Energiepreis-Protest > Stadtwerke Heidelberg

3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt

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Remus:
Guten Abend,

gestern kam ich von der Arbeit und fand einen Zettel meines Gaslieferanten im Briefkasten vor, dass ich doch meine Zählerstände durchgeben soll.

Da ich die Zählerstände seit Ende 2003 unachtsamer Weise nicht durchgegeben habe, wurde mein Verbrauch in den letzten 3 Jahren immer geschätzt. Dieses Jahr wollte ich es nicht schludern lassen und hab auch gleich gestern den Zähler abgelesen und den Stand durchgegeben.

Rein Interessehalber, um mir in etwa auszurechnen was mich erwartet, habe ich mir dann die Abrechnung des letzten Jahres angesehen und - weil ich meinen Augen kaum trauen konnte - auch die des vorletzten Jahres und dabei festgestellt, dass sowohl in 2005 als auch in 2004 jeweils mit 0kWh Verbrauch abgerechnet wurde. Ich muss zugeben, dass ich mit der Abrechnung immer sehr unachtsam umgegangen bin und mir das auch selbst ankreiden muss.
Ich habe die Abrechnungen nach Erhalt immer aufgerissen, mir den Zahl - oder Guthabenbetrag angesehen, diesen überwiesen oder - wie im letzten Jahr - mich über eine Gutschrift gefreut und mich in meinem jugendlichen Leichtsinn nicht weiter mit der Abrechnung beschäftigt.

Nun gut, wie gesagt, mein Fehler.

Also habe ich mich gestern Abend auf der Homepage der Stadtwerke informiert, wie der kWh-Preis liegt und mir grob ausgerechnet, was auf mich zukommt.
Wenn meine Berechnung richtig ist, dann kann ich mich wohl alleine was das Gas betrifft auf rd. 1600,00 € Nachzahlung gefasst machen.
Das ich die auch zahlen werde, steht ausser Frage. Ich sehe meine Unachtsamkeit ein und habe es schliesslich auch verbraucht.

Was mich nun aber interessiert, sind folgende Fragen:

1. Habe ich eine Chance, den Betrag in Raten abzuzahlen? Denn die Summe (und Strom kommt noch hinzu) kann ich definitiv nicht in einer Summe begleichen.

2. Wie kann es sein, dass mein Versorger mit geschätztem Verbrauch von 0kWh rechnet? Ich wohne schon seit 6Jahren hier und habe immmer Gas verbraucht, was in den ersten Jahren ja auch berechnet wurde. Wie kommt er plötzlich auf eine derartig irrsinnige Schätzung? zumal dieser Versorger mich auch mit Strom beliefert und diesen - offenbar - immer richtig abgerechnet hat. Kann ich meinem Versorgungsbetrieb eine Verfehlung vorwerfen? In § 20 der AVBGasV steht etwas von angemessenen Schätzungen. Und ein Null-Verbrauch kann doch nicht angemessen sein.

Für Rat und Informationen wäre ich äußerst dankbar. Kritik wegen meiner Unachtsamkeit werde ich selbstverständlich auch entgegenehmen. Aber bitte nicht nur  :wink:

RR-E-ft:
@Remus

Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.

Wollen Sie wirklich die insgesamt bezogene Gasmenge zum aktuellen Preis bezahlen, obschon zwei Drittel in Vorperioden zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen wurden?

Wegen der Vorperiodenproblematik würde die Forderung in jedem Falle unbillig sein.  Wie wäre es deshalb mit § 315 BGB?

Ggf. könnte man die resultierende Differenz besser für wohltätige Zwecke spenden.....

Remus:
Vielen Dank für die Antwort.

Je nach dem wie hoch die Abrechnung ausfällt, müsste ich trotzdem versuchen eine Ratenzahlung zu erreichen.

Das Problem ist mir auch schon durch den Kopf gegangen, dass die Gasmenge ja nicht nur in den letzten zwölf Monaten angefallen ist und daher eigentlich auch zu differierenden Preisen bezogen wurde.

Die Frage ist nur, wie gehe ich bei meinem Versorger vor. Auch was die § 315 BGB-Geschichte angeht. Ich kenne mich in solchen Dingen leider gar nicht aus.

Und mir ist da noch ein Problem eingefallen. Wenn nun die Abrechnung kommt, wird ja höchstwahrscheinlich für die Zukunft erst einmal ein exorbitanter Abschlag verlangt werden, der ja aber m.E. nicht gerechtfertigt ist, da sich der Verbrauch ja eben auf die letzten drei Jahre und nicht auf die letzten zwölf Monate bezieht.

Und wenn ich trotz meines Fehlers etwas sparen kann, dann werde ich auch gerne "Buße" tun und etwas davon spenden, wenn ich auch selbst nicht viel habe (ist mir lieber als es meinem Versorger in den Rachen zu werfen) - vielleicht hätten sie ja einen guten Vorschlag, wem man damit helfen könnte  :wink:

RR-E-ft:
@Remus

Voraussetzung für eine Ratenzahlung ist in der Regel ein Schuldanerkenntnis.  :cry:

Man sollte sich deshalb ggf. nicht erst um eine Ratenzahlung bemühen, sondern § 315 BGB gegen den Rechnungsbetrag insgesamt einwenden, ggf. einen Teil des Rechnungsbetrages unter dem erklärten Vorbehalt der Rückforderung leisten.

Zum § 315 BGB sollte man sich also schlau machen.

Es ist gar nicht so schwer, die Formulierung zu finden:

"Ich rüge die festgelegte Forderung insgesamt als unbillig und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 BGB."

Auf die Peridenverschiedenheit des Verbrauches und darauf, dass die Preise einseitig bestimmt wurden, sollte man dabei hinweisen, ebenso wie darauf, dass es so etwas wie eine teilweise Verbindlichkeit nicht gibt.

Bevor gespendet wird, wird das Geld für alle Fälle beiseite gelegt.

Keinesfalls sollte man andeuten, dass man zur Zahlung des geforderten Rechnungsbetrages derzeit nicht in der Lage sei.

Sollten Sie einmal gar nicht mehr wissen, wohin mit dem Geld, überweisen Sie es einfach an mich. :D

Remus:
Hmmm....dann lassen wir das mit den Raten erstmal ;)

Hab jetzt schon ein wenig recherchiert über § 315 BGB und bin dabei zu der Erkenntnis gekommen, dass ich ja zumindest einen Teil der Rechnung begleichen sollte. Wie hoch dieser Betrag sein soll, ist mir allerdings schleierhaft.
Zumal es ja letztendlich zumindest ein angemessener Betrag für die letzten drei Jahre sein sollte. Und wenn ich da mal von 800-1000,00 € ausgehe bei meinem Single-Haushalt, dann ist selbst dieser zu hoch um ihn auf einmal zu zahlen.
Mein Problem wird also durch § 315 BGB nicht wirklich gelöst.
Andererseits, sagten Sie ja, dass der Gesamtrechnungsbetrag unverbindlich und somit wohl auch nicht Fällig wird und ich dann - rein rechtlich betrachtet - ja auch nicht in Zahlungsverzug komme, wenn ich nur eine geringe Summe überweisen würde.

Sollte ich dann von meinem Versorger auch verlangen, dass er mir die Abrechnungen der letzten drei Jahre korrigiert? Die Frage ist nur, wie will man jetzt noch nachweisen, wann was verbraucht wurde.

Ach herrje, ist das alles so verworren...hätte ich nur mal lieber meine Rechnungen kontroliert  :cry:

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