Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
RR-E-ft:
@Cremer
Na, Folgen der Fassenacht bald vorbei? :wink:
Was hilft denn der Beitrag bitte zu der Fragestellung des Threads weiter.
Ihre eigene Vertragsgeschichte ist wohl schon hinlänglich allen bekannt. :wink:
Wintersonne:
Leider komme ich bei dieser Diskussion nicht so ganz mit.
Wie das mit dem Zitieren funktioniert hane ich auch noch nicht drauf.
Desahalb an alle.
Auf der Rückseite meiner Rechnung steht: "es gelten die allgmeinene Versorgungsbedinungen nebst Anlagen. (AVBEltV, ABVGasV und AVBWasserV)."
leider steht niergendwo zu was für einer Kategorie von Kunde ich gehöre. Ich lebe in einer Mietswohnung eines größeren Blocks.
Ich habe zudem eine Nachzahlung zu leisten. Die habe ich noch nicht bezahlt, da ich nicht weiß ob ich sowieso zuviel bezahlt habe und nicht klar komme wie ich das richtig ermittle. Ich weiß nicht ob ich jetzt besser bezahle und auch die höheren Abschläge oder ob ich den Unbilligkeitseinwand erhebe. Die Beiträge sind recht verwirrend. Leider verstehe ich jetzt gar nichts mehr und ich dachte ich sei schon weit.
Und nun?
RR-E-ft:
@wintersonne
So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.
Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.
AKW NEE:
@RR-E-ft
@wintersonne
Schwierig wird es, wenn wintersonne der Meinung ist:
--- Zitat ---der Strompreis ist ja meines Erachtens angemessen also kassieren sie über die Mahnungen und das von Menschen die wenig Geld haben!!!
--- Ende Zitat ---
Wintersonne:
verstehe ich nicht mehr
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