Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sondervertragskunden und fallende Preise ...

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Monaco:
Einmal angenommen, die Gaspreise würden nicht ständig steigen, sondern auch einmal wieder etwas fallen - was derzeit ja durchaus möglich wäre - welche Möglichkeiten haben hier Sondervertragskunden?

Die mögliche Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel würde für sie doch einen vereinbarten "hohen" Preis festschreiben ohne direkte Einflussmöglichkeit. Je nach Kündigungsfrist, könnte man diesen Vertrag ggf. erst nach einer gewissen Zeit wieder kündigen.

Dies betrifft vor allem Kunden, die derzeit nicht nur vor der Entscheidung Fixpreis oder "normaler Preislauf", sondern Sondervertrag oder Allgemeiner Tarif stehen.

Es scheint sich immer mehr herauszukristallisieren, dass Sondervertragskunden oft eher die schlechteren Karten haben.

Wie denkt Ihr darüber?


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Kampfzwerg:
@Monaco

Eine wirksame Preisänderungsklausel muss Änderungen sowohl nach oben als auch nach unten erlauben.
Ansonsten wäre sie wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.

Monaco:
@kampfzwerg

Richtig. Was wäre aber die Folge?

Bei den steigenden Preisen zahlt man den ursprünglich vereinbarten Preis weiter.

Was macht man aber bei fallenden Preisen. Selbstständig kürzen? Um wieviel? Oder gar nichts mehr zahlen? Letzteres geht wohl auch nicht.

Beim Weg nach oben sitzen wir aus. Beim Weg nach unten hilft das aber nicht ...


Viele Grüße

Monaco.

Kampfzwerg:
@Monaco,

interessante Frage.

Der §315 ist als zweite Möglichkeit immer noch anwendbar.
Gar nichts mehr zahlen geht nicht, stimmt.
Also bleibt nur noch selbst kürzen und sich dafür einen angemessenen Preis ausdenken.
Und sich ev. verklagen lassen, wenn dem Versorger das nicht passt.
Das betrifft aber bei der derzeitigen Preisbasis der Versorger wirklich nur Kunden, die jetzt vor der Entscheidung bzgl. Sondervertrag  stehen.
Und wer glaubt in Zukunft schon an fallende Preise?
Die hatte ich zuletzt vor mehreren Jahren.
"Der Weg nach unten" ist den Versorgern bis dato nicht sehr bekannt. :wink:
Gleichwohl löst das nicht das Entscheidungsproblem neuer Kunden bzgl. der Tarifwahl, aber ob sich Entscheidungen als richtig erweisen, weiss man bekannterweise ja immer erst später.
Und der Druck auf die Versorger wächst langsam aber stetig.

DieAdmin:
Auch ich seh es nicht so euphorisch, wenn man Sondervertragskunde ist. Ich hab jetzt auch mal meine alten Unterlagen durchstöbert und bin damals durch den Vermieter in das Sonderabkommen gestolpert.

Zur "Begrüßung" gabs ein A4-Blatt mit den Aufstellungen der Gaspreise und auf der Rückseite zur "Preisstellung", aber keine Info zur "Preisanpassung" und da uns die "Gute Bekannte" auch mit Strom versorgt ein Faltblatt "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden".

Der Anfangspreis (Gas) wäre der bei Wohnungseinzug Frühjahr 2001. Jetzt bin ich aber auch unsicher, weil die EVI 2003/2004 die Abrechnungen umgestellt hat, wir haben da eine neue Kundennummer bekommen. Hab ich da jetzt einen neueren Vertrag?

Es heißt jetzt aber auch, dass bei Wohnungswechsel ich partout darauf achten muss, nicht in einen Sondervertrag zu kommen, sonst bin ich verpflichtet den dann überteuerten Preissockel zu zahlen :(

Und das Bundeskartellamt bietet auch nur bei §315 den Schutz, nicht gesperrt zu werden, oder?

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