Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Trotz Hinweis auf §367 werden Zahlungen weiter verrechnet
Harry01:
@Cremer
--- Zitat ---Da ichj sowieso meine eigene Jahresrechnung erstellt hatte, war diese Tatsache letztlich unerheblich
--- Ende Zitat ---
Warum war die Tatsache unerheblich? Ich habe auch meine eigene Jahresrechnung erstellt. Mit dem Abzug der Mahnkosten von den Abschlägen wird die Hauptforderung verschleiert.
--- Zitat ---Die Mahngebühren werden jetzt extra ausgewiesen und summieren sich im Laufe des Jahres.
--- Ende Zitat ---
Aber trotzdem werden Ihre aktuellen Abschläge auf die Mahngebühren angerechnet, richtig?
Cremer:
@Harry01,
nicht ganz richtig
Die Zahlungsaufforderung/Mahnung z.B. Sept. 2006 lautet
Rechnung/Forderung 585,86 (Der Betrag ist immer gleich)
Abschläge Strom, Gas, Wasser: 1086,32 €
Mahnkosten 30 €
Zahlungsrückstand 1702,18 €
Die Rechnung/Foderung ist ein gleichbleibender Betrag, nämölich jener aus der Differenz der Abrechnung aus 2005
Abschläge Strom,. Gas Wasser ist die Differenz meiner geleisteten Abschläge zu denjenigen welche die SW KH angesetzt hatten.
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