Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Mahngebühren nach 6 Tagen legal?

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RR-E-ft:
@wintersonne



--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.
--- Ende Zitat ---


Wenn also keine rechtlich erheblichen Einwendungen gebracht wurden, so befindet man sich im Verzug und hat Verzugsschadensersatz zu leisten, wozu auch Zinsen und angemessene Mahnkosten gehören. Wegen dieser Forderungen kann dann auch eine Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden.

Möglicherweise diskutieren Sie dies noch einmal mit sich.

Wintersonne:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.
--- Ende Zitat ---


Leider widerspricht das den anderen Beiträgen wonach die Abschläge gar nicht Fällig sind und man somit auch nicht in Verzug gerät. Was nun?

Neue sind hier irgendwie nícht willkommen. Posts werden nicht richtig gelsesen und Ihr seid wohl lieber unter Euch. Diesen Eindruck gewinnt man hier.

RR-E-ft:
@Wintersonne

Niemand hat behauptet, dass Abschläge auf vertraglicher Grundlage nicht fällig werden, wenn man keine rechtserheblichen Einwendungen erhebt.

Möglicherweise haben Sie etwas missverstanden.

Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um sich die Rechtslage erklären zu lassen.


--- Zitat von: \"Wintersonne\" ---Neue sind hier irgendwie nícht willkommen. Posts werden nicht richtig gelsesen und Ihr seid wohl lieber unter Euch. Diesen Eindruck gewinnt man hier.
--- Ende Zitat ---


Wenn diese Aussage zutreffend wäre, so hätte man Ihre Beiträge schlicht ignoriert, was ersichtlich nicht der Fall ist.

Wenn Sie sich indes den zutreffend gegebenen Hinweisen beharrlich verschließen, so müssen Sie mit den deshalb zu besorgenden möglichen Folgen schon alleine klarkommen.

Fidel:

--- Zitat von: \"Wintersonne\" ---
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.
--- Ende Zitat ---


Leider widerspricht das den anderen Beiträgen wonach die Abschläge gar nicht Fällig sind und man somit auch nicht in Verzug gerät. Was nun?
--- Ende Zitat ---


@Wintersonne:

Könnten Sie Ihrem Beitrag nicht einen Link auf einen solchen widersprechenden Beitrag zufügen? Dann wäre es für die anderen hier klarer, worauf Sie sich beziehen.

Mit sonnigen Grüßen
Fidel

Kampfzwerg:

--- Zitat von: \"Fidel\" ---
--- Zitat von: \"Wintersonne\" ---
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.
--- Ende Zitat ---


Leider widerspricht das den anderen Beiträgen wonach die Abschläge gar nicht Fällig sind und man somit auch nicht in Verzug gerät. Was nun?
--- Ende Zitat ---


@Wintersonne:

Könnten Sie Ihrem Beitrag nicht einen Link auf einen solchen widersprechenden Beitrag zufügen? Dann wäre es für die anderen hier klarer, worauf Sie sich beziehen.

Mit sonnigen Grüßen
Fidel
--- Ende Zitat ---




@Fidel,

der link dürfte für Wintersonne schwierig zu finden sein, da es diesen mit der zitierten bzw. interpretierten!!! Formulierung gar nicht geben dürfte. :wink:  :wink:



@Wintersonne,


--- Zitat ---Ich habe zudem eine Nachzahlung zu leisten. Die habe ich noch nicht bezahlt, da ich nicht weiß ob ich sowieso zuviel bezahlt habe und nicht klar komme wie ich das richtig ermittle. Ich weiß nicht ob ich jetzt besser bezahle und auch die höheren Abschläge oder ob ich den Unbilligkeitseinwand erhebe. Die Beiträge sind recht verwirrend. Leider verstehe ich jetzt gar nichts mehr und ich dachte ich sei schon weit.
Und nun?
--- Ende Zitat ---


So? Dachten Sie?
Sie haben das gründlichst missverstanden!!!
Bitte alles noch einmal in Ruhe lesen und, wenn Sie schon einmal dabei sind, auch noch einmal die Grundlagen, faq, und die wichtigen Threads, welche unter Grundsatzfragen ganz oben stehend mit Ausrufezeichen markiert sind.

Da Sie das bis dato wahrscheinlich nicht getan haben, und falls doch, definitiv aber das Gelesene nicht verstanden haben - sonst wäre Ihnen die Bedeutung der o.g. Antworten von RR-e-ft nämlich als sehr hilfreich erschienen - stimme ich RuRo zu:Ich denke, a bisserl Zeit muss noch in die Grundlagenermittlung investiert werden

Und erst dann könnten Sie sich vielleicht auch eine Bemerkung der folgenden Art erlauben:

--- Zitat ---Neue sind hier irgendwie nícht willkommen. Posts werden nicht richtig gelsesen und Ihr seid wohl lieber unter Euch. Diesen Eindruck gewinnt man hier.
--- Ende Zitat ---


Die Antwortenden haben Ihre posts durchaus richtig gelesen, Sie jedoch die Antworten nicht richtig verstanden.
 :wink:
Mit nicht ganz so sonnigen, aber doch freundlichen Grüßen
Kampfzwerg

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