wink:
Zu Ihrer Aussage dass die RWE sehr wohl wisse dass es den § 315 BGB gibt und dass Verbraucher auch Rechte haben, das wissen die von der RWE genauso gut wie ich und Sie. Die Unwilligkeit, dies einzusehen, hat allerdings Methode, befürchte ich.
Während ich nämlich der RWE eine Kopie meines Einschreibens zum Unterschreiben vor Ort im Kundenberatungscenter vorlegte bezüglich der Absenkung der Pauschalen, Hausverbot, Nichtbezahlung der Jahresendabrechnung wegen Unbilligkeit, etc. saß vor mir ein junges Pärchen dem man den Stromanschluß gesperrt hatte.
Die RWE-Kundenberaterin sagte laut (so dass es alle Anwesenden hörten):
"Dann gehen Sie schnell zur ARGE und beantragen ein Darlehen. Die müssen Ihnen ein Darlehen gewähren. Dann haben Sie auch bald wieder Strom!"
(Ich habe einen Zeugen für dieses beiläufig mitbekommene Gespräch)
Diese Gas & Stromsperren verfolgen doch einen Zweck. Seitdem es Hartz-IV gibt, wissen die Energieversorger um das SGB II. Sie wissen genau dass, sollte einem Erwerbslosen der Hahn zugedreht werden, jener dazu gezwungen wird, ein Darlehen aufzunehmen.
Somit spielt die Politik augenscheinlich den Energieversorgern direkt in die Hände. Denn die ARGEn müssen den Erwerbslosen die Gelder für die übertreuerten Preise, bzw. Nachzahlungen geben.
Die Dummen sind leider die 5 Millionen Erwerbslosen in Deutschland, die mit jeder Preiserhöhung noch mehr Schulden bei den jeweiligen ARGEn und Argenturen für Arbeit anhäufen.
Die Gewinner können demzufolge nur die Energieversorger sein, oder?
Das ist eine sehr sehr traurige Erkenntnis!
Cremer:
@Schwarzer Kürbis,
top !!! :D :D :D
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