Energiepreis-Protest > Stadtwerke Heidelberg
3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Kampfzwerg:
@Remus
kleine Anmerkungen:
--- Zitat ---ich nehme Bezug auf Ihr Ihre o.g. Jahresabrechnung und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die dort behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln.
--- Ende Zitat ---
"dort" würde ich komplett herausnehmen.
--- Zitat ---Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage
--- Ende Zitat ---
, sowie Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung, nach(-zuweisen).
"Bitte weisen" durch "Ich fordere Sie auf" ersetzen.
--- Zitat ---Die Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt, bis zur endgültigen Klärung bezüglich der Billigkeit des Gesamtpreises.
--- Ende Zitat ---
...und bis die geforderten Nachweise von Ihnen erbracht werden.
--- Zitat ---Ich weise auch darauf hin, dass die Verrechnung der künftigen Abschläge mit der derzeit unverbindlichen Nachzahlung aus der oben genannten Jahresabschlussrechnung unzulässig ist.
--- Ende Zitat ---
Wichtig: Alle ab dem XXX geleisteten und die zukünftigen Abschlagszahlungen, sowie die Zahlungen gemäß der Jahresabrechnung sind von Ihnen gemäß §§ 366 und 367 BGB nur auf die jeweilige Hauptforderung unter Zugrundelegung der Preise mit Basis xxx, gemäß Verwendungszweck, anzurechnen
(Aufrechnungsverbot also einmal getrennt für Strom und Gas und zweitens nur für die jeweiligen Abrechnungsperioden.)
superhaase:
--- Zitat von: \"Kampfzwerg\" ---unter Zugrundelegung der Preise mit Basis xxx, gemäß Verwendungszweck, anzurechnen
--- Ende Zitat ---
Welche Preisbasis?
Er nennt ja keine solche, braucht er auch nicht.
Kommt darauf an, ob er einen bestimmten Preis unter Vorbehalt zahlen will und entsprechende Gegenrechnung aufmachen will. Will er aber scheinbar gar nicht. Muss er auch nicht.
Will sagen, man muss nicht bis ins kleinste Detail argumentieren und alle Eventualitäten vorwegnehmen.
RuRo:
@superhaase
Hab\' ich geschrieben, dass das Musterschreiben Quatsch ist - finde ich nirgendwo :roll:
Wenn schon § zitiert werden, dann bitte richtig und unmissverständlich oder weglassen.
Nochmal:
Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.
Das ist ohne Zweifel, Inhalt von § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, ergänzt um das persönliche Anerkenntnis, welches in der Vorschrift überhaupt nicht genannt wird.
Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und rüge sowohl den Gesamtpreis als auch die Preiserhöhungen als unbillig.
Ich berufe mich und rüge - ist wie - die Ampel ist grün und ich fahre
Die Rüge, der Einwand, oder was auch immer, der Unbilligkeit gehört zu Satz 1 dieser Vorschrift.
Remus bat um Anregungen, die hat er bekommen. Wenn etwas nicht eindeutig ist, darf man darauf schon hinweisen :wink:
Zudem hat jeder seinen eigenen Schreibstil, Gott sei Dank, der Unbilligkeitseinwand soll ja auch nicht zum standardisierten Serienbrief verkommen, wie die Antwort der Versorger auf selbigen :wink:
Kampfzwerg:
@superhaase
--- Zitat ---Muss er auch nicht.
Will sagen, man muss nicht bis ins kleinste Detail argumentieren und alle Eventualitäten vorwegnehmen
--- Ende Zitat ---
.
Du hast Recht :wink:
Remus:
Hallo,
das war´s dann erstmal mit meinem Vorhaben. Die Bank gibt mir keinen Kredit, da ich in meiner Ausbildung mal Ärger mit meinem Handy hatte (is zwar schon längst bezahlt, aber steht halt 3 Jahre in der Schufa).
Und ohne finanzielle Mittel ist mir das Risiko einfach zu hoch, auf Zahlung verklagt zu werden und dabei zu verlieren.
Wenn ich meinen Versorger jetzt erst ärgere, dann brauch ich hinterher wohl kaum mit nem Ratenzahlungsgesuch ankommen (auf das ja sowieso kein anspruch besteht).
Werd jetzt also versuchen gleich ne Ratenzahlung zu erreichen.
Vielleicht lässt mein Versorger ja mit sich reden, dass er den Gas-Verbauch auf die letzten 3 Jahre ausrechnet und mir dann hoffentlich die Abschlagszahlungen nach unten korrigiert :(
Sonst sieht´s bald duster aus (ohne Strom und Gas im wahrsten Sinne des Wortes).
Aber trotzdem Danke für all die gutgemeinten Ratschläge.
Grüße
Remus
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