Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sondervertragskunden und fallende Preise ...
DieAdmin:
--- Zitat von: \"Kampfzwerg\" ---@Evitel2004
--- Zitat ---wir haben da eine neue Kundennummer bekommen. Hab ich da jetzt einen neueren Vertrag?
--- Ende Zitat ---
Bei Änderung der Kundennummer ist immer Vorsicht geboten!
Bei uns gibt es bspw. eine Vertragskontonummer (Kunden-Nr.) und eine Vertragsnummer. Wichtiger ist letztere, die darf sich nicht ändern, sonst stimmt was nicht.
--- Ende Zitat ---
Ich finde keine Vertragsnummer, sondern nur eine Verbrauchsstellennummer auf den Rechnungen. Nach der Umstellung hat sich die Kundennummer geändert. Aus Sicherheitsgründen kürze ich da lieber wie bisher.
--- Zitat von: \"Kampfzwerg\" ---
--- Zitat ---Es heißt jetzt aber auch, dass bei Wohnungswechsel ich partout darauf achten muss, nicht in einen Sondervertrag zu kommen, sonst bin ich verpflichtet den dann überteuerten Preissockel zu zahlen
--- Ende Zitat ---
Verstehe ich nicht. Ein SV ist doch eine zweiseitige Willenserklärung, die der Unterschrift beider Vertragsparteien bedarf.
Und i.d.R sind die Preise niedriger.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
--- Ende Zitat ---
Der Vermieter hatte damals, die Daten der neuen Mieter an die EVI geschickt (Zählerummeldung).
Wenn ich das Glück habe, in eine Wohnung zu ziehen, wo ich wieder einen Direktvertrag habe, kann ich das ablehnen.
Wenn ich in eine neue Wohnung ziehe, wo der Vermieter einen SV hat (für die entsprechende Wohnung), richtet sich das dann daran, wie "alt" dieser Vertrag ist. Ist der neueren Datum muss ich als Mieter auch den teueren Preis zahlen.
RR-E-ft:
@jroettgens
Zu den Sondervertragskunden lesen Sie vielleicht folgenden Beitrag:
http://www.pontepress.de/pdf/200602U13.pdf
Im Übrigen kennt auch der Bund der Energieverbraucher die tatsächlichen effizienten Kosten und angemessenen Gewinne in der gesamten Lieferkette nicht und ist deshalb auch nicht in der Lage, den angemessenen Preis für einzelne Regionen zu benennen.
Er konnte nur nachweisen, dass die derzeit geforderten Preise nicht angemessen sein können, mehr nicht.
Es handelte sich - auch bei den Beiträgen in der Energiedepesche - immer um Abschätzungen unter bestimmten Grundannahmen, etwa der Gaspreise 1997, wobei jedoch deutlich gemacht wurde, dass auch diese schon nicht der Billigkeit entsprochen haben müssen....
Den angemessenen Preis kann niemand bestimmn, der die Interna der Kostenkalkulationen in der gesamten Lieferkette nicht kennt.
Sie selbst werden deshalb den angemssenen Preis auch nicht kennen können.
Das ist nicht schlimm:
§ 315 Abs. 3 Satz 1 BGB.
Santos:
--- Zitat von: \"Kampfzwerg\" ---Ein SV ist doch eine zweiseitige Willenserklärung, die der Unterschrift beider Vertragsparteien bedarf.
Und i.d.R sind die Preise niedriger.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
--- Ende Zitat ---
So verstehe ich diese Vertragsform zumindest. Wenn ich das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) richtig auslege, dann finde ich darin einige konkrete Angaben.
Zwei relevante Gesetze aus dem EnWG - in der Geltung ab 13.07.2005
§ 36 Grundversorgungspflicht
--- Zitat ---(1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. [...]
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. [...]
--- Ende Zitat ---
§ 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
--- Zitat ---(1) Verträge über die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie außerhalb der Grundversorgung haben insbesondere Bestimmungen zu enthalten über
1. die Vertragsdauer, die Preisanpassung, die Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses sowie das Rücktrittsrecht des Kunden,
2. zu erbringende Leistungen einschließlich angebotener Wartungsdienste,
3. die Zahlungsweise,
4. Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen,
5. den unentgeltlichen und zügigen Lieferantenwechsel und
6. die Art und Weise, wie aktuelle Informationen über die geltenden Tarife und Wartungsentgelte erhältlich sind.
Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsabschluss verschiedene Regelungen nach Satz 1 Nr. 3 anzubieten.
--- Ende Zitat ---
Ich verstehe daraus:
a) Alles, was über die Grundversorgung hinausgeht, bedarf eines eigenen Energieliefervertrages inkl. eines konkreten, nicht automatischen Vertragsabschlusses mit dem Endverbraucher. Es muss zu einer deutlichen Willensbekundung durch Unterschrift des Endverbrauchers kommen!
b) Des Weiteren: der Vertrag muss obige Angaben ausweisen.
Ergo, ist dies NICHT geschehen - selbst wenn die Einstufung nach diversen Verbräuchen (z.B. auch "Bestpreis"-Einstufungen) vorgenommen wird - ist also alles durch den Versorger allein und einseitig bestimmt, ohne Einflussnahme und konkrete Zustimmung des anderen Vertragspartners, muss folgendes konstatiert werden: es kam zu keinem Abschluss eines Energieliefervertrages (Sondervertrages), sondern es handelt sich nur um weitere, diverse Grundversorgungstarife. Es gilt letztlich weiterhin die Grundversorgung - mit allen Rechten, Pflichten und Konsequenzen für beide Seiten!
Ziehe ich die richtigen Schlussfolgerungen oder irre ich mich hier völlig?
Gruss
Santos
jroettges:
@Santos
--- Zitat ---b) Des Weiteren: der Vertrag muss obige Angaben ausweisen.
--- Ende Zitat ---
Sehr interessante Fragen tun sich da auf.
Wer hat so einen Vertrag?
Ich nicht. Bin ich also kein Sondervertrags-Kunde?
Kampfzwerg:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@jroettgens
Zu den Sondervertragskunden lesen Sie vielleicht folgenden Beitrag:
http://www.pontepress.de/pdf/200602U13.pdf
--- Ende Zitat ---
Jetzt bin ich 100% sicher, dass die Klauseln und damit Preiserhöhungen seit 1991 unwirksam sind.
Wenn ich denn SVK bin!
Wenn Santos allerdings mit seinen Schlussfolgerungen richtig liegen sollte
--- Zitat ---Ziehe ich die richtigen Schlussfolgerungen oder irre ich mich hier völlig?
--- Ende Zitat ---
bin ich mir jetzt nicht! mehr sicher, ob ich SV-Kunde bin, da ich den Vertrag ebenfalls nicht selbst unterschrieben, sondern vom Bauträger übernommen habe.
Der Versorger schrieb mir, dass der (Sonder-)Vertrag mit dem Bauträger die Grundlage meines Vertrages mit ihm sei!
Was stimmt denn nun?
Es ist zum Verzweifeln :?
S o r r y Monaco, jetzt macht sich der Thread wohl endgültig selbstständig.
Aber das Thema gibt auch verdammt viel her :wink:
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