Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sondervertragskunden und fallende Preise ...

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RR-E-ft:
@Monaco

Ich habe immer noch nicht verstanden, was für den Verbraucher nachteilig daran sein soll, dass Preisänderungsklauseln unwirksam sind.

Es kann doch nur nachteilig für die Lieferanten sein, die nach Vertragsabschluss die Preise nicht einseitig erhöhen können.

Bestimmte Diskussionen sind schlicht müßig:

Vorgehensweise (Neu)Vertrag(sabschluss)

Nirgends wurde hier gesagt, dass nur die Tarifkunden mit dem Zahlungsprotest auf der sicheren Seite stehen.

Irgendwie scheinen Sie einiges durcheinander zu bringen oder von Anfang an nicht verstanden zu haben.

Monaco:
@RR-E-ft


--- Zitat ---Ich habe immer noch nicht verstanden, was für den Verbraucher nachteilig daran sein soll, dass Preisänderungsklauseln unwirksam sind.
--- Ende Zitat ---


Siehe Titel des Threads: Sondervertragskunden und fallende Preise!
Wie sollten diese Kunden Preissenkungsbegehren durchsetzen, falls die Preise doch einmal wieder sinken sollten? Sie reden selbst von "Fixpreisverträgen".
Darüber hinaus würden sich Neukunden derzeit an ein sehr hohes Preisniveau binden!


--- Zitat ---Es kann doch nur nachteilig für die Lieferanten sein, die nach Vertragsabschluss die Preise nicht einseitig erhöhen können.
--- Ende Zitat ---


Oder aber auch für den Kunden, die im Umkehrschluss keine Rechtsgrundlage für eine Preissenkung hätten, falls es tatsächlich irgendwann Preissenkungsbedarf gibt - und dafür kämpfen wir im Übrigen!


--- Zitat ---Nirgends wurde hier gesagt, dass nur die Tarifkunden mit dem Zahlungsprotest auf der sicheren Seite stehen.
--- Ende Zitat ---


Das habe ich so auch nicht behauptet: Ich schrieb "sicherern Seite". Damit wollte ich nicht ausdrücken, dass diese Variante absolut sicher ist. Der Preiswiderspruch von Tarifkunden sollte nur auf sicherern Füßen stehen als der Preiswiderspruch der Sondervertragskunden.


--- Zitat ---Irgendwie scheinen Sie einiges durcheinander zu bringen oder von Anfang an nicht verstanden zu haben.
--- Ende Zitat ---


Ich denke schon, dass ich das Problem grundsätzlich verstanden habe. Vielleicht mache ich mir einfach nur zu viele Gedanken. Diesen Einwand könnte ich akzeptieren. Möglicherweise drücke ich mich manchmal auch nur nicht richtig aus. Dennoch bin ich noch immer der Meinung, dass diese Thematik durchaus nicht uninteressant ist ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

RR-E-ft:
@Monaco

Ich hatte bereits an anderer Stelle richtig gestellt, dass § 307 BGB nicht zu Fixpreisen führt, sondern nur dazu, dass einseitige Preiserhöhungen im laufenden Vertragsverhältnis unwirksam sind.

Wenn es niedrigere Preise gibt, kündigt man zur Not seinen Vertrag und schließt zu geringeren Preisen neu ab.

Wo liegt denn das Problem?

Man sollte in dieser Zeit nicht zuviel grübeln, sondern lieber mal zu einem guten Buch greifen oder so.

Es ist doch für alle ersichtlich, dass die Dinge im Fluss sind, in jedem Falle zugunsten der Verbraucher und nicht andersrum.

Monaco:
@RR-E-ft

... gerade weil die Dinge derzeit im Fluss zu sein scheinen, wäre es doch von jedem Neukunen geradezu töricht, jetzt noch einen Sondervertrag abzuschließen - mit gebilligt hohen Preisen und ggf. längerer Kündigungsfrist. Genau darauf wollte ich hinaus!

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

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