Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Trotz Hinweis auf §367 werden Zahlungen weiter verrechnet

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Harry01:
@Fidel

Ja, es geht um E.ON Avacon und

nein, ich habe nichts übersehen. Habe extra nochmal nachgeschaut. Es wird nur der Gesamtabschlag erfaßt. Ich beziehe auch StromAlpha und ErdgasClassic im EnergieDuett.

@RuRo


--- Zitat ---Passt scho\' - wie wir Bayern zu sagen pflegen.

Ich wollte dich nur für das Grundsätzliche beim Vertragsrecht sensibilisieren
--- Ende Zitat ---


Das ist Dir auch gelungen :wink:

@taxman

Natürlich habe ich dem Versorger meine eigene Rechnung präsentiert und bekam sogar eine Antwort. Dort wird dann nochmal einzeln aufgeschlüsselt, daß ja fast 50 Euro Mahngebühren entstanden sind und diese natürlich von den gezahlten Abschlägen abgezogen wurden und nur die Differenz als anrechenbare Abschläge berücksichtigt wurden.

RuRo:
@Harry01

Mahngebühren bei Unbilligkeitseinwand  :shock:

Für was denn (ich lach\' mich tot). Die Berechtigung der Forderung ist angezweifelt und gerade strittig. Da ist kein Raum für Mahngebühren.

Gegenrechnung nochmals dem Versorger zusenden und darauf hinweisen, dass es zwar ein netter Versuch ist, aber ohne jede rechtliche Grundlage.

ESG-Rebell:
Um es nochmal juristisch korrekt auszudrücken (Ja, ich bin kein Jurist):

Mahnungen können zugestellt und Mahnkosten in Rechnung gestellt werden, wenn fällige Rechnungsbeträge nicht bezahlt werden.
Durch den Billigkeitseinwand werden die Rechnungsbeträge nicht fällig. Aus diesem Grund ist übrigens auch eine Meldung an die SCHUFA nicht statthaft.
Die Mahnungen und Berechnung von Mahnkosten erfolgt daher rechtsgrundlos.

Christian Guhl:
Natürlich erfolgt die Berechnung von Mahngebühren ohne Rechtsgrundlage und natürlich werden die zweckgebundenen Zahlungen unter Verstoß gegen das BGB (welcher § denn nun,366 oder 367 ?)anderweitig verrechnet.
Aber man kann nichts dagegen tun. Schreiben, in denen auf die Rechtslage hingewiesen wird, werden ignoriert.Für die Einschaltung eines Anwaltes ist der Streitwert zu gering.Einfach die Rechnung korrigieren bringt zwar kurzfristig das gewünschte Ergebnis, aber was ist in 1 - 2 Jahren ? Dann wird auf der Jahresabrechnung überhaupt kein Abschlag mehr ausgewiesen, da alles für Mahngebühren und Restforderungen aus Vorjahren verrechnet wurden. Und beweis mal einer in ein paar Jahren, welche Zahlungen er wann und für welchen Zweck geleistet hat. Das können nur ein paar wenige, die sich intensiv mit dem Thema befassen und ständig am Ball bleiben. Der Durchschnittskunde ist damit hoffnungslos überfordert.Wer mal einen Kontoauszug von Eon-Avacon gesehen hat, weiß wovon ich rede. Ich bin vom Fach, aber um dieses Zahlendurcheinander nachzuvollziehen und zu verstehen, brauche ich längere Zeit.Dazu kommt noch, daß, zumindest Eon-Avacon, trickreich versucht zu täuschen und zu verschleiern. So wurden die Mahngebühren teils von den Abschlägen abgezogen und tauchten damit garnicht auf der Rechnung auf, teils wurden diese aber auch offen als Mahngebühren ausgewiesen. Ist nicht irgendwo gesetzlich verankert, daß Rechnungen verständlich und nachvollziehbar sein müssen, ist der Rechnungssteller nicht verpflichtet, offen darzulegen, welche Beträge er wie verrechnet
hat, um auf den Rechnungsbetrag zu kommen ?

Harry01:
@ESG-Rebell

Schufa-Einträge kann es bei Streitigkeiten mit dem Versorger eigentlich nicht geben, weil mir nicht bekannt ist, daß mein Versorger zum Einen Schufa-Mitglied ist und ich zum Anderen nie eine Schufa-Klausel unterschrieben habe.

@RuRo


--- Zitat ---Mahngebühren bei Unbilligkeitseinwand  :shock:

Für was denn (ich lach\' mich tot). Die Berechtigung der Forderung ist angezweifelt und gerade strittig. Da ist kein Raum für Mahngebühren.
--- Ende Zitat ---


Tja, inzwischen habe ich schon für zwei Jahre Verbrauchsabrechnungen erhalten. In meiner eigenen Rechnungsaufstellung habe ich darauf hingewiesen, daß ich die Mahngebühren nicht zahlen werde, da sie auf einer nichtfälligen Forderung beruhen und keine Rechtsgrundlage haben. Als Antwort bekam ich, daß auch weiterhin die offenen Beträge angemahnt werden und der Versorger nicht der Ansicht ist, daß der §315 auf das Vertragsverhältnis angewendet werden kann. Der Versorger ignoriert alle Hinweise auf die gefestigte Rechtsprechung, wie Christian Guhl das richtig erkannt hat.
Eine Unterlassungsklage ist mir zu nervig. Die monatlichen Mahnungen stören mich nicht weiter. In den Mahnungen wird immer das gerichtliche Mahnverfahren in Aussicht gestellt. Passiert ist dahingehend aber auch noch nichts. Gegen eine Sperrandrohung habe ich mich letztes Jahr mit einer einstweiligen Verfügung erfolgreich gewehrt. Die Abschläge habe ich zweckgebunden überwiesen und werde sie in diesem Abrechnungszeitraum einzeln für Strom und Gas überweisen. Das ist mein Nachweis dafür, daß der Versorger Kenntnis davon hatte, wie die Abschläge zu verrechnen sind. Aktuell hat der Versorger einen Rückstand von fast 600 Euro errechnet, der sich aus den nichtfälligen Beträgen aus 2004/2005 und 2005/2006 und den Mahngebühren zusammensetzt. Aus Sicht de Versorgers ist die Jahresrechnung 2004/2005 durch die Aufrechnung bereits ausgeglichen und außer meinen eigenen Schreiben weist nichts mehr darauf hin, daß hier nichtfällige Forderungen verrechnet wurden. Nicht zu vergessen, daß ich mich auch an die Energieaufsichtsbehörde gewendet habe und das Vorgehen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt habe. Die Energieaufsichtsbehörde konnte nichts für mich erreichen, weil sie nur für Strom (damals hatte ich noch keinen Unbilligkeitseinwand für Strom eingewendet) und nicht für Gas zuständig sei. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfgahren eingestellt, weil weder die Ankündigung der Einstellung der Versorgung bei nicht termingerechter Zahlung noch die Anordnung oder Durchführung eines Mahnverfahrens ein strafbares Verhalten darstellt. Also, was soll ich noch tun, daß der Versorger später nicht damit durchkommt?

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