Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
GeeGeeJay:
Hallo Zusammen,
meine Abschlagszahlung ist jeweils am 28. eines Monats fällig. Da ich pünktlich zum 1. mein Gehalt bekomme, kann ich die Überweisung erst am 1. eines Monats per Dauerauftrag vornehmen.
Die Überweisung wird für gewöhnlich innerhalb von 3 AT auf dem Konto der SWM gutgeschrieben. Die SWM berücksichtigt Zahlungseingänge bis zum 4. eines Monats, alles was danach kommt, generiert eine Mahnung. Wenn nun der 1. ein Mi., Do., Fr., ist oder gar ein Feiertag dazwischen ist, wird der Betrag am 6. oder 7. gutgeschrieben.
Bingo - und schon kommt die Mahnung, inkl. € 5,- Mahngebühr.
Mein Schreiben an die Stadtwerke, mit der Bitte, die Fälligkeit doch um ein paar Tage nach hinten zu verschieben, da ich aufgrund Unterhaltspflicht einfach nicht früher zahlen kann, wurde zwar recht freundlich und mit "gutem Willen" beantwortert. Allerdings würde man die Verschiebung nur einrichten, wenn ich mich bereit erkläre eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Nett, genau das ist der Punkt - ich möchte keine Einzugsermächtigung erteilen, da ich mit jedem Cent rechnen muss und der SWM einfach nicht traue.
Mich würde einfach nur interessieren, ob eine Mahngebühr nach 6 Tagen vermeintlichem Zahlungsverzug rechtens ist. Müsste nicht erst eine Erinnerung erstellt werden?
Ausserdem bekommen die SWM die Abschlagszahlung zuverlässig überwiesen (wenn ich auch erst am 1. die Überweisung veranlassen kann)
Grenzt die mangelnde Kooperation in Sachen Fälligkeitsterminverschiebung gegen Einzugsermächtigung nicht schon an Nötigung? Im übrigen drängt sich mir der Verdacht auf, die SWM haben den Termin absichtlich so seltsam gelegt, um denen, die aus irgendwelchen Gründem eben nicht 28. zahlen können, noch extra in die Tasche langen zu können?
Jedenfalls haben die SWM mit der Mahnerei schon reichlich zusätzlich verdient.
Servus
GeeGeeJay lol
RuRo:
Hast du die AVBGasV, wenn nicht unbedingt besorgen.
§ 27 Abs. 1 AVBGasV bestimmt, dass Rechnungen und Abschläge zu dem vom Gasversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig sind.
Ausserdem würde ich mal auf die Kontoauszüge schauen und einen Blick auf das Wertstellungsdatum werfen. Sind Überweisungs- und Wertstellungsdatum identisch, hat dein Versorger ab dem Datum das Geld auch tatsächlich zur Verfügung gehabt, selbst wenn es erst am 12. eines Monats auf seinen Auszügen erscheint.
Kommt vom Versorger für jeden Monatsabschlag eine Zahlungsaufforderung? - unser Versorger macht das, weil wir auch "nur" überweisen.
Monaco:
@GeeGeeJay
Wenn Ihr Versorger nicht mit sich reden lässt, reden Sie doch einmal mit Ihrer Bank. Ein Dispositionskredik kostet bei einem Betrag von 150,- € je in Anspruch genommenen Tag rund 6 Cent. Wäre trotz fast 15% Zinsen noch immer mehr als 90% günstiger als der Mahnzuschlag Ihres Versorgers. Denken Sie mal darüber nach ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Kampfzwerg:
Hallo zusammen,
m.E. sind Mahngebühren für verspätet eingehende Abschlagszahlungen überhaupt nicht zulässig!
vgl. §286 BGB:
(1)Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch Mahnung in Verzug.
oder wahlweise auch
(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
anwendbar bei
--- Zitat ---Die Überweisung wird für gewöhnlich innerhalb von 3 AT auf dem Konto der SWM gutgeschrieben. Die SWM berücksichtigt Zahlungseingänge bis zum 4. eines Monats, alles was danach kommt, generiert eine Mahnung. Wenn nun der 1. ein Mi., Do., Fr., ist oder gar ein Feiertag dazwischen ist, wird der Betrag am 6. oder 7. gutgeschrieben.
--- Ende Zitat ---
Eine Abschlagszahlung ist eine Vorauszahlung auf die erst später folgende Forderung/Rechnung!
Vor der Forderung keine Fälligkeit, vor Fälligkeit kein Anspruch, vor Anspruch kein Verzug:
und deshalb keine Mahngebühr!
Ich würde mir spasseshalber einmal die Rechtsgrundlage des Versorgers für seine Mahngebühren mitteilen lassen.
Definitiv unzulässig sind Mahngebühren nach Einwand gem. §315 BGB (auf Eingangsbestätigung bei dem EVU achten!)
Wintersonne:
Habe ein ähnliches Problem und wohl unter einem falschen Thema gepostet. Ich bin seit heute neu hier und hoffe, dass man deshalb nachsichtig mit mir ist. Ich werde mich durchbeissen...
Mir geht es genau so!!! Das kann nur Masche sein. Auch ich bat erfolglos um eine Änderung des Fälligkeitstermins, auch bei mir liegt er wohl absichtlich auf Ende des Monats und auch ich habe nicht das nötige Kleingeld und darf bei der Bank nicht überziehen 0 Euro! Dehalb geht Dispo als gut gemeinter Rat schon gar nicht! Die SWM machen das also absichtlich denke ich mir mal um noch schön an den Mahngebühren zu verdienen. Denn der Strompreis ist ja meines Erachtens angemessen also kassieren sie über die Mahnungen und das von Menschen die wenig Geld haben!!! :idea:
Ist denn eine monatliche Zahlungsaufforderung von Seiten der SWM notwendig? Es wird doch ein Abschlag ermittelt den man immer zum selben Stichtag zu leisten hat. Reicht nicht diese einmalige Abschlagsrechnung zum Jahresbeginn bzw. mit der Jahresabrechnung um auch ohne monatliche Zahlungsaufforderng in Verzug zu geraten?
Nun verstehe ich den zitierten § 27 Abs. 1 AVBGasV nicht ganz.
...."frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung sind Abschläge fällig...
Wenn doch aber gar keine einzelne Zahlungsaufforderung mehr ergehen muss??? Haben die AGB´s der SWM nicht Vorrang? Können die einem nicht schon vor Ablauf von zwei Wochen in Verzug setzen?
Danke
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