@ Woody
Verbrauch x z-Zahl x Brennwert = kWh
75 cbm x 0,9233 x 10,83 = 750 kWh
Die z-Zahl ist meines Wissens bei EGS immer gleich, also 0,9233.
Den aktuellen Brennwert entnimmst du deiner vorliegenden letzten Jahresabrechnung, wahrscheinlich ist er höher als 11. Variiert je nach Höhenlage in m/üNN der Verbrauchsstelle und der Qualität des Gases.
Damit kommst du auf mehr als 750 kWh für den aktuellen Verbrauchsmonat.
Aber bleiben wir trotzdem bei den 750 kWh.
750 kWh x 0,0345 €/kWh = 25,88 €
Servicepauschale dazu mit 8,00 €, ergibt 33,88 € netto + 5,42 € MwSt = 39,30 €
Den so ermittelten Verbrauch überweist du unter Angabe des Verbrauchs und des zugehörigen Monats, also: Abschlag Okt. 06 - 75 cbm
Voraussetzung ist natürlich, dass du den Unbilligkeitseinwand geführt hast, natürlich ohne die bösen Wörter "halte ich einen Preis von x,xx € für angemessen" und die Einzugsermächtigung widerrufen wurde.
Falls EGS den Nachzahlungsbetrag abbucht, Lastschrifteinzug bei der Bank innerhalb 6 Wo-chen widersprechen, und Gegenrechnung wie oben beschrieben an EGS schicken - wie superhaase schon schrieb. Falls dann immer noch eine Nachzahlung übrig bleibt, diese überweisen, ansonsten einen überzahlten Betrag als Lehrgeld verbuchen :wink:
Du kannst natürlich auch zum Hardcore-Gasrebellen aufsteigen und gar nichts mehr überweisen :roll: