Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
eislud:
Ich kann die Verwunderung von @Wintersonne nachvollziehen. Die wiedersprechenden Beiträge befinden sich aus meiner Sicht bereits hier im Thread bzw. sind bereits als Link angegeben.
Auf der einen Seite wird beschrieben, dass Abschläge frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig sind. Das sollte sich aus § 27 AVB bzw. § 17 GVV ergeben.
Auf der anderen Seite wird beschrieben, dass die Abschläge zu den angegebenen Zeitpunkten fällig sind, also z.B. den Zeitpunkten, die auf der letzten Jahresrechnung für die Abschläge benannt wurden.
Hier scheint also vielleicht eine differenziertere Betrachtung notwendig zu sein, oder?
Gruss eislud
(Unabhängig davon: Es gibt heute eine Mondfinsternis, vielleicht mal schauen, müßte bald beginnen.)
Kampfzwerg:
@eislud
Die Beiträge unter dem link sind etwas wirr, das mag stimmen.
Die Verwirrung von Wintersonne resultiert aber nicht aus der Problematik in Bezug auf Abschlagszahlungen sondern de facto daraus, dass die grundlegende Thematik des Einwandes nach §315 BGB nicht gelesen wurde, sonst hätten sich viele der Fragen nämlich erst gar nicht gestellt.
Das wird sonnenklar ersichtlich wenn man die kompletten Postings von Wintersonne liest:
--- Zitat ---Da ich mit meiner Stromrechnung nicht ganz klar komme, bin ich nicht sicher ob der Strompreis der Billigkeit entspricht
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Dürfen schon nach ca. 7 Tagen Verzug Mahngebühren erhoben werden? Kann ich diese mit einem vorsorglichen Einwand der Unbilligkeit noch nachträglich abwenden?
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Kann ich einen "Unbilligkeitseinwand" erheben auch wenn die Strompreise angemessen sind? Gibt es eine Frist ab Eingang der Jahresrechnung? Damit werden die Mahngebühren nicht fällig, wenn ich das richtig verstanden habe, da sie einer Grundlage entbehren. Ist das auch Rückwirkend möglich sprich die Mahngebühren sind rückwirkend unwirksam?
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Ich weiß nicht ob ich jetzt besser bezahle und auch die höheren Abschläge oder ob ich den Unbilligkeitseinwand erhebe.
--- Ende Zitat ---
etc.
Und deswegen meine vielleicht etwas harsche Antwort auf ihren unangemessenen Vorwurf, man würde ihre postings nicht richtig lesen und neue Mitglieder wären nicht willkommen.
Denn das kann ich dann wiederum nicht nachvollziehen. :wink:
eislud:
@Kampfzwerg
Es lag mir fern, eine Diskussion anzustarten, ob und warum @Wintersonne verwirrt war oder nicht, oder ob eine Antwort zu harsch war oder nicht, oder ob es einen Vorwurf gab und ob dieser angemessen war oder nicht. Sorry, wenn das so angekommen ist.
Mir ging es mehr um die Klärung des Punktes, wann denn nun ein Abschlag fällig ist und wann nicht, und eben auch warum das so ist.
Gruss eislud
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