So richtig schlüssig scheint mir der Rat der VZB nicht zu sein.
Wie kann sie die neuen Bedingungen abmahnen und gleichzeitig zur Annahme raten?
Nimmt ein Sondervertragskunde denn durch Schweigen neue Verträge an?
Missbraucht ein GVU, das widersprechende Kunden per Änderungskündigung in den Grundtarif hochstuft, seine Marktmacht?
Zahlt ein nach §307 und §315 kürzender dann Ex-Sondervertragskunde, der gegen seinen Willen in den Grundtarif hochgestuft worden ist, denn dann mehr?