Energiepreis-Protest > Stadtwerke Heidelberg
3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Remus:
Hallo liebe Foren-Gemeinde,
heute hat sich mein EVU mal wieder in Form einer Mahnung gemeldet.
In der Mahnung werden u.a. die Mahnkosten angefordert, die er in seinem letzten Schreiben storniert hat :?:
Zudem schreibt er folgendes:
"Sollte der fällige Betrag nicht innerhalb der nächsten Tage bei uns eingegangen sein, zwingen Sie uns, 4 Wochen nach Zugang der Mahnung gemäß der Verordnung für die Grundversorgung bzw. des Netzanschlusses, die Versorgung einzustellen. Hierbei würden weitere Kosten in Höhe von....usw."
Kann man das jetzt als konkrete Sperrandrohung betrachten? Wirklich konkret ist da ja m.E. gar nichts (fälliger Betrag? in den nächsten Tagen?)
Wie seht Ihr das?
Grüße
Remus
RR-E-ft:
@Remus
Nach dem Urteil des LG Koblenz vom 21.11.2006 (leider immer noch nicht in der Entscheidungssammlung veröffentlicht) reicht das als konkrete Sperrandrohung, die mit einer einstweiligen Verfügung abzuwehren ist.
Man verfalle nicht auf die Idee, eine solche ohne Anwalt zu beantragen. Zuständig ist das Landgericht gem. §§ 102 EnWG, vgl. LG Koblenz, aaO.
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