Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum  (Gelesen 44166 mal)

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Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #45 am: 25. Oktober 2006, 11:29:11 »
@ Bayernberater

DANKE!
Dein Posting liefert mir jede Menge Argumente.
Klasse!

Nachtrag:
Ich habe mir erlaubt, diese Argumentation im Forum der AA hervorzuheben.
siehe hierzu
http://www5.augsburger-allgemeine.de/discus/messages/13/1499.html?1161770834

Es regt sich Widerstand, wenn auch nur (typisch Deutsch) sehr zaghaft. Das Forum der AA ist auch ziemlich versteckt und es ist schade, dass Auszüge nie umd nimmer in die Zeitung kommen. Man diskutiert unter sich...
Keiner weiß eigentlich so recht, was er/sie tun kann. Wenn sich die Leute gemeinsam auf die Füße stellen würden, könnte man etwas in Gang bringen.

Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #46 am: 25. Oktober 2006, 13:37:06 »
@Bayernberater

Sorry, aber das sehe ich anders. Auch Kunden, die den Comfort- oder Vario-Tarifen verbrauchsabhängig zugeordnet sind, gehören zu den Tarifkunden. Es bestehen keine Sondertarifverträge.

In den Allgemeinen Gaslieferbedingungen befinden sich die Ziffern 2 und 3 im Widerspruch. In Ziffer 2 wird ausdrücklich auf die AVBGasV abgestellt. § 1 Abs. 1 AVBGasV regelt den Geltungsbereich der Verordnung gerade für eine Versorgung zu allgemeinen Tarifpreisen, eben kein Sondervertrag. Entsprechend Verbrauch ist dieser allgemeine Tarif trotzdem gestaffelt. Hier besteht wohl eine begriffliche Ungereimtheit, vielleicht sogar gewollt!?

EGS ist in Schwaben mangels Konkurrenz sowieso Grundversorger. Ziffer 3 hat m.E. erst eine Bedeutung bei freier Wahl des Versorgers. § 36 EnWG bestimmt, dass bei Vorhandensein von mehreren Versorgern, eben der Grundversorger zu bestimmen ist. Gibt es aber gerade nicht.


@Nichtmitmir

Berechnungsmodus ist in Ordnung.

Der angesetzte Verbrauchspreis ist bei deinem Verbrauch, in meinen Augen viel zu hoch. Max. 3,45 Ct/kWh netto ansetzen; du wirst sehen, da passiert überhaupt nichts. Allerdings trägst du auch das Prozessrisiko. Ich bin trotzdem der Meinung, es sollte schon a bisserl weh tun - dem Versorger.

Schau noch einmal auf Seite 1 dieses Beitrags. Da hab\' ich dir ein Beispiel geliefert, wie du es formulieren sollst. Erweitere deinen Unbilligkeitseinwand auch auf Zahlungszeiträume, die noch nicht verjährt sind. Du kannst also locker bis ins Jahr 2004, als alles begann, zurückgehen. Ggf. kannst du geleistete Abschlagszahlungen auf deine aktuelle Jahresrechnung noch durch Rückgabe der Lastschrift zurückholen. Damit hast du gleich mal einen Einspareffekt. Allerdings schön die Gegenrechnung aufstellen und mit dem Unbilligkeitseinwand an EGS schicken.

Deinen nächsten Abschlag leistest du erst Ende Oktober/Anfang November, nämlich für Oktober 06, Zweckbestimmung auf der Überweisung nicht vergessen!
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Woddy

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #47 am: 25. Oktober 2006, 20:36:54 »
Ich habe schon 2004 bei der Preiserhöhung Einspruch erhoben und habe kurze Zeit darauf ein Schreiben von EGS bekommen das es besser wäre meine Einzugsermächtigung wieder zu erteilen um den zusätzlichen Aufwand in der Buchhaltung zu vermeiden und Sie würden mir auch wie gewünscht den reduzierten Abschlag berechnen.Das hab ich aus Mitleid auch getan.Dann aber hat mir EGS bei der Jahresabrechnung alles wieder draufgeschlagen was ich vorher gespart haben sollte.Kann ich das wieder zurückverlangen oder muß ich jetz wieder von neuem anfangen?Ich komm auch nicht ganz klar mit der berechnung! Vielleicht kann mir und meinen Nachbarn jemand helfen.Danke und Gruß Woddy

Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #48 am: 25. Oktober 2006, 20:40:20 »
@Woody

Blätter\' mal eine Seite in diesem Thema zurück, da hat Nichtmitmir die richtige Berechnungsformel kundgetan.  :wink:

Wie hoch ist dein Jahresverbrauch?
Welcher Tarif aktuell?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline superhaase

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #49 am: 26. Oktober 2006, 09:53:42 »
@Woddy:

Schnell die Abbuchung bei der Bank zurückholen lassen :!:
Das geht bis zu 6 Wochen nach Abbuchung!
Danach ist das Geld weg, und Du könntest es nur noch über eine Klage zurückholen.

Ich würde denen was pfeifen! Einzugsermächtigung widerrufen und Abschläge per Dauerauftrag zahlen. Rechnung dann selber aufmachen.
Nur so!

ciao,
sh
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Offline Woddy

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #50 am: 26. Oktober 2006, 10:10:17 »
Mein Verbrauch war in diesem Jahr 17.211 kwh und im Vorjahr 35.195 kwh.Habe am 30.08.2006 einen Zählerstand vom 10835 und heute am 25.10.2006 einen Zählerstand von 10910.Das sind denke ich 750 kwh die ich in diesem Zeitraum verbraucht habe.Das wären nach meiner berechnung ca.40.--€ Abschlag im Monat.EGS will von mir aber 153,-€.

1)Soll ich nun nur das verbrauchte GAS abrechnen und mon.überweisen,oder durch 12 Monate teilen wie bisher?
2)Wie soll ich mit der Nachforderung von € 339,76 umgehen?
Mein Tarif :
-COMFORT 1
-Servicepauschale 8,--€ Netto
-kwh Preis ct.5.17

Tut mir leid das ich so blöd Frage,aber wir kennen uns alle nicht richtig aus mit dem Scheiß!

Gruß Woddy

Offline superhaase

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #51 am: 26. Oktober 2006, 10:24:44 »
@Woddy:
Haben die die letzte Jahresrechnung denn mittels Einzugsermächtigung von Deinem Konto abgebucht? Wenn ja, dann schnell bei der Bank stornieren lassen!
Ferner rechnest Du nach dem auf der Rechnung angegebenen Verbrauch und Deinem kWh-Tarif + Pauschale selbst ab, und überweist die danach erforderliche Restzahlung (falls sich eine ergibt) an den Gasversorger. Die selbst erstellte Rechnung schickst Du ebenfalls dahin, wobei Du nochmals auf Deinen Einwand der Unbilligkeit hinweisen kannst - als Begründung. Deinen zukünftigen monatlichen Abschlag errechnest Du nach der Formel:

Jahressumme der letzten eigenen Rechnung / 12

Bei jeder neuen Preisfestlegung (Preiserhöhung oder auch Preissenkung) würde ich einen standardisierten Brief mit der erneuerten Einrede der Unbilligkeit gegen den gesamten neuen Preis per Einschreiben zum Gasversorger schicken.
Alles natürlich schön knicken, lochen und abheften ;)

Das wars. Die Nachforderungen und Mahnungen des Gasversorgers ignorierst Du einfach. Erst wenn die eine Gassperre androhen (was aber jetzt nicht mehr geschehen dürfte) oder irgendwas gerichtliches kommt, dann musst Du reagieren. Melde Dich dann, wenns soweit ist.
Bis dahin: über das gesparte Geld freuen und cool bleiben :cool:
ciao,
sh
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Offline superhaase

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« Antwort #52 am: 26. Oktober 2006, 10:33:29 »
Zitat von: \"Woddy\"
Mein Verbrauch war in diesem Jahr 17.211 kwh und im Vorjahr 35.195 kwh.


Alle Achtung, da hast Du aber fleißig gespart!
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Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #53 am: 26. Oktober 2006, 11:03:19 »
@ Woody

Verbrauch x z-Zahl x Brennwert = kWh
75 cbm x 0,9233 x 10,83 = 750 kWh

Die z-Zahl ist meines Wissens bei EGS immer gleich, also 0,9233.

Den aktuellen Brennwert entnimmst du deiner vorliegenden letzten Jahresabrechnung, wahrscheinlich ist er höher als 11. Variiert je nach Höhenlage in m/üNN der Verbrauchsstelle und der Qualität des Gases.

Damit kommst du auf mehr als 750 kWh für den aktuellen Verbrauchsmonat.

Aber bleiben wir trotzdem bei den 750 kWh.

750 kWh x 0,0345 €/kWh = 25,88 €
Servicepauschale dazu mit 8,00 €, ergibt 33,88 € netto + 5,42 € MwSt = 39,30 €

Den so ermittelten Verbrauch überweist du unter Angabe des Verbrauchs und des zugehörigen Monats, also: Abschlag Okt. 06 - 75 cbm

Voraussetzung ist natürlich, dass du den Unbilligkeitseinwand geführt hast, natürlich ohne die bösen Wörter "halte ich einen Preis von x,xx € für angemessen" und die Einzugsermächtigung widerrufen wurde.

Falls EGS den Nachzahlungsbetrag abbucht, Lastschrifteinzug bei der Bank innerhalb 6 Wo-chen widersprechen, und Gegenrechnung wie oben beschrieben an EGS schicken - wie superhaase schon schrieb. Falls dann immer noch eine Nachzahlung übrig bleibt, diese überweisen, ansonsten einen überzahlten Betrag als Lehrgeld verbuchen :wink:

Du kannst natürlich auch zum Hardcore-Gasrebellen aufsteigen und gar nichts mehr überweisen  :roll:
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Offline Woddy

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« Antwort #54 am: 26. Oktober 2006, 12:45:52 »
Werde diese Saison noch mehr sparen,hab mir einen schönen Kaminofen gekauft.Die können sich ihr GAS sonstwohin stecken.
Gruß Woddy

Offline Woddy

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« Antwort #55 am: 26. Oktober 2006, 17:31:43 »
Ich habe mir meinen Verbrauch neu berechnet und würde demnach von EGS 31,68 € ausbezahlt bekommen.Kann ich denn überhaupt den Preis von 0.0345 Ct. für die schon bezahlten monatlichen Abschläge nachträglich ansetzten, oder kann ich nun nur die nachzahlung von
€ 339,-mit dem billigeren Tarif abrechnen?
Ich habe dieses Jahr noch keinen Unbilligkeits Einwand an EGS erhoben.
So hab ich gerechnet:
Verbrauch 15.484 kwh x 0,0345ct + Pauschale 90,21 + Mwst.

Offline superhaase

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« Antwort #56 am: 26. Oktober 2006, 17:37:11 »
@Woddy:
Steht doch alles hier schon im Forum: Abschläge sind nur vorläufige Abschlagszahlungen und stellen in keiner Weise irgendein Anerkenntnis dar.
Du musst die gesamte Rechnung mit Deinem Tarif abrechnen. Und Du solltest bei jeder Preisänderung einen standardisierten Brief mit Unbilligkeitseinwand hinschicken.
Lies hier mal alles genau durch, ist eigentlich schon alles gesagt.
ciao,
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Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #57 am: 02. November 2006, 12:55:02 »
Die EGS hat von mir die erste selbsterstellte Rechnung via Fax erhalten. Und ich habe angerufen. Mein Fax sei angeblich nie angekommen...Deshalb ging auch, in weiser Voraussicht, das ganze inkl. ausführlichem Schreiben als Einschreiben/Rückschein nochmal raus.

Übrigens: von 5.9. bis 31.10. (also 2 Abrechnungsmonate) ergeben bei mir einen Verbrauch von rund 250.-€ und nicht wie von der EGS einen geforderten Abschlag von über 500.- €.

Meine zuständige Dame bei der EGS ist entsetzt...

Es ginge nicht, dass ich eine monatliche Abrechnung machen würde. Die EGs bräuche einen festen Abschlag. Blablabla....

Ich habe darauf beharrt, dass ich so abrechne und ich nicht der einzige Kunde der EGS bin, der so verfährt. In GZ scheine ich aber die einzige Revoluzzerin zu sein, hier kennt man das nicht.

Um für den Falll der Fälle gewappnet zu sein möchte ich die EGS-Kunden hier im Forum darum bitten, mir ihre Namen/Anschrift via PN zukommen zu lassen. Wäre sehr nett von Euch....Ihr liefert mir so ein handfestes Argument, dass die monatliche Abrechnung durch den Kunden eben doch geht...

Übrigens war die Dame so sauer, dass sie das Gespräch durch grußloses Auflegen des Hörers beendet hat. So viel zur Kundenfreundlichkeit...;-)

Conny

PS:
FRAGE: Ich bezahle den neuen Tarif unter Vorbehalt. Kann ich nochmal den Einspruch gem. §315 an die EGS senden und die nächste Rechnung nach den alten Preisen von 2004 erstellen? Mir ist eigentlich inzwischen klar, dass es dämlich ist, diese Horropreise zu bezahlen...

Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #58 am: 02. November 2006, 13:21:02 »
@Nichtmitmir

Tja, EGS schläft nicht und liest wohl mit  :wink:

Die Fax-Geschichte wird sich also totlaufen - schade, denn Einschreiben mit Rückschein kostet 4,80 €.

Mit der monatlichen Abrechnung nicht locker lassen, einfach ausführen - Ende der Diskussion. Wir machen es genauso und ich sehe auch keinen rechtlichen Grund, warum es nicht gehen sollte. EGS muss noch froh sein, dass überhaupt etwas bezahlt wird. Die Nullvariante von RR-E-ft gefällt mir immer besser :roll:

Nach Unbilligkeitseinwand erachte ich alle Regelungen der AVBGasV bezüglich Abrechnungsmodalitäten als obsolet (hinfällig).

http://de.wikipedia.org/wiki/Obsolet#Rechtswissenschaftlicher_Begriff
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Offline superhaase

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #59 am: 02. November 2006, 13:22:20 »
@ Nichtmitmir:
Dein Engagement in Ehren, aber warum machst Du Dir die Mühe einer monatlichen Abrechnung? Nur um die EGS mit Briefen bombardieren zu können und so den Verwaltungsaufwand ins Unendliche zu treiben? Sorry, aber darin sehe ich nun wiederum keinen Sinn. Das riecht nach Querulatentum...
Nix für ungut liebe Revoluzzerin.
Aber der Sinn der ganzen Sache mit dem Unbillgikeitseinwand ist doch, nicht mehr für Gas und Strom zu zahlen, als billig wäre, und die Abschläge und Endabrechnungen entsprechend zu kürzen. Das teilt man dem Versorger jeweils bei Bedarf mit (Einschreiben mit Rückschein versteht sich) bei Änderung des Abschlags und bei der Jahresabrechnung. Alles andere kostet doch nur unnötig Zeit, Nerven und Geld.
ciao,
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8) solar power rules

 

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