Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Trotz Hinweis auf §367 werden Zahlungen weiter verrechnet

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RuRo:
@Harry01

Nochmals zur Verwirkung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung

Die Verwirkung ist eine rechtsvernichtende Einwändung und im Prozess von Amts wegen zu berücksichtigen.

Bisher hast du nur vom Gasbezug berichtet. Nach m.E. hast du bei einem Gas- und Strombezug natürlich für jede Versorgungsart einen eigenen Vertrag abgeschlossen (ggf. durch konkludente Handlung). Du kaufst deine Semmeln beim Bäcker ja auch nicht mittels schriftlichem Vertrag :wink:

Es besteht die Möglichkeit, z.B. den Stromversorger zu wechseln, was beim Gas gerade noch nicht möglich ist. Die Kündigung des Strombezugs bedarf nach § 32 Abs. 7 AVBEltV der Schriftform. Zur Schriftform, siehe §§ 125 ff. BGB. Schriftform der Kündigung beim Gas, nach § 32 Abs. 7 AVBGasV

Deshalb ist es wichtig, jede Zahlung (Abschlag oder Jahresrechnung) genau zu titulieren - jetzt sind wir doch wieder bei § 366 Abs. 1 BGB - "mehrere Schuldverhältnisse zu gleichartigen Leistungen", hier: Geld.

Harry01:
@RuRo

Nochmals zur Verwirkung:


--- Zitat ---Bisher hast du nur vom Gasbezug berichtet.
--- Ende Zitat ---

Das ist nicht richtig. Siehe hier:


--- Zitat von: \"Harry01\" ---@RuRo

Ja, ich habe immer angegeben: Abschlag Monat/Jahr und auch die Einzelbeträge, da ich Strom und Gas von demselben Versorger beziehe.
--- Ende Zitat ---


Ich habe beim Versorger eine Kundennummer und ein Abrechnungskonto. Auf das Abrechnungskonto wird (normalerweise) ein Gesamtbetrag überwiesen, der die Abschläge für Strom und Gas enthält, auch wenn ich die Höhe der Abschlagsanteile im Verwendungszweck einzeln bestimmt habe. In den Verbrauchsabrechnungen wird immer der Gesamtabschlag ausgewiesen, nie werden die Abschlagsanteile einzeln ausgewiesen. Also doch nur ein Vertrag?

--- Zitat ---Du kaufst deine Semmeln beim Bäcker ja auch nicht mittels schriftlichem Vertrag :wink:
--- Ende Zitat ---

Nein, ich glaube auch, der Bäcker würde sich weigern :shock: . Beim Bäcker kann ich aber auch frei entscheiden, ob ich die Backwaren kaufe oder drauf verzichte, weil sie zu teuer sind. Ohne diese kann ich sehr gut leben. Ohne Strom und Gas eher nicht, zumal ich die Backwaren dann auch nicht mehr selbst günstiger backen könnte :mrgreen:


--- Zitat ---Es besteht die Möglichkeit, z.B. den Stromversorger zu wechseln, was beim Gas gerade noch nicht möglich ist.
--- Ende Zitat ---

Richtig, aber bei einem anderen Versorger sind die Preise genauso überhöht, würde also nichts bringen. Zumal ist mein derzeitiger Versorger zur Versorgung verpflichtet und ich würde immer wieder bei ihm landen.

Fidel:
Moin:

@Harry01


--- Zitat ---Ich habe beim Versorger eine Kundennummer und ein Abrechnungskonto. Auf das Abrechnungskonto wird (normalerweise) ein Gesamtbetrag überwiesen, der die Abschläge für Strom und Gas enthält, auch wenn ich die Höhe der Abschlagsanteile im Verwendungszweck einzeln bestimmt habe. In den Verbrauchsabrechnungen wird immer der Gesamtabschlag ausgewiesen, nie werden die Abschlagsanteile einzeln ausgewiesen. Also doch nur ein Vertrag?
--- Ende Zitat ---


Wie ich aus zurückliegenden Beiträgen schließe, ist Ihr EVU E.ON Avacon. Ich selbst beziehe ebenfalls Elektrizität (StromAlpha) und Gas (ErdgasClassic) vom selben EVU. In meiner Jahresverbrauchsabrechnung wird aber je Energieart der anteilige Monatsabschlag ausgewiesen. Sollte dies bei Ihnen wirklich nicht so sein? Oder haben Sie es vielleicht doch übersehen?

Gruß
Fidel

RuRo:
@Harry01

Passt scho\' - wie wir Bayern zu sagen pflegen.

Ich wollte dich nur für das Grundsätzliche beim Vertragsrecht sensibilisieren

taxman:
Ich würde schlicht eine Gegenrechnung aufstellen und dem Versorger am Jahresende zusenden!

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