Energiepreis-Protest > Stadtwerke Heidelberg
3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Remus:
Ach, stimmt...wie kam ich nur auf die 3666?! Hatte die im Kopf, war aber nonsens :roll: Bin schon total durch den Wind wegen dem Krempel :)
Nochmal:
Mein Verbrauch in cbm lag in den letzten drei Jahren bei 2350 cbm Gas gesamt. Der Faktor bei unseren Stadtwerken liegt derzeit bei 11,10.
2350 * 11,10 = 26.085 kWh in drei Jahren.
Geteilt durch 3 sind das 8695 kWh/ Jahr.
So wird ein Schuh draus ;)
Aber ungeachtet der Tatsache wie hoch der Verbauch genau lag, ich muss abzüglich meiner Vorauszahlung ganz schön was nachzahlen im Bereich 1300 bis 1450 €.
Weiterhin werd ich ja erstmal die Abrechnung und die neuen Abschlagszahlungen so errechnet bekommen, als wäre der Verbrauch in den letzten zwölf Monaten angefallen. D.h. den Stadtwerken klar machen, dass das so nicht richtig ist und das sie es bitte auf die letzten drei Jahre errechnen und den neuen Abschlag entsprechend herabsetzen sollen (alleine da werden die sich wohl schon sträuben).
Und dann auch noch aushandeln, dass ich es auf ein paar Mal zahlen kann.
Wenn ich aber gleich mit § 315 BGB ankomme, dann werden die mit Sicherheit super Kooperativ werden.... :?
Free Energy:
Hallo Remus,
du hast geschrieben:
--- Zitat ---
Mein Verbrauch in cbm lag in den letzten drei Jahren bei 2350 cbm Gas gesamt. Der Faktor bei unseren Stadtwerken liegt derzeit bei 11,10.
2350 * 11,10 = 26.085 kWh in drei Jahren.
Geteilt durch 3 sind das 8695 kWh/ Jahr.
--- Ende Zitat ---
Wenn du also 26.085 kwh multiplizierst mit 4,07 cent/kwh, und diesen Betrag dann durch 100 teilst ( da du ja Euro zahlst und nicht Cent ) dann errechne ich daraus einen Betrag von 1061,66 Euro, plus Grundbetrag für drei Jahre aus deiner Rechnung, plus MwSt., die du für die drei Jahre zu zahlen hattest (nach den Preisen von 9/2004).
Davon kannst du dann deine bereits geleisteten Zahlungen wieder abziehen.
Dieser Betrag sollte doch irgendwie aufzutreiben sein, und wenn du notfalls dafür irgend jemanden "anpumpst."
Das, was dir die Stadtwerke dann schreiben, ist zunächst mal egal !
Du legst einfach Widerspruch nach § 315 BGBG mit dem Musterschreiben ein, welches du hier findest :
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/
Anschließend überweist du den errechneten Betrag, und weist die Stadtwerke darauf hin, dass nur dieser Betrag nach deiner Rechnung maßgebend ist.
Den Abschlag für das kommende Jahr errechnest du dann aus dem Verbrauch nur des letzten Jahres also 8695 kwh mal 4,07 geteilt durch 100 plus Grundbetrag aus der Rechnung plus MwSt.
Fertig !
Mahnungen der Stadtwerke über angebliche Fehlbeträge kannst du dann ignorieren, nur wenn sie dir drohen das Gas abzustelen, dann solltest du dich unbedingt hier im Forum nochmal melden !
Gruß
Free Energy
RR-E-ft:
Man könnte überlegen, ob nicht der gesamte Preis immer schon einseitig bestimmt war, so dass man diesen insgesamt als unbillig rügt und dieser dann gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB insgesamt nur verbindlich ist, wenn er der Billigkeit entspricht, was erst einmal des entsprechenden Nachweises durch Offenlegung der Kalkulation bedarf.....
Welcher Preis der Billigkeit entspricht und überhaupt nur verbindlich sein kann, kann man gar nicht wissen, wenn man die Preiskalkulation nicht kennt. So geht es mir seit Jahren.
Mit dem Versorger kann man danach in Ruhe gemeinsam überlegen, welche Lösung sich findet.
Der Verbraucher an sich braucht also nicht grübeln, welcher Preis angemessen sein könnte....Man braucht sich keine Mühe zu geben, zu ermitteln, welcher Preis wohl angemssen wäre. Man kann es schlicht nicht.
Das ergibt sich von selbst aus der offen gelegten Preiskalkulation.
Wer meint, er kenne den angemessenen Preis, sollte diesen natürlich zahlen.
Remus:
--- Zitat von: \"Free Energy\" ---Dieser Betrag sollte doch irgendwie aufzutreiben sein, und wenn du notfalls dafür irgend jemanden "anpumpst."
--- Ende Zitat ---
Hmmm...ich weis ja nicht in welchen Verhältnissen Ihr lebt, aber für mich ist das (zumal die MWSt und der Grundbetrag noch nich dabei sind), schon ein hoher Betrag. Dazu kommen schliesslich auch noch die Stromkosten (hab meinen Zähler grad abgelesen und 972€ errechnet). Abzüglich meiner Vorauszahlung von 1020€ bleiben wohl immernoch rd. 1300€ Gesamtnachzahlung übrig. Und dabei gehe ich mal von dem Preis aus, den Ihr angesetzt habt. Und den kann ich aber nur ansetzen, wenn ich mich auf § 315 berufe.
Und mir die 1300 € zu pumpen kann ich vergessen. Eltern hab ich keine mehr und meine Freunde sind auch keinesfalls so flüssig.
Allerhöchstens ein Kredit auf der Bank (wenn ich den überhaupt bekomme - was ich aber stark bezweifle) und wenn ich da die Zinsen rechne, na dann kann ich mich gleich auf ne Ratenzahlung mit den Stadtwerken einlassen.
Auf gut deutsch, ohne Kohle bringen einem die tollsten Gesetze nichts.
Wenn ich das Geld hätte, dann würd ich die Geschichte liebend gerne durchziehen. Aber wenn ich ja nicht mal den "billigen" Preis zahlen kann, wie soll ich dann damit durch kommen?
Ich find Eure Tipps wirklich gut, aber ich bezweifle einfach, dass ich mich in meiner Situation auf sowas einlassen kann :(
Christian Guhl:
@Remus
Lies dir den Beitrag von @RR-E-ft doch mal in aller Ruhe durch.
Wenn der Preis von Anfang an einseitig bestimmt war, rügst du den Gesamtpreis als unbillig. Und schon ist bis zur Offenlegung der Kalkulation
überhaupt nichts fällig. Und gesperrt werden darf auch nicht !
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