Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite
Free Energy:
Hallo Herr Fricke,
vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen, jetzt blicke so ich langsam durch, glaube ich !
(Hat ja auch lange genug gedauert ! :D)
Wir werden also in unseren Ortsgruppen tatsächlich mal laut darüber nachdenken, ob nicht doch auch eine Kürzung auf Null angezeigt wäre, getreu dem Motto " Verschanzen ist nicht, raus aus dem Graben !"
Ich frage mich bloß immer, woher Sie die Schnelligkeit nehmen, soviel Antworttext auch noch fehlerfrei (!) auf unsere Beiträge hin zu schreiben, haben Sie eine Sekretärin, die für Sie alles so schnell und fehlerfrei tippt, oder sind Sie auch noch "Weltmeister im Maschinenschreiben" ?? :D :D
Muss dochmal über ein computergestütztes Diktiersystem nachdenken, ich schreibe mir hier immer die Finger wund ! :D :D :D
Gruß
Free Energy
RR-E-ft:
@FreeEnergy
Auch ich verfüge über grundgesetzlich geschützte Betriebsgeheimnisse. :wink:
Ein Diktiersystem kostet nicht Welt und kann eine gute Lösung sein.
Free Energy:
Hallo Herr Fricke,
okay, Ihre Betriebsgeheimnisse gehören Ihnen :wink:
aber zurück zum Thema:
Ein alter Spruch lautet: "Recht haben ist die eine Seite, aber Recht bekommen, die andere...."
Angenommen, die Tarifkunden kürzen jetzt alle auf Null und der beabsichtigte Aufschrei der Versorger erfolgt dann auch, was glauben Sie wohl, wieviele Sperrungsandrohungen oder sogar umgesetzte Sperrungen es dann hagelt ?
Ich befürchte, dass uns dann auch das Landeskartellamt und die Energieaufsicht nicht mehr helfen, "weil das ja wohl etwas zu weit ginge " (Originalton).
Das bedeutet aber , dass wir gfls. schon dann eine Flut von einstweiligen Verfügungen (wahrscheinlich auch noch über Anwälte) loslassen müßten, um zu unserem Recht zu kommen.
Dabei kann es dann, wie gesagt, auch so kommen:
GAS - VU sperrt trotz Einwand gem. § 315 !
Wer schützt uns dann ? Wie könnte mann diesen Weg überhaupt erfolgreich durchsetzen ? Könnte man für diese Fälle evtl. mal eine Muster einer "einstweiligen Verfügung " hier ins Netz stellen ?
Gruß
Free Energy
RR-E-ft:
@FreeEnergy
Wenn nun dieser Kelch doch lieber vorbeiginge.
Bitte nochmals das Schreiben des BKartA, des BMJ und § 17 GasGVV lesen. Ist doch eindeutig.
Schon vergessen, dass zwischen Sperrandrohung und Sperre immer noch genug Zeit bleibt, man zudem Hausverbot erteilen kann?
Es ändert sich schlicht und ergreifend gar nichts. Man ist genauso gut geschützt wie bisher.
Den selben Wankelmut und die selben Bedenken gab es doch vor zwei Jahren, als es darum ging, überhaupt zu kürzen. Nun wird konsequenter gekürzt, ohne dass sich an der Rechtslage irgend etwas ändert.
Deshalb wird die Forderung des EVU auch nicht "fälliger".
Beim Urteil des OLG Karlsruhe ging es "lediglich" um 26.000 EUR.
Fällig war überhaupt nichts, weil eben unverbindlich gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB. Die Zahlungsklage wurde vollständig abgewiesen.
Das Risiko, dass der Versorger am Ende vor Gericht obsiegt, erhöht sich um keinen einzigen Jota. Es bleibt vollkommen gleich. Nur das Kosten- Nutzen- Verhältnis bessert sich sogar deutlich wegen der degressiven Prozesskosten.
Zur Not gibt es genügend Anwälte, die für die Verbraucher streiten können. Anwälte sind eher bereit, für große Streitwerte tätig zu werden, denn für kleine. Wer also aus Furchtsamkeit zu wenig kürzt, steht etwas dümmer da, als derjenige der konsequent kürzt. Denn die Anwälte könnten dann schon mit den lukrativeren Sachen ausgebucht sein. Zerteilen wird sich keiner.
Nachgeben kann man immer noch.
Aber zunächst muss man doch überhaupt erst einmal anfangen.
Wie wollte man denn endlich zur Klarheit kommen, wenn alles so weitergeht wie bisher?
Übrigends:
Wer will und muss denn erst einmal Recht bekommen?
Die Versorger müssen doch weiterhin erst einmal klagen und nicht umgekehrt.
Um meinen Glauben geht es hier nicht. :wink:
Sperrandrohungen sind ebenso unzulässig wie bisher.
uwes:
--- Zitat von: \"Free Energy\" ---Angenommen, die Tarifkunden kürzen jetzt alle auf Null und der beabsichtigte Aufschrei der Versorger erfolgt dann auch, was glauben Sie wohl, wieviele Sperrungsandrohungen oder sogar umgesetzte Sperrungen es dann hagelt ?
--- Ende Zitat ---
@Free Energy
Das LG Düsseldorf http://www.zner.org/pdf/200602U14.pdf hat hier meines Erachtens im Grundsatz richtig entschieden. Wer die Schlussrechnung des Versorgungsunternehmens unverhältnismäßig kürzt, also über den Betrag der Erhöhung hinaus, der kann sich gegen eine Sperre wohl nicht mit Erfolg wehren.
Ich sehe nicht, wie das bei der Kürzung von Abschlagszahlungen anders gesehen werden könnte.
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