Energiepreis-Protest > Stadtwerke Heidelberg

3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt

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RuRo:

--- Zitat von: \"Free Energy\" ---

Wenn dich dein Energieversorger nicht verklagt, ist dein Anspruch, wenn ich das richtig verstanden habe, nach 3 Jahren nach seiner Entstehung verwirkt, wenn der Energieversorger nicht weiter mahnt.

--- Ende Zitat ---


Das hast du falsch verstanden.

Die Verwirkung unterliegt keiner festen Frist. Sie ist Ausfluss aus § 242 BGB (Treu und Glauben). Die Verwirkung kann demnach wesentlich früher einsetzen. Die Frage, die es dabei zu beantworten gilt lautet: Ab welchem Zeitpunkt konnte der Verbraucher darauf vertrauen, dass der Versorger seine Rechte gerade nicht mehr wahrnimmt?

RR-E-ft hat dies auch schon mal unter dem Gesichtspunkt der stetigen Preiserhöhung ausgeführt. Bei mehreren Erhöhungen im Rahmen eines Abrechnungsjahres kann wohl kein Gericht nachvollziehbar noch eine Billigkeit feststellen. Ergo kann die Verwirkung auch schon nach einem halben Jahr gegeben sein, da der Versorger es gerade unterlassen hat, die in seinen Augen berechtigten Forderungen einzuklagen. Dann Bitteschön soll er es aber auch tun :wink:

Die Verwirkung muss in Abgrenzung zur Verjährung nach m.E. ihre Grenze in der 3-Jahres-Frist erfahren, denn sonst wäre der Versorger, trotz Nichthandelns ggf. auch noch besser gestellt.

AKW NEE:
@RuRo
@RR-E-ft


--- Zitat ---Die Verwirkung muss in Abgrenzung zur Verjährung nach m.E. ihre Grenze in der 3-Jahres-Frist erfahren, denn sonst wäre der Versorger, trotz Nichthandelns ggf. auch noch besser gestellt.
--- Ende Zitat ---


Verstehe ich es richtig, dass die Verwirkung hier spätestens nach drei Jahren eintritt?

Gruß

RuRo:
@AKW NEE


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---
Noch fataler.

Stellt sich der Versorger nun auf den Standpunkt, die Forderungen seien billig und mithin nicht unverbindlich, so hätte er jedenfalls wohl auch auch eine laufende Verjährungsfrist zu beachten. Denn er selbst kann sich nicht darauf berufen, dass der Lauf der Verjährung nicht begann.

Daneben ist auch an Verwirkung zu denken.
Und diese könnte ggf. sogar kürzer sein.

Es spricht m.E. einiges dafür, dass der Bestimmende zeitnah nach der Erhebung der Einrede bereits eine Feststellungsklage zu erheben hat, da es schließlich auf die Billigkeit der Ermessensentscheidung im Zeitpunkt der Bestimmung ankommt.

Schließlich steht zu besorgen, dass der die Bestimmung treffende nach einigem Zeitablauf selbst nicht mehr weiß, was er sich wohl dabei gedacht hatte, wie er seine notwendige Abwägungsentscheidung zwischen den gegenläufigen Interessen der Vertragspartner getroffen hatte, welche Erwägungen er dabei alles angestellt hatte, mithin alle Dafür und Dawider, die er gegeneinander gewogen hatte, um schlussendlich nach reiflicher Überlegung zu seiner Entscheidung zu finden.

(Möglicherweise gibt es darüber Protokolle).

Bei E.ON WW ist zum Beispiel Herr Villis nicht mehr da. Sollte dieser die jeweiligen Entscheidungen  getroffen haben und sich nun heute nicht mehr erinnern können, was er hin und her gegrübelt hatte..... Er hatte jedenfalls am 25.01.2005 im Nixdorf- Forum noch versichert, dass er sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hatte.

"Aber wie war das doch gleich noch seinerzeit im Herbst 2004 ? Hatte ich überhaupt Marmelade am Ärmel ?" (Vattenfall).

--- Ende Zitat ---

Hier der Link zum Gesamtbeitrag:


E.ON um Verjährung vieler Gaspreisforderungen besorgt ?

AKW NEE:
@RuRo

Danke für die Nachricht.

Der Text sollte leicht auffindbar bei den häufig gestellten Fragen eingestellt werden.

Gruß

Remus:
So, der erste Schock ist verdaut.

Nun bin ich gerade dabei, mein Widerspruchsschreiben zu entwerfen.

Sollte ich - im Bezug darauf, dass die Abrechnung sowohl Strom als auch Gas betrifft - etwas besonderes beachten?

Vor allem auch, weil Gas für die letzten drei Jahre (wenn natürlich auch vom Versorger derzeit auf ein Jahr), Strom aber tatsächlich nur für das letzte Jahr berechnet wird?

Ich muss sagen, ein wenig flau ist mir dabei schon zumute. Aber zumindest hab ich Dienstag einen Termin auf der Bank um mich schonmal mit dem finanziellen Polster auszustatten, für den Fall der Fälle (bzw. um auszuloten, ob ich eins bekomm)!

Viele Grüße
Remus

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